StVO § 24a

Berechnen Sie Bußgeld, Fahrverbot und Punkte bei Alkohol am Steuer nach dem deutschen Bußgeldkatalog (BKatV) und StVO § 24a. Geben Sie den gemessenen Blutalkoholwert ein und wählen Sie, ob Sie Wiederholungstäter sind — der Rechner ermittelt die Sanktionen nach aktuellem Recht 2026.

Bußgeld Alkohol am Steuer 2026

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Alkohol am Steuer in Deutschland: Bußgeld, Fahrverbot, Straftat

Alkohol am Steuer gehört in Deutschland zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen. Die Sanktionen sind gestuft nach der Blutalkoholkonzentration (BAK) und reichen von Bußgeldern im Ordnungswidrigkeitenrecht bis zur Straftat bei absoluter Fahruntüchtigkeit. Grundlage ist § 24a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog (BKatV).

Die 0,5-‰-Grenze (§ 24a StVO)

Ab einer BAK von 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das Regelverfahren sieht folgende Sanktionen vor: Bei 0,5–0,79 ‰ werden 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg verhängt. Bei 0,8–1,09 ‰ steigen die Sanktionen auf 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Bei 1,1–1,59 ‰ werden 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte fällig.

Relative Fahruntüchtigkeit (0,3–0,49 ‰)

Auch unterhalb der 0,5-‰-Grenze kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden — etwa Schlangenlinien fahren, ein Unfall oder andere Anzeichen eingeschränkter Fahrtüchtigkeit. In diesem Fall gelten dieselben Bußgelder wie bei 0,5 ‰.

Absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat (ab 1,6 ‰)

Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Die Fahrt unter diesem Einfluss ist eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Es gibt kein festes Regelbußgeld mehr — die Staatsanwaltschaft ermittelt. Bei Verurteilung drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in der Regel Führerscheinentzug und häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest").

Wiederholungstäter

Wer innerhalb von 10 Jahren erneut mit Alkohol am Steuer erwischt wird, gilt als Wiederholungstäter. Das Bußgeld wird verdoppelt, das Fahrverbot auf bis zu drei Monate erhöht. Bei mehrfachen schwerwiegenden Verstößen droht zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG.

0,0-‰-Grenze für bestimmte Gruppen

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit, Personen unter 21 Jahren sowie Berufsfahrer (Führerscheinklasse C, CE, C1) gilt eine strikte 0,0-‰-Grenze (§ 24a Abs. 1 StVO). Bereits minimale Mengen Alkohol können zu einem Bußgeld von 250 € und einem Monat Fahrverbot führen.

Häufige Fragen: Alkohol am Steuer

Ab welchem Promillewert gibt es ein Bußgeld?

Ab 0,5 ‰ Blutalkohol (BAK) gilt die gesetzliche Grenze in Deutschland (§ 24a StVO). Zwischen 0,3 und 0,49 ‰ kann bei Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien, Unfall) ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden. Für Fahranfänger in der Probezeit und Unter-21-Jährige gilt die 0,0-‰-Grenze.

Wann wird Trunkenheitsfahrt zur Straftat?

Ab 1,6 ‰ BAK liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor — dies ist eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Es gibt kein festes Regelbußgeld mehr; die Staatsanwaltschaft ermittelt, und es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie in der Regel Führerscheinentzug.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot (1–3 Monate) ist eine vorübergehende Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht — der Führerschein wird einbehalten, danach zurückgegeben. Der Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis) ist eine strafrechtliche Maßnahme: Der Führerschein wird eingezogen, und eine neue Fahrerlaubnis muss beantragt werden.

Was bedeutet Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer?

Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb von 10 Jahren eine weitere Alkohol-am-Steuer-Ordnungswidrigkeit begeht. In diesem Fall werden das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot auf bis zu drei Monate erhöht. Zudem drohen bei wiederholten Verstößen Maßnahmen nach dem Punktesystem (§ 4 StVG).

Welche 0,0-‰-Grenze gilt für Berufsfahrer?

Für Berufskraftfahrer mit Führerscheinklasse C, CE, C1 sowie für Fahrschüler und Fahranfänger in der Probezeit gilt eine strenge 0,0-‰-Grenze (§ 24a Abs. 1 StVO). Bereits geringe Mengen Alkohol können hier zu einem Bußgeld von 250 € und einem Monat Fahrverbot führen.

Wie viele Punkte bekommt man für Alkohol am Steuer?

Eine Alkohol-am-Steuer-Ordnungswidrigkeit ab 0,5 ‰ ergibt 2 Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister, § 4 StVG). Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte werden nach 2,5 bis 10 Jahren getilgt, je nach Schwere des Verstoßes.

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