Berechnen Sie Ihren monatlichen Hausgeldanteil in der WEG nach § 16 WEG: Geben Sie die Gesamtkosten, Ihren Miteigentumsanteil und die Instandhaltungsrücklage ein.
Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ↗
Kostentragung nach Miteigentumsanteilen
Gültig ab: 1. 12. 2020
- § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ↗
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Gültig ab: 1. 12. 2020
Hausgeld und Kostenverteilung in der WEG — § 16 WEG
§ 16 WEG regelt die Verteilung der Kosten und Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Grundregel lautet: Jeder Eigentümer trägt die Kosten anteilig nach seinem Miteigentumsanteil (MEA). Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung auf diese Kosten.
Miteigentumsanteil und Kostenverteilung
Der MEA wird in der Teilungserklärung festgelegt — üblicherweise als Bruchzahl (z.B. 125/1000). Für die Kostenberechnung wird Ihr Anteil durch den Gesamtnenner dividiert: 125/1000 = 12,5 % der Gesamtkosten. Dieser Prozentsatz gilt für alle nach MEA verteilten Kosten.
Bestandteile des Hausgeldes
Das Hausgeld setzt sich zusammen aus: Bewirtschaftungskosten (Verwaltervergütung, Versicherungen, Grundsteuer, Heizung, Wasser, Hausmeister, Treppenhausreinigung) und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Als Faustregel gilt: 0,8–1,5 % des Gebäudewerts pro Jahr für die Rücklage.
WEG-Reform 2020 — Neue Flexibilität
Seit dem 01.12.2020 kann die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, für einzelne Kostenpositionen einen anderen Verteilungsschlüssel zu wählen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F.). So können beispielsweise Heizkosten nach Verbrauch und Hausmeisterkosten nach Wohnfläche verteilt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird das Hausgeld nach WEG verteilt?
Gemäß § 16 Abs. 2 WEG tragen die Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (MEA). Abweichende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind möglich.
Was ist der Miteigentumsanteil (MEA)?
Der Miteigentumsanteil ist der Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum, der jedem Wohnungseigentümer zusteht. Er steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch (z.B. 125/1000). Er bestimmt sowohl die Stimmrechte als auch die Kostenverteilung.
Können die Kosten anders verteilt werden?
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 (§ 16 Abs. 2 WEG n.F.) kann die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, bestimmte Kosten nach einem anderen Maßstab zu verteilen — etwa Betriebskosten nach Wohnfläche oder Verbrauch.
Was gehört zum Hausgeld?
Das Hausgeld umfasst den Anteil an den Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Hausmeister, Versicherungen, Grundsteuer, Heizung, Wasser) plus die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Sonderumlagen für große Reparaturen sind im monatlichen Hausgeld nicht enthalten.
Was passiert bei Hausgeldausfall?
Zahlt ein Eigentümer kein Hausgeld, kann die WEG Mahngebühren erheben und den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Der Hausgeldrückstand ist mit dem Wohnungseigentum verknüpft — auch ein Käufer haftet für rückständige Hausgelder der letzten 2 Jahre.