Grundbuchkosten-Rechner 2026: Berechnen Sie die Gerichtskosten für Eintragungen, Löschungen und Abtretungen im Grundbuch. Basierend auf dem GNotKG Tabelle B — keine MwSt auf Gerichtskosten.
Grundbuchkosten-Rechner 2026
GNotKG — Gerichtskosten für Grundbucheintragungen
Rechtsgrundlage
- KV 14110 Gerichts- und Notarkostengesetz — Kostenverzeichnis (GNotKG) ↗
Eintragung des Eigentümers — Grundbuchgebühren
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Anlage 2 Gerichts- und Notarkostengesetz — Gebührentabelle B (GNotKG) ↗
Tabelle B — Gebühren nach Geschäftswert
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Grundbuchkosten 2026
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und ihrer Rechte in Deutschland. Es wird von den Amtsgerichten geführt und genießt öffentlichen Glauben — wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt gegenüber Dritten als rechtmäßiger Eigentümer. Jede Veränderung im Grundbuch — sei es eine Eigentumsumschreibung, die Eintragung einer Grundschuld oder die Löschung einer bestehenden Belastung — löst Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) aus.
Gebührenberechnung nach GNotKG
Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs und werden anhand der Tabelle B im GNotKG berechnet. Das Kostenverzeichnis (Anlage 1) bestimmt den Gebührensatz: Für die Eigentumsumschreibung beim Kauf (KV 14110) fällt eine volle Gebühr (1,0) an, ebenso für die Eintragung einer Grundschuld (KV 14121). Löschungen und Abtretungen werden mit dem halben Satz (0,5) berechnet. Grundbuchgebühren sind reine Gerichtskosten und daher von der Umsatzsteuer befreit — im Gegensatz zu Notargebühren, auf die 19 % MwSt anfallen.
Typische Kosten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklergebühren summieren sich schnell auf 10–15 % des Kaufpreises. Die reinen Grundbuchkosten machen davon nur einen kleinen Teil aus — bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind es etwa 635 € für die Eigentumsumschreibung und weitere 535–635 € für die Eintragung der Grundschuld. Deutlich teurer sind die Notargebühren, die nach der gleichen Tabelle B berechnet werden, aber mit höheren Gebührensätzen (2,0 für Beurkundung).
Grundschuld und Hypothek
Zur Absicherung von Immobilienkrediten wird in der Praxis fast ausschließlich die Grundschuld verwendet (nicht die Hypothek). Die Grundschuld bleibt auch nach Tilgung des Darlehens bestehen und kann für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden. Die Eintragung kostet eine volle Gebühr nach Tabelle B. Erst bei der endgültigen Löschung nach vollständiger Tilgung fällt eine halbe Gebühr an. Viele Experten raten dazu, die Grundschuld nach Tilgung nicht löschen zu lassen, da sie bei einer späteren Refinanzierung erneut verwendet werden kann — und Sie sich so die Eintragungsgebühr sparen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Grundbuchkosten?
Grundbuchkosten sind Gerichtsgebühren, die bei Eintragungen, Änderungen oder Löschungen im Grundbuch anfallen. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Geschäftswerts nach Tabelle B berechnet. Es handelt sich um reine Gerichtskosten — Mehrwertsteuer fällt nicht an.
Fällt MwSt auf Grundbuchgebühren an?
Nein, Grundbuchgebühren sind Gerichtskosten und daher von der Umsatzsteuer befreit. Notargebühren hingegen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Achten Sie bei Vergleichen darauf, ob Notar- und Grundbuchkosten zusammen oder getrennt ausgewiesen werden.
Was ist der Geschäftswert bei Grundbuchkosten?
Der Geschäftswert richtet sich nach dem Vorgang: Bei einer Eigentumsumschreibung ist es der Kaufpreis, bei einer Grundschuld der Grundschuldbetrag und bei einer Löschung der bisherige Betrag der eingetragenen Belastung. Der Geschäftswert bestimmt die Gebühr nach Tabelle B des GNotKG.
Wie hoch sind die Grundbuchkosten beim Immobilienkauf?
Beim Kauf einer Immobilie für 300.000 € betragen die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung ca. 635 € (1,0 Gebühr). Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld (ebenfalls 1,0 Gebühr auf den Grundschuldbetrag). Bei einer Baufinanzierung über 250.000 € sind das weitere ca. 535 €. Zusammen mit Notarkosten liegen die Kaufnebenkosten für Notar und Grundbuch bei ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.
Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
Die Löschung einer Grundschuld wird mit dem halben Gebührensatz (0,5) berechnet. Bei einer Grundschuld von 200.000 € beträgt die Löschungsgebühr beim Grundbuchamt ca. 217,50 € (Basisgebühr 435 € × 0,5). Hinzu kommt die Notargebühr für die Löschungsbewilligung.
Wer zahlt die Grundbuchkosten?
Bei einem Immobilienkauf trägt üblicherweise der Käufer die Grundbuchkosten, soweit nicht vertraglich anders vereinbart. Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld des Verkäufers gehen in der Regel zu Lasten des Verkäufers.