Berechnen Sie alle Kosten Ihrer Schutzrechtsanmeldung beim DPMA: Wählen Sie zwischen Patent, Gebrauchsmuster und Marke — der Rechner ermittelt Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr, Jahresgebühren über die gewünschte Schutzdauer sowie die Anwaltskosten.
Patentanmeldung-Kosten-Rechner 2026
PatG § 34 — DPMA-Gebühren für Patent, Gebrauchsmuster und Marke
Rechtsgrundlage
- § 34 Patentgesetz (PatG) ↗
Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Gültig ab: 18. 8. 2021
- § 16 Patentgesetz (PatG) ↗
Jahresgebühren — Aufrechterhaltung des Patents ab Jahr 3
Gültig ab: 18. 8. 2021
Kurz zum Thema: Kosten der Patentanmeldung beim DPMA
Wer eine Erfindung, ein Gebrauchsmuster oder eine Marke schützen möchte, muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Schutzrechtsanmeldung einreichen. Die anfallenden Kosten setzen sich aus amtlichen Anmelde- und Prüfungsgebühren, jährlich anfallenden Aufrechterhaltungsgebühren sowie gegebenenfalls Patentanwaltskosten zusammen. Dieser Rechner gibt eine strukturierte Kostenübersicht für alle drei Schutzrechtsarten.
Patentanmeldung: Kosten und Ablauf nach § 34 PatG
Die formelle Patentanmeldung beim DPMA nach § 34 PatG kostet 60 Euro (elektronisch). Hinzu kommt der Antrag auf Sachprüfung für 350 Euro. Ab dem dritten Jahr nach Anmeldung werden Jahresgebühren fällig, die progressiv ansteigen — von 70 Euro im dritten Jahr bis 1.940 Euro im zwanzigsten Jahr. Über die volle Laufzeit von 20 Jahren summieren sich allein die Jahresgebühren auf über 11.000 Euro. Bei mehr als zehn Patentansprüchen kommen pro zusätzlichem Anspruch 60 Euro Zuschlag dazu.
Gebrauchsmuster: Schneller und günstiger Schutz
Das Gebrauchsmuster nach dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) ist eine kostengünstigere Alternative zum Patent. Die Anmeldegebühr beträgt lediglich 40 Euro. Das DPMA prüft nur die formalen Voraussetzungen — keine inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe. Dadurch ist der Eintragungsprozess schneller (oft wenige Wochen), bietet aber nur 10 Jahre Schutz und kann in Verletzungsverfahren leichter angegriffen werden. Für technische Weiterentwicklungen oder als ergänzender Schutz neben einem Patent ist das Gebrauchsmuster besonders geeignet.
Markenanmeldung: Schutz von Namen und Logos
Marken schützen keine Erfindungen, sondern Kennzeichen. Die Anmeldegebühr beim DPMA beträgt 290 Euro für bis zu drei Nizza-Klassen. Der Markenschutz ist zunächst auf 10 Jahre begrenzt, kann aber durch Zahlung von 290 Euro je Verlängerung unbefristet aufrechterhalten werden. Im Gegensatz zu Patenten und Gebrauchsmustern besteht bei Marken kein absolutes Schutzrecht — die Marke muss aktiv genutzt werden und kann bei Nichtbenutzung für verfallen erklärt werden.
Patentanwalt: Wann lohnt sich die Beauftragung?
Eine Selbstanmeldung ist zwar möglich, aber riskant: Die Formulierung der Patentansprüche bestimmt den tatsächlichen Schutzumfang. Zu eng formulierte Ansprüche sind leicht zu umgehen, zu weit gefasste werden vom DPMA abgelehnt. Ein erfahrener Patentanwalt kostet typischerweise 6.000 bis 12.000 Euro für eine vollständige Patentanmeldung inkl. Recherche, Ausarbeitung und DPMA-Korrespondenz. Für Gebrauchsmuster genügen oft 1.500 bis 3.500 Euro, für Markenanmeldungen 1.000 bis 2.500 Euro.
Häufig gestellte Fragen zur Patentanmeldung
Was kostet eine Patentanmeldung beim DPMA 2026?
Die amtliche Anmeldegebühr beim DPMA beträgt für ein Patent 60 Euro (elektronisch), die Prüfungsgebühr 350 Euro. Hinzu kommen ab dem dritten Jahr Jahresgebühren (70 Euro im Jahr 3, steigend bis 1.940 Euro im Jahr 20). Beauftragt man einen Patentanwalt, kommen typischerweise 6.000 bis 12.000 Euro an Beratungskosten hinzu. Über die volle Laufzeit von 20 Jahren entstehen Gesamtkosten von rund 10.000 bis 20.000 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Das Patent bietet bis zu 20 Jahre Schutz, erfordert aber eine aufwendige Prüfung durch das DPMA und dauert entsprechend länger. Das Gebrauchsmuster (§ 1 GebrMG) ist günstiger (Anmeldung 40 Euro), wird nicht geprüft (nur Eintragung), bietet aber nur 10 Jahre Schutz und keine Neuheitsschonfrist in Deutschland. Es eignet sich vor allem als schneller Schutz für Weiterentwicklungen.
Wie lange dauert die Erteilung eines Patents?
Die Erteilung eines Patents durch das DPMA dauert in der Regel 3 bis 5 Jahre. Zunächst wird die Anmeldung nach 18 Monaten offengelegt. Dann führt das DPMA auf Antrag eine Sachprüfung durch. Bei Beanstandungen folgt ein Prüfungsverfahren mit Bescheiden und Antworten des Anmelders. Europäische Patente (EPA) folgen einem ähnlichen Verfahren, bieten aber Schutz in mehreren Ländern.
Brauche ich einen Patentanwalt für die Anmeldung?
Für Deutsche ist die Anmeldung beim DPMA ohne Patentanwalt möglich (Selbstanmeldung). Ein Patentanwalt ist jedoch empfehlenswert, da die Formulierung der Patentansprüche entscheidend für den Schutzumfang ist und Fehler den Schutz erheblich einschränken können. Bei ausländischen Anmeldern besteht Vertretungspflicht. Patentanwaltskosten betragen typischerweise 6.000–12.000 Euro für eine vollständige Patentanmeldung.
Was ist der Vorteil einer Markenanmeldung gegenüber einem Patent?
Eine Marke schützt keine Erfindungen, sondern Kennzeichen (Namen, Logos, Farben). Sie ist günstiger als ein Patent (290 Euro Anmeldegebühr), wird nicht inhaltlich geprüft und kann unbefristet durch Verlängerungen alle 10 Jahre aufrechterhalten werden. Marken sind strategisch sinnvoll zum Schutz von Firmennamen, Produktnamen und Logos — ergänzend zu Patent- oder Gebrauchsmusterschutz für technische Neuerungen.