Wie viel Kindesunterhalt müssen Sie zahlen? Unser Rechner ermittelt den Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 — basierend auf Ihrem bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter des Kindes und dem hälftigen Kindergeld-Abzug (§ 1612b BGB).
Unterhaltsrechner 2026 — Düsseldorfer Tabelle
Rechtsgrundlage
- § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mindestunterhalt — Grundlage der Düsseldorfer Tabelle 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1612b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Anrechnung des Kindergelds auf den Kindesunterhalt (Halbteilung)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1603 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Leistungsfähigkeit — Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (1.450 €)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle 2026
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie der deutschen Oberlandesgerichte zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie staffelt den Unterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Stufen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen). Die Tabelle wird in der Regel jährlich angepasst.
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das tatsächliche Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (Fahrtkosten, Berufskleidung), Schuldverbindlichkeiten und Unterhaltszahlungen für weitere Kinder. Es bildet die Grundlage für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle.
Wie wirkt sich das Kindergeld auf den Unterhalt aus?
Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (127,50 € bei 255 € Kindergeld 2026) vom Tabellenbetrag abgezogen (§ 1612b BGB). Der Kindergeld-Abzug ergibt den Zahlbetrag. Bei volljährigen Studierenden (18+) erhalten diese das Kindergeld direkt — kein Abzug vom Barunterhalts-Zahlbetrag.
Was ist der Selbstbehalt und was passiert, wenn das Einkommen darunter liegt?
Erwerbstätige Unterhaltspflichtige haben einen Selbstbehalt von 1.450 € (2025/2026). Liegt das bereinigte Nettoeinkommen darunter, ist der Unterhaltspflichtige eingeschränkt leistungsfähig (§ 1603 BGB). Der Unterhalt kann dann gemindert oder ausgesetzt werden — ein Anwalt oder das Familiengericht entscheidet.
Gilt der Rechner auch für Ehegattenunterhalt?
Nein. Dieser Rechner berechnet ausschließlich den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (§ 1612a BGB). Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) folgt anderen Regeln (§§ 1361, 1569 ff. BGB) und ist individueller zu berechnen.
Ab wann muss Unterhalt gezahlt werden?
Unterhaltspflicht entsteht ab Geburt des Kindes (§ 1601 BGB). Bei getrennt lebenden Eltern beginnt die Zahlungspflicht des betreuungsfernen Elternteils ab Trennung. Rückwirkend kann Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde (Mahnung oder Klage).