Berechnen Sie Notargebühren nach dem amtlichen GNotKG: Geben Sie den Geschäftswert und die Beurkundungsart ein — der Rechner ermittelt die Grundgebühr aus Tabelle B, das Gebührenvielfaches sowie die Gesamtkosten netto und brutto inkl. 19 % MwSt.
Notargebühren-Rechner 2026 (GNotKG)
GNotKG § 92 — Beurkundungsgebühr nach Tabelle B
Rechtsgrundlage
- § 92 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Beurkundungsverfahren — Gebührensatz bei Beurkundung
Gültig ab: 1. 8. 2013
- § 18 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Gebührentabelle B — Grundgebühr nach Geschäftswert
Gültig ab: 1. 8. 2013
Kurz zum Thema: Notargebühren nach GNotKG
Notargebühren in Deutschland sind keine Verhandlungssache: Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt bundesweit einheitliche Gebühren fest, die sich nach dem Geschäftswert und der Art der Beurkundung richten. Ob Immobilienkauf, Testamentserrichtung oder GmbH-Gründung — der Rechner ermittelt die anfallenden Kosten auf Basis der amtlichen Gebührentabelle B.
GNotKG Tabelle B — so funktioniert die Gebührenberechnung
Die Grundlage jeder Notargebühr ist die Tabelle B aus Anlage 1 des GNotKG. Darin ist für jeden Geschäftswert ein einfacher Gebührensatz festgelegt, der sogenannte 1,0-fache Gebührensatz. Bei einem Immobilienkauf für 200.000 Euro beträgt dieser 546 Euro. Dieser Betrag wird dann mit einem beurkundungsartspezifischen Vielfachen multipliziert: Der Kaufvertrag kostet das 2,0-Fache (KV 21100 Beurkundung + KV 21200 Entwurf), während die Auflassungserklärung nur das 0,5-Fache kostet. Die Gebührentabelle ist degressiv aufgebaut — bei höheren Geschäftswerten sinkt der relative Gebührenanteil.
Typische Kosten nach Beurkundungsart
Beim Immobilienkauf fallen zwei Gebührenpositionen an: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fach, KV 21100) und Eintragungsbewilligung / Auflassung (0,5-fach). Dazu kommen die Grundbuchgebühren (ebenfalls nach GNotKG, Tabelle B, 0,5-fach für Eigentumsumschreibung plus 0,5-fach für Grundschuldeintragung). Bei einer GmbH-Gründung gelten 1,0-fache Gebühren für die Satzungsbeurkundung — wer das Musterprotokoll nutzt, zahlt ebenfalls 1,0-fach, spart aber den Entwurfsanteil. Testamente kosten ebenfalls 1,0-fach, Beglaubigungen (z. B. Unterschriftsbeglaubigung) nur 0,2-fach der Grundgebühr.
Nebenkosten: MwSt. und Auslagen
Auf alle Notargebühren wird Mehrwertsteuer von 19 % berechnet, da es sich um gewerbliche Dienstleistungen handelt. Hinzu kommen Auslagen, insbesondere die Dokumentenpauschale und die Postpauschale nach § 91 GNotKG (pauschal 15 Euro, maximal 20 % der Gebühren). Bei umfangreicheren Vorgängen können weitere Kosten für Grundbuchauszüge, Katasterauszüge oder Beglaubigungen anfallen. Der Rechner berücksichtigt die übliche Auslagenpauschale und gibt den Bruttobetrag einschließlich MwSt. aus.
Hinweis für die Praxis
Die Berechnungen dienen der Orientierung und basieren auf den gesetzlichen Gebührensätzen. Für den Gesamtaufwand eines Immobilienkaufs sollten Sie auch die Grundbuchgebühren (ca. 0,5 % des Kaufpreises) hinzurechnen. Bei komplexen Vorgängen wie Erbauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen kann es mehrere abrechenbare Gebührenpositionen geben, die Gesamtrechnung ist dann höher als der hier ausgewiesene Betrag für einen einzelnen Beurkundungsvorgang.
Häufig gestellte Fragen zu Notargebühren
Wie werden Notargebühren in Deutschland berechnet?
Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Grundgebühr ergibt sich aus dem Geschäftswert anhand von Tabelle B (Anlage 1 GNotKG). Je nach Art der Beurkundung wird diese Grundgebühr mit einem bestimmten Vielfachen multipliziert — z. B. 2,0-fach bei einem Immobilienkaufvertrag, 0,5-fach bei der Auflassung oder 0,2-fach bei einer Beglaubigung.
Was ist der Unterschied zwischen Grundgebühr und dem Gebührenvielfachen?
Die Grundgebühr ist der einfache Gebührensatz aus der Tabelle B des GNotKG, der sich nach dem Geschäftswert (z. B. Kaufpreis) richtet. Das Gebührenvielfaches bestimmt, wie oft dieser Grundsatz für die jeweilige Leistungsart anfällt. Ein Kaufvertrag kostet 2,0-fache Grundgebühr (KV 21100 + 21200 GNotKG), eine Auflassung nur 0,5-fach.
Fallen auf Notargebühren Mehrwertsteuer an?
Ja. Notargebühren unterliegen der Umsatzsteuer von 19 %. Zusätzlich werden Auslagen berechnet, insbesondere die Postpauschale nach § 91 GNotKG (pauschal 15 €, max. 20 % der Gebühren). Der im Rechner ausgewiesene Bruttobetrag enthält bereits MwSt. und die Auslagenpauschale.
Was kostet ein Immobilienkauf beim Notar?
Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Grundgebühr aus Tabelle B 719 €. Für den Kaufvertrag fallen 2,0-fache Gebühren an (1.438 €), hinzu kommen 0,5-fache Gebühren für die Auflassung (359,50 €) sowie die Grundbucheintragung. Insgesamt entstehen beim Notar typischerweise Kosten von rund 1,5 % des Kaufpreises (Notar + Grundbuch).
Kann ich Notargebühren verhandeln oder sparen?
Nein. Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG festgelegt und dürfen weder erhöht noch unterschritten werden. Alle Notare berechnen die gleichen Gebühren für den gleichen Geschäftswert. Sparpotenzial gibt es allenfalls durch einen günstigeren Kaufpreis (niedrigerer Geschäftswert) oder — bei GmbH-Gründungen — durch Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls.