§ 1612a BGB

Wie viel Kindesunterhalt müssen Sie zahlen? Unser Rechner ermittelt den Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 — basierend auf Ihrem bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter des Kindes und dem hälftigen Kindergeld-Abzug (§ 1612b BGB).

Unterhaltsrechner 2026 — Düsseldorfer Tabelle

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle 2026

Der Kindesunterhalt ist eine der wichtigsten Zahlungspflichten bei Trennung und Scheidung. Er sichert den Lebensunterhalt des Kindes und richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter des Kindes — geregelt in § 1612a BGB und konkretisiert durch die Düsseldorfer Tabelle. **Die Düsseldorfer Tabelle: Aufbau und Berechnung** Die Tabelle teilt das bereinigte Nettoeinkommen in 10 Stufen ein. Stufe 1 (bis 1.900 € Netto) entspricht dem Mindestunterhalt (100 %). Mit steigendem Einkommen erhöht sich der Unterhalt bis auf 160 % in Stufe 10 (über 5.600 €). Der Mindestbedarf ist nach vier Altersstufen gestaffelt: 0–5 Jahre (480 €), 6–11 Jahre (551 €), 12–17 Jahre (645 €), ab 18 Jahre (693 €). **Kindergeld-Anrechnung nach § 1612b BGB** Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 € pro Kind (§ 66 EStG). Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte (127,50 €) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet — das reduziert den Zahlbetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Das betreuende Elternteil erhält das Kindergeld und leitet es indirekt an das Kind weiter. Bei volljährigen Studierenden wird das Kindergeld direkt an den Studierenden ausgezahlt, sodass kein Abzug vom Barunterhalts-Zahlbetrag erfolgt. **Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit** Niemand muss auf Kosten seiner eigenen Existenzsicherung Unterhalt zahlen. Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige beträgt 2025/2026 mindestens 1.450 €. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen darunter, kann der Unterhalt auf den Betrag begrenzt werden, der über dem Selbstbehalt liegt (§ 1603 BGB). Für gesteigerte Unterhaltspflicht (minderjährige Kinder) sind Nebenjobs oder Einkommenssteigerungen zumutbar. **Bereinigtes Nettoeinkommen: Was wird abgezogen?** Vom Nettolohn werden abgezogen: berufsbedingte Fahrkosten (pauschal 5 % vom Nettoeinkommen, max. 150 €/Monat), Schulden aus vor der Trennung bestehenden Verbindlichkeiten (z. B. Hauskredit), Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge (bis 4 % des Bruttos) und Unterhalt für vorrangig berechtigte weitere Kinder. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen. **Auskunftspflicht nach § 1605 BGB** Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, alle für die Berechnung relevanten Einkommensinformationen offenzulegen (§ 1605 BGB). Die Auskunft kann jährlich verlangt werden. Verweigert der Pflichtige die Auskunft, kann das Gericht auf eine Schätzung zurückgreifen. **Hinweis zur Tabelle 2026** Die aktuell gültige Düsseldorfer Tabelle (Stand 2025) wird regelmäßig durch das OLG Düsseldorf angepasst. Dieser Rechner verwendet die Werte der Tabelle 2025 bis zur Veröffentlichung einer neuen Fassung. Für gerichtliche Verfahren empfehlen wir stets, die aktuelle offizielle Tabelle zu konsultieren.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie der deutschen Oberlandesgerichte zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie staffelt den Unterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Stufen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen). Die Tabelle wird in der Regel jährlich angepasst.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das bereinigte Nettoeinkommen ist das tatsächliche Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (Fahrtkosten, Berufskleidung), Schuldverbindlichkeiten und Unterhaltszahlungen für weitere Kinder. Es bildet die Grundlage für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle.

Wie wirkt sich das Kindergeld auf den Unterhalt aus?

Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (127,50 € bei 255 € Kindergeld 2026) vom Tabellenbetrag abgezogen (§ 1612b BGB). Der Kindergeld-Abzug ergibt den Zahlbetrag. Bei volljährigen Studierenden (18+) erhalten diese das Kindergeld direkt — kein Abzug vom Barunterhalts-Zahlbetrag.

Was ist der Selbstbehalt und was passiert, wenn das Einkommen darunter liegt?

Erwerbstätige Unterhaltspflichtige haben einen Selbstbehalt von 1.450 € (2025/2026). Liegt das bereinigte Nettoeinkommen darunter, ist der Unterhaltspflichtige eingeschränkt leistungsfähig (§ 1603 BGB). Der Unterhalt kann dann gemindert oder ausgesetzt werden — ein Anwalt oder das Familiengericht entscheidet.

Gilt der Rechner auch für Ehegattenunterhalt?

Nein. Dieser Rechner berechnet ausschließlich den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (§ 1612a BGB). Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) folgt anderen Regeln (§§ 1361, 1569 ff. BGB) und ist individueller zu berechnen.

Ab wann muss Unterhalt gezahlt werden?

Unterhaltspflicht entsteht ab Geburt des Kindes (§ 1601 BGB). Bei getrennt lebenden Eltern beginnt die Zahlungspflicht des betreuungsfernen Elternteils ab Trennung. Rückwirkend kann Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde (Mahnung oder Klage).

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