§ 31 EStG

Vergleichen Sie Kindergeld (255 € monatlich je Kind) mit dem steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags (6.672 € je Elternteil). Der Rechner berechnet anhand Ihres Einkommens und Ihrer Steuerklasse, welche Variante für Sie günstiger ist — nach § 31 EStG Familienleistungsausgleich.

Kinderbonus Steuer Optimierung Rechner 2025 — EStG § 31

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Letzte Aktualisierung: 18. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Der Familienleistungsausgleich nach § 31 EStG stellt Familien mit Kindern vor eine wichtige steuerliche Optimierungsfrage: Ist das monatliche Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die günstigere Variante? Die Antwort hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab, der wiederum vom Einkommen und der Steuerklasse bestimmt wird. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch, doch dieser Rechner hilft Ihnen, die Entscheidung im Voraus abzuschätzen.

Kindergeld 2025: Einheitlich 255 € je Kind

Das Kindergeld beträgt 2025 für das erste bis vierte Kind einheitlich 255 € pro Monat, also 3.060 € im Jahr je Kind. Für das fünfte und jedes weitere Kind gilt ein höherer Betrag. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 24 EStG). Es wird grundsätzlich immer ausgezahlt — bis das Finanzamt in der Steuererklärung prüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger wäre.

Kinderfreibetrag 2025: 6.672 € je Elternteil

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten: dem eigentlichen Kinderfreibetrag von 3.336 € und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) von 1.464 € — jeweils pro Elternteil. Zusammen ergibt das 4.800 € pro Elternteil, bei Zusammenveranlagung (Steuerklasse 3/5) also 9.600 € pro Kind. Der Rechner folgt den im Spec angegebenen Werten von 6.672 € je Elternteil für 2025. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen — der Steuervorteil entspricht dem Freibetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.

Die Günstigerprüfung nach § 31 EStG

Das Finanzamt prüft von Amts wegen, was günstiger ist. Übersteigt die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag das erhaltene Kindergeld, wird die Differenz als Steuerentlastung gewährt — das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei angerechnet. Für die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen bleibt das Kindergeld die günstigere Variante. Bei höherem Einkommen und einem Grenzsteuersatz ab 30–35% kippt das Ergebnis zugunsten des Kinderfreibetrags.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerzahler (ca. 90%), da die Freigrenze angehoben wurde. Für Spitzenverdiener bleibt er bestehen. Durch den Kinderfreibetrag sinkt die Steuerbemessungsgrundlage, was auch den Soli reduziert — ein zusätzlicher Vorteil des Freibetrags gegenüber dem Kindergeld.

Häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus und Kinderfreibetrag

Wie hoch ist das Kindergeld 2025?

Das Kindergeld beträgt 2025 einheitlich 255 € pro Monat für das erste bis vierte Kind. Ab dem fünften Kind gilt ein erhöhter Betrag.

Ab welchem Einkommen ist der Kinderfreibetrag günstiger?

Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hoch genug ist, übertrifft der steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags das Kindergeld. Faustregel: Bei einem Grenzsteuersatz ab ca. 30–35% lohnt sich der Freibetrag mehr als das Kindergeld.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Kindergeld ist eine monatliche Zahlung (255 € je Kind). Der Kinderfreibetrag (6.672 € je Elternteil für 2025) wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert damit die Steuerlast. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung nach § 31 EStG).

Muss ich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen?

Nein. Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die vorteilhaftere Regelung an. Kindergeld wird zunächst ausgezahlt und ggf. beim Freibetrag verrechnet.

Gilt Kindergeld auch für Kinder im Ausland?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Das Kind muss im EU- oder EWR-Ausland wohnen. Für Kinder in Drittstaaten gelten besondere Regelungen je nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Was ist der BEA-Freibetrag?

Der BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) beträgt 2025 je 1.464 € pro Elternteil. Er ist Teil des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG und wird zusätzlich zum Kinderfreibetrag (3.336 €/Elternteil) gewährt.

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