§ 66 SGB VI

Berechnen Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte nach § 66 SGB VI und die daraus resultierende Monatsrente. Der Rentenwert beträgt 2026 exakt 40,41 € pro Entgeltpunkt. Die Formel berücksichtigt Versicherungsjahre, Einkommenshöhe, Renten- und Zugangsfaktor.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Entgeltpunkte sind die zentrale Größe für die Berechnung der gesetzlichen Rente in Deutschland. Nach § 66 SGB VI ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte aus dem Produkt von Entgeltpunkten, Rentenfaktor und Zugangsfaktor. Je mehr Entgeltpunkte eine Person gesammelt hat, desto höher die spätere Rente.

Wie Entgeltpunkte entstehen

Für jedes Jahr, in dem versicherungspflichtige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden, werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach dem Verhältnis des individuellen Einkommens zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Das Durchschnittsentgelt beträgt 2026: 45.358 € pro Jahr. Wer exakt dieses Einkommen erzielt, erhält einen vollen Entgeltpunkt pro Jahr.

Rentenwert als variable Größe

Der aktuelle Rentenwert (§ 68 SGB VI) bestimmt den Euro-Wert eines Entgeltpunkts. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt 2026: 40,41 € pro Monat. Ein Rentner mit 45 Entgeltpunkten und regulärem Zugangsfaktor erhält 45 × 40,41 € = 1.818,45 € Monatsbruttorente. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 11 %) verbleiben rund 1.618 € Netto.

Zugangsfaktor und Verfrühungsabschlag

Wer früher als zur Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält Abschläge: 0,3 % pro Monat des Vorziehens, also 3,6 % pro Jahr. Maximal sind 14,4 % Abschlag möglich (4 Jahre Vorziehen). Umgekehrt erhöht sich die Rente um 0,5 % pro Monat für jeden Monat, der nach der Regelaltersgrenze weitergearbeitet wird.

Häufig gestellte Fragen zu Entgeltpunkten

Was sind Entgeltpunkte und wie entstehen sie?

Entgeltpunkte (EP) entstehen durch versicherungspflichtige Beschäftigung. Pro Jahr erhalten Sie genau einen EP, wenn Ihr Einkommen dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht (2026: 45.358 €). Bei höherem Einkommen mehr als 1 EP, bei niedrigerem weniger. Der maximale Wert pro Jahr ist auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Was ist der Rentenwert 2026?

Der aktuelle Rentenwert bestimmt den Monatsbetrag, den ein Entgeltpunkt "wert" ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt 2026: 40,41 €/Monat pro Entgeltpunkt. Mit 45 Entgeltpunkten (typische 45 Versicherungsjahre bei Durchschnittseinkommen) ergibt das eine Monatsrente von ca. 1.818 €.

Was ist der Zugangsfaktor?

Der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI berücksichtigt den Renteneintritt im Verhältnis zur Regelaltersgrenze. Bei regulärem Eintritt gilt 1,0. Für jeden Monat, um den die Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Faktor um 0,003 (= 0,3 % pro Monat). Wer länger arbeitet, kann den Faktor auf max. 1,3 erhöhen.

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor spiegelt die Art der Rente wider. Für Altersrenten gilt 1,0. Für die volle Erwerbsminderungsrente: 2/3 (0,6667). Für die teilweise Erwerbsminderungsrente: 1/2 (0,5). Hinterbliebenenrenten haben eigene Faktoren.

Wie wird die Monatsrente berechnet?

Die Monatsrente ergibt sich aus der Rentenformel nach § 64 SGB VI: Persönliche EP × Rentenfaktor × Zugangsfaktor × Rentenwert. Beispiel: 45 EP (Durchschnittseinkommen, 45 Jahre) × 1,0 × 1,0 × 40,41 € = 1.818,45 €/Monat Bruttorente. Davon werden noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Verwandte Rechner

Entgeltpunkte-Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc