Historischer Rechner für Bundeswohnungsfürsorgedarlehen: Zinssatz ab 1.10.1986 auf 7 % herabgesetzt (§ 1 WOZSENKV_1986). Berechnen Sie Jahreszinslast, Gesamtzinslast über die Laufzeit und Ersparnis gegenüber dem früheren Zinssatz von 9,5 %.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Senkung der Zinsen für Wohnungsfürsorgezwecke (WOZSENKV 1986) (WOZSENKV_1986) ↗
Gültig ab: 1. 10. 1986
- § 88 Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) ↗
Gültig ab: 27. 8. 1956
Zur Wohnungsfürsorge-Zinssenkung 1986
Die Verordnung über die Senkung der Zinsen für Wohnungsfürsorgezwecke (WOZSENKV_1986) ist ein historisches Rechtsinstrument aus dem Jahr 1986. Sie regelt die Herabsetzung des Zinssatzes für bestimmte Baudarlehen des Bundes, die im Rahmen der Bundeswohnungsfürsorge ausgereicht wurden. Konkret wurde der Zinssatz ab dem 1. Oktober 1986 auf 7 Prozent jährlich gesenkt.
Hintergrund dieser Maßnahme war die allgemeine Zinsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In den 1970er und frühen 1980er Jahren waren die Zinsen stark gestiegen, was viele Darlehensnehmer mit älteren öffentlichen Wohnungsbaukrediten erheblich belastete. Die Bundesregierung reagierte mit der WOZSENKV_1986 und ermöglichte Inhabern dieser Darlehen eine spürbare Entlastung.
Bundeswohnungsfürsorgedarlehen wurden vorrangig an Bundesbedienstete — also Beamte, Richter und Soldaten — sowie an bestimmte andere Gruppen vergeben, die Anspruch auf Wohnungsfürsorge des Bundes hatten. Die Darlehen wurden über das Bundesverwaltungsamt oder nachgeordnete Behörden ausgereicht und dienten der Unterstützung beim Erwerb oder Bau von Wohnraum.
Die WOZSENKV_1986 hat heute fast ausschließlich historische Bedeutung. Neue Bundeswohnungs- fürsorgedarlehen nach dem alten System werden seit der Föderalismusreform und den Wohnungs- baurechtsreformen nicht mehr ausgereicht. Dieser Rechner richtet sich daher an Inhaber älterer Darlehen sowie an Historiker, Juristen und Verwaltungsfachleute.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsfürsorge Zinssenkung 1986
Was regelt die WOZSENKV_1986?
Die Verordnung über die Senkung der Zinsen für Wohnungsfürsorgezwecke (WOZSENKV_1986) senkte ab dem 1. Oktober 1986 den Zinssatz für Baudarlehen des Bundes im Rahmen der Bundeswohnungsfürsorge auf 7 Prozent jährlich. Sie ist eine historische Regelung ohne aktuelle Neuanwendungen.
Welche Darlehen sind von der WOZSENKV_1986 betroffen?
Betroffen sind Bundeswohnungsfürsorgedarlehen, die an Bundesbedienstete (Beamte, Richter, Soldaten) und bestimmte andere berechtigte Personen ausgereicht wurden. Die Darlehen wurden vom Bundesverwaltungsamt oder nachgeordneten Behörden verwaltet.
Warum wurde der Zinssatz 1986 gesenkt?
Die allgemeine Zinsentwicklung in den 1970er und frühen 1980er Jahren hatte zu erheblichen Belastungen für Darlehensnehmer geführt. Die Bundesregierung reagierte mit der WOZSENKV_1986 und senkte den Zinssatz von zuvor 9,5 % auf 7 %, um die finanzielle Belastung der Darlehensnehmer zu verringern.
Ist dieser Rechner für aktuelle Darlehen geeignet?
Nein. Der Rechner ist ausschließlich für historische Bundeswohnungsfürsorgedarlehen konzipiert, die nach dem WOZSENKV_1986-Regime verzinst werden. Für aktuelle Wohnungsbaudarlehen gelten andere Konditionen und Rechtsgrundlagen.
Ist die Berechnung rechtsverbindlich?
Nein. Die Ergebnisse dieses Rechners dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zur tatsächlichen Zinsbelastung Ihres Darlehens wenden Sie sich an Ihren Darlehensgeber oder einen qualifizierten Berater.
Wie wird die Ersparnis berechnet?
Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen der Jahreszinslast zum früheren Zinssatz (9,5 %) und der Jahreszinslast zum neuen Zinssatz (7 %), multipliziert mit der Laufzeit in Jahren. Die Berechnung ist vereinfacht und berücksichtigt keine Tilgungsabzüge.