§ 189 BewG

Wie hoch ist der steuerliche Sachwert Ihres Hauses? Unser Rechner berechnet den Sachwert nach § 189 BewG — mit Gebäudesachwert, Alterswertminderung und Bodenwert für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Grundstücksbewertung Sachwert Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 22. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Sachwertverfahren 2026 — Grundlagen nach § 189 BewG

Das **Sachwertverfahren** nach **§ 189 BewG** ist das gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsverfahren für Ein-/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Es bewertet eine Immobilie anhand ihrer Substanz: Neubaukosten abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert. <h3>Grundprinzip: Substanzwert der Immobilie</h3> Das Sachwertverfahren fragt: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu bauen — und wie viel davon ist durch das Alter bereits abgenutzt? Der **Gebäudesachwert** ergibt sich aus den Normalherstellungskosten (NHK) multipliziert mit der Wohnfläche und dem Faktor (1 − Alterswertminderung). Hinzu kommt der separate **Bodenwert**. <h3>Normalherstellungskosten (NHK) nach Anlage 24 BewG</h3> Die **NHK** sind in der Anlage 24 BewG geregelt und betragen je nach Gebäudetyp, Baujahr und Ausstattungsstandard unterschiedliche Beträge pro m² Wohnfläche. Für ein Einfamilienhaus mit mittlerem Ausstattungsstandard liegen sie typischerweise zwischen 900 und 2.000 €/m². Das Finanzamt legt die NHK anhand der Gebäudedaten fest. <h3>Alterswertminderung nach § 190 Abs. 2 BewG</h3> Die **Alterswertminderung** beträgt **0,5 % pro Jahr** des Gebäudealters (lineare Abschreibung). Sie ist auf **maximal 70 %** begrenzt — ein Gebäude verliert also nie mehr als 70 % seines Neubauwertes allein durch Alterung. Bei einem 40 Jahre alten Gebäude beträgt die Alterswertminderung 20 %, bei einem 80 Jahre alten Gebäude die Höchstgrenze von 40 % (80 × 0,5 %) — die 70 %-Grenze greift erst ab 140 Jahren. <h3>Bodenwert: Bodenrichtwert × Fläche</h3> Der **Bodenwert** wird unabhängig vom Gebäude ermittelt und zum Gebäudesachwert addiert. Er ergibt sich aus dem **Bodenrichtwert** (€/m², vom Gutachterausschuss festgesetzt) multipliziert mit der **Grundstücksfläche**. Der Bodenwert kann in begehrten Lagen den Gebäudesachwert deutlich übersteigen. <h3>Sachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert</h3> Der steuerliche **Sachwert** nach § 189 BewG ist die Summe aus Gebäudesachwert und Bodenwert. Er dient als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer, kann aber durch Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG unterschritten werden. <h3>Praxisbeispiel</h3> Einfamilienhaus, 120 m² Wohnfläche, NHK 1.500 €/m², Baujahr 1990 (36 Jahre, Alterswertminderung 18 %), Bodenrichtwert 400 €/m², Grundstücksfläche 500 m²: Gebäudesachwert = 120 × 1.500 × 0,82 = 147.600 €; Bodenwert = 400 × 500 = 200.000 €; Sachwert gesamt = 347.600 €. <h3>Nachweismöglichkeit nach § 198 BewG</h3> Liegt der tatsächliche Verkehrswert unter dem typisierten Sachwert, kann der Steuerpflichtige dies durch ein qualifiziertes **Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen** nachweisen. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, den niedrigeren Wert anzusetzen. Dies lohnt sich besonders bei Sanierungsstau, ungünstiger Lage oder besonderen Belastungen.

Häufige Fragen zum Sachwertverfahren

Was ist das Sachwertverfahren nach § 189 BewG?

Das Sachwertverfahren nach § 189 BewG bewertet Immobilien anhand ihrer Substanz — also der Kosten für Neubau abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert. Es wird vom Finanzamt für Ein-/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer angewendet.

Was sind Normalherstellungskosten (NHK)?

NHK sind die Kosten, die ein vergleichbares Gebäude heute neu errichten würde, ausgedrückt in €/m² Wohnfläche. Sie richten sich nach Gebäudetyp und Ausstattungsstandard und sind in Anlage 24 BewG geregelt. Für ein Standard-Einfamilienhaus liegen sie je nach Baujahr und Ausstattung zwischen 900 und 2.000 €/m².

Wie funktioniert die Alterswertminderung nach § 190 BewG?

Die Alterswertminderung beträgt 0,5 % pro Jahr des Gebäudealters (Linienmethode). Sie ist auf maximal 70 % begrenzt — ein Gebäude verliert also nie mehr als 70 % seines Neubauwertes durch Alterung. Gründliche Sanierungen können die effektive Restnutzungsdauer verlängern.

Was ist der Bodenrichtwert und wo finde ich ihn?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einem Gebiet, festgelegt vom Gutachterausschuss nach § 196 BauGB. Er wird in €/m² ausgedrückt und regelmäßig aktualisiert. Abrufbar kostenlos über das BORIS-Portal des jeweiligen Bundeslandes oder beim lokalen Gutachterausschuss.

Wann gilt das Sachwertverfahren statt dem Ertragswertverfahren?

Das Sachwertverfahren (§ 189 BewG) gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentum. Das Ertragswertverfahren (§ 184 BewG) gilt für Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke. Das Finanzamt wählt das Verfahren automatisch je nach Grundstücksart.

Kann der Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert nachweisen?

Ja — nach § 198 BewG kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass der gemeine Wert (Verkehrswert) der Immobilie niedriger ist als der nach dem typisierten Verfahren ermittelte Wert. Dazu ist in der Regel ein qualifiziertes Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erforderlich.

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