Berechnen Sie die Kosten für die Löschung einer Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch. Der Rechner ermittelt die Grundbuchamtsgebühr und — falls benötigt — die Notargebühr für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Grundbuchlöschung Kosten Rechner 2026 — GNotKG
Rechtsgrundlage
- § 62 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Eintragungen im Grundbuch — Gebühren des Grundbuchamts (0,5-fache Gebühr)
Gültig ab: 1. 8. 2013
- § 26 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Beglaubigung von Unterschriften — Notargebühren für Löschungsbewilligung
Gültig ab: 1. 8. 2013
- Anlage 2 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Kostentabelle B — Gebühren nach Geschäftswert
Gültig ab: 1. 8. 2013
Grundbuchlöschung: Kosten, Ablauf und Alternativen
Nach vollständiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens haben Eigentümer das Recht, die im Grundbuch eingetragene Grundschuld oder Hypothek löschen zu lassen. Die Bank sendet dazu eine Löschungsbewilligung, die beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht wird. Die entstehenden Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Gebührenberechnung nach GNotKG
Das GNotKG regelt einheitlich die Gebühren für Grundbucheintragungen und -löschungen in ganz Deutschland. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Nennbetrag (Geschäftswert) der Grundschuld und der sogenannten Kostentabelle B in Anlage 2 des GNotKG. Für die Löschung fällt die 0,5-fache Gebühr aus dieser Tabelle an, mindestens jedoch 27,50 €.
Beispiel: Bei einer Grundschuld von 200.000 € beträgt die Vollgebühr nach Tabelle B 585 €. Die Grundbuchamtsgebühr für die Löschung beträgt damit 0,5 × 585 € = 292,50 €.
Notargebühren bei der Löschungsbewilligung
Ob ein Notar benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Bei modernen Buchgrundschulden (die weitaus häufigste Form) sendet die Bank die Löschungsbewilligung direkt an das Grundbuchamt — ohne Notarbeteiligung. Notarkosten entstehen hauptsächlich bei älteren Briefhypotheken oder wenn die Löschungsbewilligung beglaubigt werden muss.
Die Notargebühr für die Beglaubigung beträgt ebenfalls die 0,5-fache Tabellengebühr, jedoch zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Bei 200.000 € wären das 292,50 € × 1,19 = 348,08 €.
Löschung vs. Abtretung — was ist günstiger?
Wer eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank plant, sollte die Grundschuldabtretung in Betracht ziehen. Dabei wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank übertragen statt gelöscht und neu eingetragen. Die Abtretungsgebühren sind günstiger als die kombinierten Kosten aus Löschung und Neueintragung — besonders bei hohen Grundschuldbeträgen.
Wann lohnt sich die Löschung?
Eine Grundschuld muss nach Rückzahlung des Darlehens nicht zwingend gelöscht werden — sie kann für spätere Finanzierungen genutzt werden (Belassung). Eine Löschung empfiehlt sich insbesondere beim Hausverkauf, da Käufer eine lastenfreie Immobilie bevorzugen und im Kaufvertrag meist auf Lastenfreiheit bestehen. Auch wenn keine weitere Finanzierung geplant ist, gibt die Löschung dem Eigentümer ein klares Bild über die Grundbuchlage.
Häufige Fragen zur Grundbuchlöschung
Was kostet die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch?
Die Grundbuchamtsgebühr für die Löschung einer Grundschuld beträgt die 0,5-fache Gebühr nach der GNotKG-Kostentabelle (Anlage 2). Bei einer Grundschuld von 200.000 € sind das ca. 292,50 €. Dazu kommen ggf. Notargebühren für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung, die ebenfalls 0,5-fache Gebühr plus 19% MwSt betragen.
Wann brauche ich einen Notar für die Grundbuchlöschung?
In den meisten Fällen sendet Ihre Bank nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens die Löschungsbewilligung direkt ans Grundbuchamt — ohne Notarbeteiligung. Ein Notar ist nur erforderlich bei: älteren Briefhypotheken (Hypothekenbrief muss vorgelegt werden), wenn die Bank die Löschungsbewilligung an Sie (nicht direkt ans Grundbuchamt) sendet, oder bei komplizierten Eigentumsverhältnissen.
Muss ich eine Grundschuld nach Darlehensrückzahlung löschen?
Nein, eine Löschung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Eigentümer lassen die Grundschuld bestehen, um sie später für eine Anschlussfinanzierung zu nutzen — das spart Kosten bei der Neueintragung. Eine Löschung empfiehlt sich aber beim Hausverkauf, da Käufer eine lastenfreie Immobilie bevorzugen, oder wenn Sie die Grundschuld auf eine andere Bank übertragen wollen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Eine Grundschuld ist akzessorisch vom Darlehen getrennt — sie besteht unabhängig vom Darlehensverhältnis und kann wiederverwendet werden. Eine Hypothek hingegen ist akzessorisch, d.h. sie erlischt automatisch mit dem Darlehen. Moderne Immobilienfinanzierungen in Deutschland verwenden fast ausschließlich Grundschulden, da sie flexibler sind.
Wie lange dauert die Löschung im Grundbuch?
Die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt beträgt je nach Bundesland und Auslastung 4–12 Wochen. In manchen Amtsgerichten kann es durch Personalengpässe auch länger dauern. Ein Notar kann das Verfahren beschleunigen, indem er alle Unterlagen einreicht und nachverfolgt. Wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen, sollten Sie die Löschung frühzeitig beantragen.
Kann ich die Grundschuld statt Löschung abtreten?
Ja, bei einer Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank kann die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden (Grundschuldabtretung). Das ist oft günstiger als Löschung und Neueintragung: Statt Löschungsgebühr und erneuter Eintragungsgebühr fällt nur die günstigere Abtretungsgebühr an — ebenfalls nach GNotKG berechnet.