§ 850k ZPO

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen gesetzlich festgelegten Betrag auf Ihrem Girokonto vor Pfändungen. Der Grundfreibetrag beträgt 1.500 € monatlich. Mit Unterhaltspflichten steigt der Schutz auf bis zu mehrere Tausend Euro. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Freibetrag.

P-Konto-Freibetrag Rechner 2026

Pfändungsschutz nach § 850k ZPO — Grundfreibetrag + Unterhaltszuschläge

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Alles zum P-Konto-Freibetrag 2026

Was ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit gesetzlich garantiertem Pfändungsschutz. Grundlage ist § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Jede natürliche Person in Deutschland hat das Recht, ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das P-Konto schützt einen festgelegten Betrag auf dem Konto vor dem Zugriff von Gläubigern — auch wenn eine Kontopfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder direkt durch die Bank vollstreckt wird.

Grundfreibetrag 2026

Der gesetzliche Grundfreibetrag beträgt seit der letzten Anpassung 1.500,00 € pro Monat. Dieser Betrag steht Ihnen automatisch zur Verfügung, sobald das Konto als P-Konto eingerichtet ist. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich. Der Freibetrag gilt monatlich und wird jeweils zum Monatsersten neu berechnet. Nicht verbrauchte Beträge aus dem laufenden Monat bleiben noch im Folgemonat geschützt.

Erhöhter Freibetrag durch Unterhaltspflichten

Wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind — etwa gegenüber Kindern oder einem Ehepartner — können Sie Ihren P-Konto-Freibetrag erhöhen lassen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um 564,43 €. Für jede weitere Person kommen 312,78 € hinzu. Den Nachweis erbringen Sie durch eine entsprechende Bescheinigung, die Ihr Arbeitgeber, das Jobcenter, die Familienkasse oder eine anerkannte Schuldnerberatung ausstellen kann.

Schutz von Kindergeld und Sozialleistungen

Kindergeld ist nach § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausdrücklich vor Pfändung geschützt. Auf dem P-Konto wird Kindergeld auf Antrag zusätzlich zum regulären Freibetrag freigegeben. Dafür ist die Vorlage der Kindergeldbescheinigung bei Ihrer Bank notwendig. Auch bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Pflegegeld genießen besonderen Pfändungsschutz und werden in der Regel nicht angerechnet.

Wichtig: Nur ein P-Konto erlaubt

Jede natürliche Person darf gemäß § 850k ZPO nur ein einziges P-Konto unterhalten. Bei der Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto müssen Sie gegenüber der Bank bestätigen, dass Sie kein weiteres P-Konto führen. Bei mehreren Konten können Sie frei wählen, welches Sie umwandeln möchten. Die anderen Konten bleiben normale Konten ohne erhöhten Pfändungsschutz.

Vorgehen bei überhöhten Pfändungen

Falls Ihre Bank trotz P-Konto-Schutz Gelder einbehält oder der freigegebene Betrag nicht ausreicht, sollten Sie umgehend handeln. Zunächst können Sie bei Ihrer Bank die Erhöhung des Freibetrags durch Vorlage einer Bescheinigung beantragen. Alternativ können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen (§ 850k Abs. 4 ZPO). Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kann Sie bei diesem Verfahren unterstützen.

Häufige Fragen zum P-Konto

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Jede natürliche Person darf genau ein P-Konto führen (§ 850k ZPO). Der Grundfreibetrag beträgt ab 2026 monatlich 1.500 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 1.500,00 € pro Monat. Dieser Betrag ist automatisch vor Pfändungen geschützt und steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung. Höhere Beträge können durch Bescheinigungen nachgewiesen und freigegeben werden.

Wie viel Zuschlag gibt es für Unterhaltspflichten?

Für die erste unterhaltsberechtigte Person (z.B. Ehepartner oder Kind) erhöht sich der Freibetrag um 564,43 €. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person kommt ein Zuschlag von 312,78 € hinzu. Voraussetzung ist eine entsprechende Bescheinigung der Bank.

Ist Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?

Kindergeld ist nach § 76 EStG und § 850k Abs. 4 ZPO grundsätzlich vor Pfändung geschützt. Es wird auf Antrag und Vorlage der Kindergeldbescheinigung zusätzlich zum Grundfreibetrag freigegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft ist.

Wer stellt eine Bescheinigung für erhöhte Freibeträge aus?

Bescheinigungen können von Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern (z.B. Jobcenter, Rentenversicherung), anerkannten Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälten ausgestellt werden. Die Bank ist verpflichtet, den bescheinigten Betrag freizugeben.

Kann der Freibetrag auch rückwirkend erhöht werden?

Nein, eine rückwirkende Erhöhung des Freibetrags ist grundsätzlich nicht möglich. Sie sollten den erhöhten Freibetrag rechtzeitig vor Monatsende beantragen, da nicht verbrauchte Beträge innerhalb des Folgemonats noch geschützt sind (§ 850k Abs. 1 S. 3 ZPO).

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