Ab der 7. Krankheitswoche zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld. Berechnen Sie Ihren persönlichen Tagessatz: 70 Prozent vom Bruttolohn, höchstens jedoch 90 Prozent vom Nettolohn. Alle Werte 2026 nach § 47 SGB V inkl. SV-Abzug.
Krankengeld Rechner 2026
§ 47 SGB V — 70 % Brutto, max. 90 % Netto (ab 7. Krankheitswoche)
Rechtsgrundlage
- § 47 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
Höhe und Berechnung des Krankengeldes — 70 % Brutto, max. 90 % Netto
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 48 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
Dauer des Krankengeldes — max. 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema
Wer länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach 42 Tagen, und ab dem 43. Tag übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Das Krankengeld ist eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sichert das Einkommen bei länger andauernder Krankheit.
Berechnung nach § 47 SGB V
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem sogenannten Regelentgelt, das aus dem letzten regelmäßigen Arbeitsentgelt abgeleitet wird. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Damit soll verhindert werden, dass das Krankengeld das tatsächliche Nettoeinkommen übersteigt — ein praxisrelevanter Fall bei Versicherten mit hohem Steuerabzug.
Vom berechneten Krankengeld werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (9,3 Prozent), zur Pflegeversicherung (1,7 Prozent) und zur Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) abgezogen. Die Krankenversicherungsbeiträge hingegen trägt die Krankenkasse selbst. Nach allen Abzügen entspricht das ausgezahlte Krankengeld typischerweise etwa 75 bis 80 Prozent des letzten Nettogehalts.
Beitragsbemessungsgrundlage und Obergrenze
Das Krankengeld wird nur aus dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrundlage der Krankenversicherung berechnet. Im Jahr 2026 beträgt diese 5.512,50 Euro pro Monat. Da das Krankengeld auf 90 Prozent dieser Obergrenze begrenzt ist, ergibt sich eine Krankengeld-Bemessungsgrundlage von maximal 4.537,50 Euro monatlich. Gut Verdienende erhalten also nicht proportional mehr Krankengeld, sondern sind durch diese Kappungsgrenze limitiert.
Bezugsdauer und Wiederholung
Das Krankengeld wird bei derselben Erkrankung für maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb eines Dreijahreszeitraums gezahlt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wer zwischendurch mindestens sechs Monate nicht mehr wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig war, kann bei einem Rückfall erneut bis zu 78 Wochen Krankengeld beanspruchen. Bei einer völlig anderen Erkrankung entsteht sofort ein neuer Anspruch, unabhängig von bisherigen Zeiten.
Besonderheiten für Selbstständige und Privatversicherte
Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, können das Krankengeld durch einen entsprechenden Tarif absichern. Privatversicherte Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch und müssen sich über Krankentagegeld-Versicherungen privat absichern. Der Anspruch auf Krankengeld besteht zudem nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, nicht für mitversicherte Familienangehörige ohne eigenes Einkommen.
Häufig gestellte Fragen
Wann bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag, also nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt ab dem ersten Tag nach Ende der Lohnfortzahlung.
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttolohns, jedoch maximal 90 % des Nettolohns. Von diesem Betrag werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (zusammen ca. 12,3 %) abgezogen, sodass das ausgezahlte Krankengeld typischerweise rund 75–80 % des Nettolohns entspricht.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Bei derselben Erkrankung zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von drei Jahren Krankengeld. Danach endet der Anspruch, auch wenn die Krankheit fortbesteht.
Gibt es eine Obergrenze für das Krankengeld?
Ja. Das Krankengeld wird nur aus dem Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrundlage Kranken-/Pflegeversicherung berechnet. 2026 liegt diese bei 5.512,50 Euro monatlich. Die effektive Obergrenze für das Krankengeld (90 % der BBG) beträgt 4.537,50 Euro monatlich.
Zahle ich Sozialversicherung auf das Krankengeld?
Auf Krankengeld fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers an (diese übernimmt die Krankenkasse). Allerdings sind Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen — der Arbeitnehmeranteil beträgt zusammen ca. 12,3 %.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Nach 78 Wochen (546 Tagen) endet der Krankengeldanspruch. Je nach Situation kann Bürgergeld (ALG II), eine Erwerbsminderungsrente oder — bei anderer Erkrankung — erneuter Krankengeldanspruch bestehen. Eine Beratung durch die Krankenkasse oder einen Sozialberater ist empfehlenswert.