Berechnen Sie die Abrechnung von Betriebskosten nach § 556 BGB und § 560 BGB.
Rechtsgrundlage
- § 560 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Berechnen Sie die Abrechnung von Betriebskosten nach § 556 BGB und § 560 BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 560 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 560. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 560 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wie werden Betriebskosten abgerechnet?
Nach § 560 BGB kann der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung anpassen, wenn die Kosten um mehr als 10 % von denjenigen des vorherigen Abrechnungszeitraums abweichen.