Berechnen Sie Ihren neuen Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach StVG § 4. Geben Sie Ihren aktuellen Punktestand ein, wählen Sie die Art des neuen Verstoßes (1–3 Punkte) und ob Sie eine freiwillige Maßnahme absolviert haben — der Rechner ermittelt Gesamtpunkte, Konsequenz und Tilgungsfrist.
Punkte Flensburg Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) — Punktestände und Maßnahmen
Gültig ab: 1. 5. 2014
- § 65 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
Übergangsvorschriften — Tilgungsfristen und Punkteübertrag
Gültig ab: 1. 5. 2014
Punkte in Flensburg: Das Fahreignungs-Bewertungssystem
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) ersetzt seit Mai 2014 das alte Flensburger Punktesystem. Statt 18 Punkten sind nun maximal 8 Punkte möglich, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das System ist stufenweise aufgebaut und soll Fahrer durch frühzeitige Warnungen zu einem bewussteren Fahrverhalten animieren.
Die drei Stufen des FAER
Das Bewertungssystem kennt drei Eskalationsstufen: Bei einem Punktestand von 4 bis 5 Punkten wird eine schriftliche Verwarnung erteilt (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG). Bei 6 bis 7 Punkten ergeht eine Auflagenerteilung, die in der Regel die Verpflichtung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar umfasst (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 StVG). Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG). Nach dem Entzug wird der Punktestand auf null zurückgesetzt.
Punktevergabe nach Verstoßschwere
Die Anzahl der vergebenen Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Einfache Ordnungswidrigkeiten — zum Beispiel eine leichte Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 20 km/h, Telefonieren ohne Freisprechanlage oder ein Parkverstoß mit Behinderung — ergeben 1 Punkt. Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie ein qualifizierter Rotlichtverstoß (nach 1 Sekunde), eine Überschreitung um mehr als 26 km/h innerorts oder die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf der Autobahn ergeben 2 Punkte. Straftaten im Straßenverkehr — insbesondere Trunkenheitsfahrten nach § 316 StGB, Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) — werden mit 3 Punkten bewertet.
Freiwillige Maßnahmen und Punkteabzug
Fahreignungsseminare können freiwillig absolviert werden, solange der Punktestand 5 oder weniger beträgt. Pro abgeschlossenem Seminar wird 1 Punkt abgezogen. Liegt der Punktestand bereits bei 6 oder mehr Punkten, ist ein freiwilliges Seminar nicht mehr möglich. Zudem kann jede Person das Fahreignungsseminar nur einmal zur Punktereduzierung nutzen — weitere Seminare werden nicht mehr anerkannt.
Tilgungsfristen und Verwertungsverbot
Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Einträge im FAER gelöscht. 1-Punkt-Einträge werden nach 2,5 Jahren getilgt, 2-Punkt-Einträge nach 5 Jahren, 3-Punkt-Einträge nach 10 Jahren. Wichtig: Gelöschte Einträge dürfen nicht mehr gegen den Fahrer verwendet werden (Verwertungsverbot nach § 29 Abs. 7 StVG). Die Punkte werden jedoch nicht sofort nach der Tilgung abgezogen, sondern erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
MPU nach Fahrerlaubnisentzug
Wer durch 8 Punkte die Fahrerlaubnis verloren hat, muss für die Neuerteilung in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Die MPU prüft die körperliche und geistige Eignung sowie das Fahrverhalten. Sie gilt als anspruchsvoll und sollte gut vorbereitet werden. Die Kosten liegen meist zwischen 400 und 700 Euro. Ein negatives MPU-Ergebnis führt zur dauerhaften Verweigerung der Fahrerlaubnis bis zur erfolgreichen Wiederholung.
Häufige Fragen: Punkte Flensburg
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg wird die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG entzogen. Bei 4–5 Punkten ergeht eine Verwarnung, bei 6–7 Punkten werden Auflagen erteilt (z.B. Pflicht zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar).
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen?
Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes: Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) nach 5 Jahren, Straftaten (3 Punkte) nach 10 Jahren. Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung.
Kann ich Punkte durch freiwillige Maßnahmen abbauen?
Ja — ein freiwilliges Fahreignungsseminar wird gemäß § 4 Abs. 7 StVG mit 1 Punkt gutgeschrieben, aber nur wenn der Punktestand nach Abzug höchstens 5 beträgt. Bei 6 oder mehr Punkten ist eine freiwillige Maßnahme nicht mehr möglich. Es ist jeweils nur eine freiwillige Maßnahme pro Punkteabbau möglich.
Was passiert nach Fahrerlaubnisentzug wegen 8 Punkten?
Nach dem Entzug wird der Punktestand auf 0 zurückgesetzt. Um die Fahrerlaubnis neu zu erhalten, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, umgangssprachlich „Idiotentest") bestanden werden. Erst danach kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Welche Verstöße geben wie viele Punkte?
Ordnungswidrigkeiten nach § 4 Abs. 2 StVG i.V.m. dem Bußgeldkatalog ergeben 1 oder 2 Punkte: 1 Punkt für leichte Verstöße (z.B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitung, Telefonieren ohne Freisprechanlage), 2 Punkte für schwere Verstöße (Rotlichtverstoß, grobe Geschwindigkeitsüberschreitung). Straftaten (z.B. Trunkenheitsfahrt § 316 StGB, unerlaubtes Entfernen § 142 StGB) ergeben 3 Punkte.