Berechnen Sie mit diesem Rechner Ihren Heizkostenanteil nach der Heizkostenverordnung (§ 7 HeizkostenV). Die Heizkosten werden in einen flächenabhängigen Grundkostenanteil und einen verbrauchsabhängigen Anteil aufgeteilt: 50 bis 70 % der Gesamtkosten werden nach dem gemessenen Wärmeverbrauch (HKV-Einheiten) verteilt, der Rest nach der Wohnfläche.
Heizkostenabrechnung Rechner (§ 7 HeizkostenV)
Heizkosten nach Verbrauch (50–70 %) und Fläche aufteilen
Rechtsgrundlage
- § 7 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ↗
Aufteilung der Heizkosten: 50–70 % verbrauchsabhängig, Rest nach Wohnfläche
Gültig ab: 1. 1. 1989
- § 9a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ↗
Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten
Gültig ab: 1. 12. 2021
Heizkostenabrechnung nach § 7 HeizkostenV 2026 — So wird abgerechnet
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt in Deutschland verbindlich, wie die Heizkosten in Mehrfamilienhäusern auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden müssen. § 7 HeizkostenV schreibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach dem tatsächlichen Wärmeverbrauch abzurechnen sind. Der verbleibende Anteil wird nach der Wohnfläche aufgeteilt.
Grundkosten und Verbrauchskosten
Die Heizkosten werden in zwei Bestandteile zerlegt: die Grundkosten (flächenabhängiger Anteil) und die Verbrauchskosten (verbrauchsabhängiger Anteil). Bei einer üblichen 70/30-Aufteilung entfallen 70 % der Gesamtkosten auf den Verbrauchsanteil und 30 % auf den Flächenanteil. Der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Aufteilung innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei wählen.
Berechnung des Wohnungsanteils
Der Grundkostenanteil Ihrer Wohnung ergibt sich aus dem Verhältnis Ihrer Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes, multipliziert mit dem Grundkostenbetrag. Der Verbrauchskostenanteil ergibt sich aus dem Verhältnis Ihrer HKV-Einheiten zum Gesamtverbrauch aller Wohnungen, multipliziert mit dem Verbrauchskostenbetrag. Beide Anteile zusammen ergeben Ihren Gesamtheizkostenanteil.
Heizkostenverteiler (HKV) — Was wird gemessen?
Heizkostenverteiler (HKV) sind Messgeräte, die an jedem Heizkörper angebracht werden und den relativen Wärmeverbrauch erfassen. Sie messen die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörperoberfläche und Raumluft und akkumulieren die Werte zu Verbrauchseinheiten. Diese Einheiten sind keine physikalischen Energiemengen (kWh), sondern relative Vergleichswerte — die absolute Energiemenge ergibt sich erst im Verhältnis zum Gesamtverbrauch des Gebäudes.
Unterjährige Verbrauchsinformation (§ 9a HeizkostenV)
Seit dem 1. Dezember 2021 sind Vermieter bei fernablesbaren Zählern und HKV verpflichtet, den Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zuzusenden (§ 9a HeizkostenV). Diese Informationspflicht wurde durch die EU-Energieeffizienz- Richtlinie (2018/2002) eingeführt und soll Mieter dazu bewegen, ihren Verbrauch aktiv zu steuern und Energie zu sparen.
Kürzungsrecht bei Verstoß gegen die HeizkostenV
Rechnet der Vermieter die Heizkosten entgegen § 7 HeizkostenV nicht verbrauchsabhängig ab, steht dem Mieter nach § 12 HeizkostenV ein Kürzungsrecht von 15 % zu. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob dem Mieter durch den Verstoß ein konkreter Schaden entstanden ist.
Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung (§ 7 HeizkostenV)
Wie werden Heizkosten nach der Heizkostenverordnung aufgeteilt?
Nach § 7 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen die Heizkosten eines Gebäudes zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem tatsächlichen Wärmeverbrauch aufgeteilt werden. Der verbleibende Anteil (30–50 %) wird nach der Wohnfläche (Grundkosten) verteilt. Der Vermieter oder die WEG-Verwaltung kann die genaue Aufteilung innerhalb dieses Rahmens frei wählen; üblich sind 70 % Verbrauchsanteil.
Was sind HKV-Einheiten?
HKV-Einheiten (Heizkostenverteiler-Einheiten) sind die vom Heizkostenverteiler (HKV) an jedem Heizkörper abgelesenen Verbrauchswerte. Sie spiegeln den relativen Wärmeverbrauch einer Wohnung wider. Die Summe aller HKV-Einheiten im Gebäude bildet den Gesamtverbrauch; der Anteil Ihrer Wohnung daran bestimmt, wie viel der verbrauchsabhängigen Heizkosten Sie tragen.
Was passiert, wenn die Heizkostenverordnung nicht eingehalten wird?
Verstößt der Vermieter gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach § 7 HeizkostenV, hat der Mieter nach § 12 HeizkostenV das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten um 15 % zu kürzen. Dieses Kürzungsrecht besteht für jede einzelne Abrechnungsperiode, in der der Verstoß vorliegt.
Muss der Vermieter monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen?
Seit der Novelle der Heizkostenverordnung (§ 9a HeizkostenV, in Kraft seit 01.12.2021) müssen Vermieter bei fernablesbaren Geräten monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen — entweder per Brief oder elektronisch. Ziel ist es, Mietern eine regelmäßige Kontrolle ihres Heizverbrauchs zu ermöglichen und Nachzahlungsüberraschungen zu reduzieren.
Kann die 70/30-Aufteilung im Mietvertrag geändert werden?
Nein. Die Heizkostenverordnung ist zwingendes Recht und kann durch Mietvertrag nicht zu Ungunsten des Mieters abbedungen werden. Es ist jedoch möglich, durch Vereinbarung einen höheren Verbrauchsanteil (bis 70 %) oder einen niedrigeren (bis auf 50 %) zu vereinbaren — innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Eine vollständig rein flächenbasierte Abrechnung ist unzulässig.
Gilt die Heizkostenverordnung auch für Eigentümergemeinschaften?
Ja. Die Heizkostenverordnung gilt für alle Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung — sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern die Wohnungen von verschiedenen Personen genutzt werden. Für Einfamilienhäuser mit Eigennutzung gilt sie nicht.