Berechnen Sie die Notarkosten für Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag nach GNotKG Tabelle B. Der Rechner berücksichtigt den Nachlasswert, die Art des Dokuments (Einzel-, Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) sowie die optionale amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.
Testament-Kosten-Rechner 2026
GNotKG §§ 36, 102 — Notargebühr nach Nachlasswert
Rechtsgrundlage
- § 102 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Beurkundungsverfahren — Notargebühren für Testamente nach GNotKG Tabelle B
Gültig ab: 1. 8. 2013
- § 36 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Geschäftswert bei Testamenten und Erbverträgen — maßgeblicher Nachlasswert
Gültig ab: 1. 8. 2013
Kurz zum Thema: Kosten für notarielle Testamente in Deutschland
Ein notarielles Testament bietet rechtliche Sicherheit und Klarheit — aber es kostet. Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Basis des Nachlasswerts berechnet. Wer rechtzeitig plant, kann die Kosten einschätzen und das passende Dokument wählen.
GNotKG Tabelle B — Grundlage der Notargebühr
Die Notargebühr für ein Testament richtet sich nach § 102 GNotKG in Verbindung mit der Tabelle B (GNotKG Anlage 2). Der Geschäftswert entspricht dem Nachlasswert (§ 36 GNotKG). Bei einem Nachlasswert von 300.000 € beträgt die 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B 1.463 €. Die Gebührentabelle ist gestaffelt — je höher der Nachlasswert, desto höher die Grundgebühr, aber der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Wert.
Einzeltestament vs. Gemeinschaftliches Testament
Ein Einzeltestament (1,0-fache Gebühr) ist das einfachste notarielle Dokument. Das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament) für Eheleute kostet die 2,0-fache Gebühr, da es zwei Erklärungen in einer Urkunde vereint. Das Berliner Testament ist die häufigste Form für verheiratete Paare: Jeder Ehegatte setzt den anderen als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Erbvertrag — verbindlich und beurkundungspflichtig
Ein Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) kann nur notariell geschlossen werden und kostet ebenfalls die 2,0-fache Gebühr. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend — er kann nicht einseitig widerrufen werden. Er eignet sich besonders für Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolgen oder wenn gegenseitige Versorgungszusagen rechtlich abgesichert werden sollen. Die Kosten entsprechen denen des gemeinschaftlichen Testaments.
Verwahrung und weitere Kosten
Zur Notargebühr kommen eine Auslagenpauschale von 20 € sowie 19% Umsatzsteuer hinzu. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (§ 346 FamFG) kostet pauschal 75 € und stellt sicher, dass das Testament beim Todesfall automatisch dem zuständigen Gericht gemeldet wird. Ohne amtliche Verwahrung besteht das Risiko, dass ein Testament übersehen oder absichtlich vernichtet wird. Die Investition von 75 € ist daher in den meisten Fällen empfehlenswert.
Häufige Fragen zu Testament-Kosten
Brauche ich ein notarielles Testament?
Ein handschriftliches Testament ist kostenlos und ohne Notar gültig — wenn es vollständig handgeschrieben und unterschrieben ist. Das notarielle Testament hat Vorteile: Schwerer anfechtbar, kein Erbschein nötig, sofort vollstreckbar, sichere Verwahrung.
Was kostet ein notarielles Testament 2026?
Die Notargebühr richtet sich nach dem Nachlasswert und der GNotKG-Tabelle B. Bei 300.000 € Nachlasswert beträgt die 1,0-fache Grundgebühr ca. 1.463 €. Beim gemeinschaftlichen Testament verdoppelt sich die Gebühr auf ca. 2.926 €. Hinzu kommen 19% MwSt., 20 € Auslagenpauschale und ggf. 75 € Verwahrungsgebühr.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag (notariell) bindet beide Vertragsparteien und kann nur gemeinsam oder unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden. Erbverträge eignen sich für verbindliche gegenseitige Regelungen.
Was kostet die amtliche Verwahrung?
Die amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht kostet 75 € (§ 346 FamFG). Dafür ist das Testament beim Todesfall sicher und wird dem Gericht gemeldet. Der Notar organisiert die Einlieferung.
Muss ich das Testament beim Notar beurkunden lassen?
Nein, für Wohnungs- und Eigenheimvermächtnisse gibt es auch einfachere Wege. Aber bei Immobilien, komplexen Regelungen oder wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen betroffen sind, empfiehlt sich ein notarielles Testament.