Berechnen Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot für Alkohol am Steuer. Ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit, ab 0,8 ‰ Straftat — die Konsequenzen hängen vom Promillewert und der Tätereigenschaft ab.
Bußgeld Alkohol am Steuer 2025
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach § 24a StVG
Rechtsgrundlage
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
0,5-Promille-Grenze — Ordnungswidrigkeitstatbestand
Gültig ab: 1. 5. 1998
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
Fahreignungs-Bewertungssystem (Flensburger Punktesystem)
Gültig ab: 1. 5. 2014
Alkohol am Steuer: Bußgelder, Punkte und Strafrecht
Alkohol am Steuer zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterscheidet dabei zwischen Ordnungswidrigkeiten (0,5–0,79 ‰) und Straftaten (ab 0,8 ‰). Die Konsequenzen reichen von Geldbuße und Fahrverbot bis hin zu Freiheitsstrafe und dauerhaftem Führerscheinentzug.
Die Promillegrenzen im Überblick
Unter 0,5 ‰: In der Regel keine Konsequenzen für erfahrene Fahrer — es sei denn, es kommt zu einem Unfall oder Ausfallerscheinungen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze.
0,5–0,79 ‰ (relative Fahrunsicherheit): Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ersttäter zahlen 500 €, erhalten 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter werden mit 1.000 € und 3 Monaten Fahrverbot bestraft.
Ab 0,8 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit): Straftat nach § 316 StGB. Es drohen Geldstrafe (Tagessätze nach Einkommen) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, 3 Punkte und Führerscheinentzug. Verursacht der Fahrer einen Unfall, wird nach § 315c StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (Flensburg)
Seit 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG. Alkoholverstöße werden mit 2 Punkten (Ordnungswidrigkeit) oder 3 Punkten (Straftat) bewertet. Bei 8 Punkten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zwingend. Punkte werden nach 2,5 bis 10 Jahren getilgt, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Die MPU — umgangssprachlich "Idiotentest" — ist ab 1,6 ‰ Blutalkohol oder nach Wiederholung des Verstoßes verpflichtend. Sie besteht aus medizinischen Tests und einem psychologischen Gespräch. Wer die MPU nicht besteht, erhält keinen Führerschein zurück. Die Kosten betragen typischerweise 600–800 € und sind selbst zu tragen.
Besonderheiten bei Berufsfahrern und Fahranfängern
Für Fahranfänger (Probezeit, unter 21 Jahre) gilt nach § 24c StVG eine Null-Promille-Grenze. Jeder Verstoß verlängert die Probezeit und wird mit einem Aufbauseminar belegt. Berufskraftfahrer und Busfahrer riskieren zudem den Verlust ihres Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises.
Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 0,8 ‰ oder bei relativer Fahrunsicherheit liegt eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vor. Im Bereich 0,5–0,79 ‰ handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Grenze von 0,5 ‰ gilt für alle Fahrer — für Fahranfänger (Probezeit) und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine 0,0-Promille-Grenze.
Was ist die MPU und wann ist sie Pflicht?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ab 1,6 ‰ Blutalkohol oder bei Wiederholungstätern (zweiter Alkohol-Verstoß innerhalb von 10 Jahren) verpflichtend. Auch bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Eine nicht bestandene MPU führt zum dauerhaften Führerscheinentzug.
Welche Punkte bekomme ich für Alkohol am Steuer?
Bei einer Ordnungswidrigkeit (0,5–0,79 ‰) werden 2 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Bei einer Straftat (ab 0,8 ‰) werden 3 Punkte eingetragen. Die Punkte bleiben je nach Schwere 2,5 bis 10 Jahre im Register. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie lange bleibt der Führerschein weg?
Bei einer Ordnungswidrigkeit (0,5–0,79 ‰) drohen 1 Monat (Ersttäter) bis 3 Monate (Wiederholungstäter) Fahrverbot. Ab 0,8 ‰ (Straftat) kann das Gericht die Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre entziehen. Wer ohne Fahrerlaubnis eine MPU nicht besteht, erhält den Führerschein dauerhaft nicht zurück.
Was passiert beim zweiten Alkohol-Verstoß?
Als Wiederholungstäter (zweites Mal 0,5–0,79 ‰ innerhalb von 10 Jahren) steigt das Bußgeld auf 1.000 € und das Fahrverbot auf 3 Monate. Zusätzlich droht eine MPU. Beim dritten Verstoß oder nach der dritten Eintragung im FAER-Register wegen Alkohol wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen.
Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch für E-Scooter?
Ja, E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG. Damit gilt die 0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG) auch für E-Scooter-Fahrer. Ab 1,6 ‰ liegt auch auf dem E-Scooter eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Die Bußgelder und Punkte entsprechen denen für PKW-Fahrer.