Berechnen Sie Ihren ElterngeldPlus-Anspruch nach BEEG § 4. Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein und wählen Sie Bezugsvariante sowie Partnerschaftsbonus — der Rechner ermittelt den monatlichen Betrag, die Gesamtbezugsdauer und die Gesamtauszahlung für 2026.
ElterngeldPlus-Rechner 2026 — BEEG § 4
Rechtsgrundlage
- § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
ElterngeldPlus — halber Betrag, doppelte Laufzeit
Gültig ab: 1. 7. 2015
- § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Höhe des Elterngeldes — Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag
Gültig ab: 1. 1. 2007
ElterngeldPlus in Deutschland: BEEG § 4 erklärt
ElterngeldPlus wurde 2015 als Ergänzung zum klassischen Basiselterngeld eingeführt und ist in § 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Im Gegensatz zum Basiselterngeld (12–14 Monate) ermöglicht ElterngeldPlus einen Bezug von bis zu 24 Monaten — dafür beträgt der monatliche Betrag die Hälfte des Basiselterngeldes.
Berechnung des ElterngeldPlus-Betrags
Das Basiselterngeld berechnet sich als 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt (BEEG § 2). Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Höchstbetrag bei 1.800 € pro Monat. Das ElterngeldPlus beträgt genau die Hälfte dieses Basisbetrags — also mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat. Dafür kann es für die doppelte Anzahl an Monaten bezogen werden.
Partnerschaftsbonus nach BEEG § 4b
Besonders attraktiv ist der sogenannte Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, erhalten sie jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Das erhöht die mögliche Gesamtbezugsdauer auf 28 Monate. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile die Stundenvoraussetzung im gleichen Zeitraum erfüllen.
Anrechnung von Teilzeiteinkommen
Während des Bezugs von ElterngeldPlus wird Einkommen aus Teilzeittätigkeit auf den Anspruch angerechnet — allerdings nur anteilig. Das Elterngeld sinkt um den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt ergibt. Der Mindestbetrag von 150 € bleibt in jedem Fall erhalten. Für Teilzeitarbeitende ist ElterngeldPlus daher oft günstiger als Basiselterngeld.
Kombinationsmöglichkeiten
Elterngeld-Monate können flexibel kombiniert werden: Zwei Monate Basiselterngeld entsprechen vier Monaten ElterngeldPlus. So können Eltern individuell planen — z. B. in den ersten Monaten Basiselterngeld beziehen und später auf ElterngeldPlus wechseln, wenn die Teilzeittätigkeit beginnt. Auch der Wechsel zwischen den Elternteilen ist möglich.
Ersatzrate: 65 % bzw. 67 %
Die Ersatzrate beträgt grundsätzlich 65 % des maßgeblichen Nettoeinkommens (BEEG § 2 Abs. 1). Für Geringverdienende mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 € im Monat erhöht sich die Rate auf bis zu 67 %. Einkommen über 1.200 € pro Monat wird grundsätzlich mit 65 % berücksichtigt.
Häufige Fragen zu ElterngeldPlus
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes nach BEEG § 4. Es beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, kann aber für die doppelte Zeit bezogen werden — bis zu 24 Monate statt 12 Monate. Es ist besonders sinnvoll für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, da das Einkommen aus Teilzeitarbeit weniger stark auf das ElterngeldPlus angerechnet wird.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus (BEEG § 4b) gewährt jedem Elternteil 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Insgesamt kann so ein Elternteil bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen. Beide Elternteile müssen die Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €, bezogen für 12 Monate (14 Monate mit Partnermonate). ElterngeldPlus: Hälfte des Basisbetrags (min. 150 €, max. 900 €), bezogen für 24 Monate. Der Gesamtwert ist bei beiden Varianten identisch — ElterngeldPlus verteilt die Leistung nur auf einen längeren Zeitraum.
Wie wird das Einkommen während des ElterngeldPlus-Bezugs angerechnet?
Wenn Sie während des ElterngeldPlus-Bezugs in Teilzeit arbeiten, wird das Nettoeinkommen aus der Teilzeittätigkeit auf den ElterngeldPlus-Anspruch angerechnet. Das Elterngeld sinkt, aber nicht auf null — der Mindestbetrag von 150 € bleibt erhalten. Das macht ElterngeldPlus besonders attraktiv für Teilzeittätige.
Können Monate kombiniert werden?
Ja, Basiselterngeld und ElterngeldPlus können kombiniert werden. Zwei Monate Basiselterngeld können in vier Monate ElterngeldPlus umgerechnet werden. So können Eltern flexibel planen, wann sie wie viel Elterngeld beziehen.
Gilt ElterngeldPlus auch für Selbständige?
Ja, ElterngeldPlus gilt auch für Selbständige und Freiberufler. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen aus den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat. Bei Selbständigen wird häufig der letzte Steuerbescheid herangezogen.