BEEG § 4b

Berechnen Sie Ihren Partnerschaftsbonus nach BEEG § 4b: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhält jeder Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Geben Sie die monatlichen ElterngeldPlus-Beträge und Wochenstunden beider Elternteile ein.

Partnerschaftsbonus-Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Partnerschaftsbonus: Mehr Elterngeld durch Teilzeit

Der Partnerschaftsbonus wurde mit der Elterngeldreform 2015 eingeführt und soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie gleichmäßiger aufzuteilen. Durch die Kombination von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können Familien ihren Elterngeldbezug deutlich verlängern und gleichzeitig beide Elternteile berufstätig bleiben.

Rechtliche Grundlage: BEEG § 4b

Der Partnerschaftsbonus ist in § 4b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Er gewährt jedem Elternteil 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile im selben viermonatigen Zeitraum gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung zwischen 25 und 30 Wochenstunden nachgehen. Selbstständige können ebenfalls am Partnerschaftsbonus teilnehmen, wenn sie die Stundenbedingung erfüllen.

ElterngeldPlus als Basis des Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus ist in § 4 BEEG geregelt und stellt eine Alternative zum Basiselterngeld dar. Beim ElterngeldPlus erhält man den halben Elterngeldtbetrag, aber für doppelt so lange: Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten. Dies macht ElterngeldPlus besonders attraktiv für Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten, da das eigene Einkommen das ElterngeldPlus nur bis zur Hälfte anrechnet.

Anspruchsvoraussetzungen im Detail

Für den Partnerschaftsbonus müssen beide Elternteile gleichzeitig — nicht nacheinander — in Teilzeit arbeiten. Die Stundenzahl muss im Korridor von 25 bis 30 Stunden inklusive der Grenzen liegen. Unterschreitet ein Elternteil in einem Bonusmonat die 25 Stunden oder überschreitet die 30 Stunden, entfällt der Bonusanspruch für alle 4 Bonusmonate rückwirkend. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie schwere Erkrankung.

Maximale Bezugsdauer mit Partnerschaftsbonus

Ohne Partnerschaftsbonus können Eltern, die ausschließlich ElterngeldPlus wählen, bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen (14 Monate × 2). Mit Partnerschaftsbonus kommen je Elternteil 4 Monate hinzu — macht zusammen 8 zusätzliche Monate. Die maximale Gesamtbezugsdauer steigt damit auf 36 Monate, verteilt auf beide Elternteile.

Auswirkungen auf das Haushaltseinkommen

In der Praxis erhöht der Partnerschaftsbonus das verfügbare Familieneinkommen in der Elternzeit erheblich, da beide Elternteile Teilzeiteinkommen und ElterngeldPlus kombinieren können. Für viele Familien bedeutet das eine deutlich bessere finanzielle Situation als ein Elternteil in Vollzeit und der andere ohne Einkommen. Der Rechner zeigt die Bonusbeträge je Elternteil und den Gesamtbonus über alle 8 Monate.

Häufige Fragen: Partnerschaftsbonus

Was ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld?

Der Partnerschaftsbonus ist eine Bonusleistung nach BEEG § 4b: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten beide je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Damit verlängert sich der Bezug um insgesamt 8 Monate.

Welche Bedingungen müssen für den Partnerschaftsbonus erfüllt sein?

Beide Elternteile müssen im selben Zeitraum zwischen 25 und 30 Wochenstunden (inklusive beider Grenzen) erwerbstätig sein. Die Stundenanzahl darf während der 4 Bonusmonate nicht unter 25 oder über 30 Stunden fallen, sonst entfällt der Bonus und bereits gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden.

Wie viele Monate Elterngeld bekomme ich mit Partnerschaftsbonus?

Ohne Partnerschaftsbonus haben Eltern Anspruch auf bis zu 28 Monate ElterngeldPlus (wenn beide ElterngeldPlus wählen). Mit Partnerschaftsbonus kommen 4 Monate je Elternteil hinzu, also 8 Monate insgesamt — das macht bis zu 36 Monate Gesamtbezug möglich.

Was passiert, wenn die Stunden außerhalb 25–30h fallen?

Liegt die tatsächliche Arbeitszeit in einem Bonusmonat unter 25 oder über 30 Stunden, entfällt der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus rückwirkend für die gesamten 4 Bonusmonate. Bereits ausgezahlte Bonusbeträge müssen dann zurückgezahlt werden. Unvorhergesehene Abweichungen (z.B. Krankheit) können jedoch ausgenommen sein.

Kann ich ElterngeldPlus und Basiselterngeld kombinieren?

Ja, Eltern können frei zwischen Basiselterngeld (1 Monat = 1 Monat) und ElterngeldPlus (1 Monat = 2 Monate, halber Betrag) wechseln. Der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass beide Elternteile in den Bonusmonaten ElterngeldPlus beziehen und gleichzeitig in Teilzeit (25–30h) arbeiten.

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