§ 43 SGB XI

Berechnen Sie den Leistungsbetrag der Pflegekasse für vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI 2026: Pflegegrad 2 → 770 €, PG 3 → 1.262 €, PG 4 → 1.775 €, PG 5 → 2.005 € pro Monat.

Letzte Aktualisierung: 9. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Vollstationäre Pflege § 43 SGB XI — Leistungsbeträge 2026

§ 43 SGB XI regelt die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Pauschalbetrag, der direkt an die Einrichtung geht. Dieser Betrag deckt in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten — der Rest ist der Eigenanteil des Pflegebedürftigen.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad 2026

Die Leistungsbeträge nach § 43 Abs. 2 SGB XI betragen 2026: Pflegegrad 2: 770 €/Monat, Pflegegrad 3: 1.262 €/Monat, Pflegegrad 4: 1.775 €/Monat, Pflegegrad 5: 2.005 €/Monat. Pflegegrad 1 hat keinen gesetzlichen Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Seit dem 01.01.2022 gilt in jedem Pflegeheim ein einheitlicher Eigenanteil für alle Bewohner mit Pflegegrad 2–5. Der Eigenanteil für Pflegeleistungen ist damit unabhängig davon, wie lange man schon im Heim lebt. Der EEE liegt je nach Einrichtung zwischen 700 und 1.500 € pro Monat. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die separat abgerechnet werden.

Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Je länger man im Pflegeheim ist, desto mehr Zuschlag erhält man: bis 12 Monate: 5 %, 13–24 Monate: 25 %, 25–36 Monate: 45 %, ab 37 Monate: 70 % des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils. Diese Zuschläge mindern den Eigenanteil erheblich bei langer Heimverweildauer.

Finanzierung des Eigenanteils

Den Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige selbst aus Rente, Ersparnissen und Vermögen. Kann er ihn nicht aufbringen, kann Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) beim Sozialamt beantragt werden. Kinder müssen seit 2020 nur noch zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflegekassenzuschuss für Pflegegrad 3 im Heim?

1.262 € pro Monat zahlt die Pflegekasse nach § 43 Abs. 2 SGB XI für Pflegegrad 3 in der vollstationären Pflege. Das gilt unabhängig von den tatsächlichen Heimkosten.

Was versteht man unter dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil?

Seit 2022 zahlen alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2–5 in einer Einrichtung denselben Eigenanteil für die Pflegeleistungen (§ 92e SGB XI). Wer länger im Heim ist, erhält nach § 43c einen steigenden Leistungszuschlag (5 %, 25 %, 45 %, 70 %).

Was zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad 5?

Für Pflegegrad 5 (höchste Pflegebedürftigkeit) zahlt die Pflegekasse 2.005 € pro Monat. Bei sehr hohen Heimkosten bleibt trotzdem ein erheblicher Eigenanteil.

Kann Sozialhilfe bei zu hohem Eigenanteil beantragt werden?

Ja, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII beantragt werden. Unterhaltsansprüche gegen Kinder werden seit 2020 nur noch ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € geltend gemacht.

Hat Pflegegrad 1 Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen?

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf den Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Es gibt jedoch einen Entlastungsbetrag von 125 €/Monat (§ 45b SGB XI) auch für stationäre Einrichtungen.

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