Wie viel müssen Sie für die volle Riester-Förderung 2026 einzahlen? Unser Rechner ermittelt Grundzulage (175 €), Kinderzulage (bis 300 €/Kind) und Ihren Mindesteigenbeitrag nach EStG §§ 83–86.
Riester Förderung Beitrag Rechner 2026
Zulagen und Mindesteigenbeitrag nach EStG §§ 83–86
Rechtsgrundlage
- § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Mindesteigenbeitrag und Sockelbeitrag für Riester-Verträge
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 83 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Grundzulage 175 € pro Jahr
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 84 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kinderzulage 185 € (vor 2008) bzw. 300 € (ab 2008) pro Kind
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge — Höchstbetrag 2.100 €
Gültig ab: 1. 1. 2008
Riester-Rente 2026 — Zulagen, Eigenbeitrag und Sonderausgabenabzug
Riester-Rente 2026 — Zulagen und Mindesteigenbeitrag
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge nach §§ 83–86 EStG. Der Staat unterstützt Sparer mit Zulagen: einer Grundzulage von 175 € pro Jahr und einer Kinderzulage von 300 € für Kinder, die ab 2008 geboren wurden (185 € für ältere Kinder). Um diese Förderung vollständig zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen eingezahlt werden — mindestens jedoch 60 € (Sockelbeitrag) pro Jahr.
Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Der Mindesteigenbeitrag ergibt sich aus der Formel: 4 % × Vorjahreseinkommen − Zulagen, mindestens 60 €. Der maximale jährliche Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) beträgt 2.100 €, darüber hinaus gibt es keinen zusätzlichen Steuerbonus. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 € wären das 1.600 € Gesamtbeitrag, wovon bei einer Grundzulage von 175 € noch 1.425 € als Eigenbeitrag verbleiben. Mit zwei Kindern (ab 2008 geboren) kämen weitere 600 € Kinderzulage hinzu, sodass der Eigenbeitrag auf 825 € sänke.
Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
Zusätzlich zur direkten Zulage können Riester-Sparer ihre Beiträge nach § 10a EStG als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind bis zu 2.100 € pro Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug (Steuerersparnis abhängig vom Grenzsteuersatz) oder die direkte Zulage vorteilhafter ist — die günstigere Variante wird angewendet (sog. "Günstigerprüfung"). Für Besserverdiener mit hohem Grenzsteuersatz ist der Sonderausgabenabzug in der Regel lohnender.
Riester in der Praxis — Tipps
Wer Riester-Beiträge plant, sollte folgende Punkte beachten: (1) Den genauen Mindesteigenbeitrag berechnen und einzahlen, um keine Zulage zu verlieren. (2) Bei Einkommensänderungen den Beitrag anpassen, da sich das maßgebliche Vorjahreseinkommen jährlich ändern kann. (3) Verheiratete können beide Ehepartner eigene Verträge abschließen — auch der nicht berufstätige Ehepartner kann förderberechtigt sein, wenn er einen eigenen Vertrag mit Sockelbeitrag (60 €) abschließt. (4) Riester-Verträge können bei Arbeitgeberwechsel oder Umzug mitgenommen werden (Portabilität). Bei Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile jedoch zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen zur Riester-Förderung
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2026?
Die Riester-Grundzulage beträgt 2026 unverändert 175 € pro Jahr (§ 83 EStG). Sie wird gewährt, wenn der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Verheiratete können je einen eigenen Riester-Vertrag besitzen und erhalten jeweils 175 € Grundzulage — allerdings muss jeder Ehepartner seinen eigenen Mindesteigenbeitrag leisten.
Wie hoch ist die Kinderzulage beim Riester-Sparen?
Die Kinderzulage beträgt nach § 84 EStG 300 € pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, und 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das Sie Kindergeld beziehen. Sie wird auf den Riester-Vertrag des Elternteils angerechnet, der das Kindergeld erhält.
Was ist der Mindesteigenbeitrag beim Riester?
Der Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen. Mindestens müssen jedoch 60 € (Sockelbeitrag) pro Jahr eingezahlt werden. Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) darf maximal 2.100 € betragen, um den vollen Sonderausgabenabzug zu erhalten.
Was passiert, wenn ich weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahle?
Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden die staatlichen Zulagen (Grund- und Kinderzulage) anteilig gekürzt. Die Kürzung erfolgt im gleichen Verhältnis wie der eingezahlte Beitrag zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag steht. Zahlen Sie z.B. nur 50 % des Mindesteigenbeitrags, erhalten Sie auch nur 50 % der Zulagen.
Wer ist riesterberechtigt?
Riesterberechtigt sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Richter, Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II sowie deren Ehepartner (auch ohne eigenes Einkommen, wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist). Selbstständige sind grundsätzlich nicht riesterberechtigt, außer wenn sie freiwillig in der gesetzlichen RV versichert sind.
Kann ich Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen?
Ja, Riester-Beiträge (Eigenbeitrag + Zulagen) können nach § 10a EStG als Sonderausgaben bis zu 2.100 € pro Jahr geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der "Günstigerprüfung", ob der Sonderausgabenabzug oder die direkte Zulage vorteilhafter ist. Für Besserverdiener ist der Steuerabzug oft günstiger als die reine Zulage.