Prüfen Sie, ob Sie beitragsfrei über die GKV-Familienversicherung mitversichert werden können. Die Einkommensgrenze beträgt 2026 monatlich 535 € (bei Minijob 556 €). Der Rechner prüft die Voraussetzungen nach § 10 SGB V und berechnet die jährliche Ersparnis gegenüber einer eigenen Mitgliedschaft.
Familienversicherung GKV Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 10 Sozialgesetzbuch V — Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) ↗
Familienversicherung — Voraussetzungen, Einkommensgrenze, beitragsfreie Mitversicherung
Gültig ab: 1. 4. 2007
- § 55 Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ↗
Beitragssatz Pflegeversicherung — Kinderlosenzuschlag 0,6%
Gültig ab: 1. 7. 2023
Kurz zum Thema: GKV-Familienversicherung nach § 10 SGB V
Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV (§ 10 SGB V) ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen im deutschen Krankenversicherungssystem. Sie ermöglicht es, Ehepartner und Kinder ohne eigenen Beitrag über das GKV-Mitglied mitzuversichern — vorausgesetzt, ihr Einkommen liegt unter der gesetzlichen Einkommensgrenze.
Voraussetzungen der Familienversicherung
Damit eine Person über die Familienversicherung mitversichert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 10 Abs. 1 SGB V): Der Hauptversicherte muss GKV-Mitglied sein (nicht PKV). Das eigene Einkommen darf 535 €/Monat (2026) nicht übersteigen. Die Person darf nicht selbst hauptberuflich selbständig sein und darf kein eigenes Anrecht auf eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer haben. Für Kinder gilt die Familienversicherung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Schülern und Studenten bis zum 25. Lebensjahr.
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wird jährlich angepasst und beträgt 2026 535 €/Monat. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) gilt die erhöhte Geringfügigkeitsgrenze von 556 €/Monat als maßgebliche Grenze. Als Einkommen gilt das gesamte regelmäßige Einkommen — neben dem Arbeitslohn also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten und andere Einnahmen. Einmalige Einnahmen (Erbschaften, Schenkungen) bleiben außer Betracht.
Finanzielle Ersparnis durch Familienversicherung
Die Ersparnis durch die Familienversicherung ist erheblich: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 €/Monat würde bei eigener GKV-Mitgliedschaft ca. 390 €/Monat an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen (ca. 15,6% bei durchschnittlicher Kasse). Bei der Familienversicherung fallen keine Beiträge an — eine jährliche Ersparnis von ca. 4.680 €. Für Familien, bei denen ein Partner nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist, ist die Familienversicherung damit ein bedeutsamer Faktor bei der Haushaltsplanung.
Ende der Familienversicherung
Die Familienversicherung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind: bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, bei dauerhafter Überschreitung der Einkommensgrenze (mehr als 3 Monate), bei Ehescheidung (für den Ehegatten) oder wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. In diesen Fällen besteht in der Regel eine Pflichtversicherung oder die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.
Häufig gestellte Fragen zur GKV-Familienversicherung 2026
Wer kann über die GKV-Familienversicherung mitversichert werden?
Mitversichert werden können Ehegatte, Lebenspartner (eingetragene Partnerschaft) und Kinder eines GKV-Mitglieds — vorausgesetzt, sie haben selbst kein Einkommen über der Einkommensgrenze (535 €/Monat in 2026) und sind selbst kein pflichtversichertes Mitglied einer anderen Versicherung.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung 2026?
Die allgemeine Einkommensgrenze beträgt 535 €/Monat (2026). Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob) gilt die erhöhte Grenze von 556 €/Monat. Maßgeblich ist das gesamte regelmäßige Einkommen, einschließlich Mieteinnahmen, Zinsen und sonstige Einnahmen.
Kann man neben einem Minijob familienversichert sein?
Ja — für Minijobber gilt eine erhöhte Einkommensgrenze von 556 €/Monat (2026). Solange das Minijob-Einkommen diese Grenze nicht übersteigt, ist die Familienversicherung möglich. Achtung: Andere Einkünfte (Miete, Kapitalerträge) zählen mit.
Verliert man die Familienversicherung bei Heirat?
Nein — im Gegenteil: Heirat kann die Familienversicherung ermöglichen, wenn man zuvor selbst versichert war und der Ehepartner GKV-Mitglied ist. Voraussetzung bleibt das Einkommensunterhalb der Grenze. Bei Scheidung endet die Familienversicherung.
Gibt es einen Kinderlosenzuschlag in der Familienversicherung?
In der Familienversicherung selbst fallen keine Beiträge an. Allerdings zahlt das GKV-Mitglied (der Hauptversicherte) den Kinderlosenzuschlag von 0,6% in der Pflegeversicherung, wenn es keine eigenen Kinder hat und über 23 Jahre alt ist. Familienversicherte Kinder zählen dabei nicht als eigene Kinder des Hauptversicherten.
Was passiert, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?
Überschreitet das Einkommen die Einkommensgrenze dauerhaft (über 3 Monate), endet die Familienversicherung. Die Person muss sich dann selbst versichern — als Pflichtversicherter (bei sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis) oder als freiwillig Versicherter.