Berechnen Sie Verjährungsfristen nach dem BGB: Wann erlöschen Ihre Ansprüche und bis wann müssen Sie handeln? Die Frist hängt von der Art des Anspruchs und dem Entstehungsdatum ab.
Verjährungsfristen Rechner 2026
Verjährungsfristen nach BGB §§ 195–199 berechnen
Rechtsgrundlage
- § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist — Jahresend-Regel
Gültig ab: 1. 1. 2002
Verjährungsfristen im deutschen Recht: Überblick
Im deutschen Zivilrecht regeln die §§ 195 bis 218 BGB die Verjährung von Ansprüchen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Leistung verweigern — der Anspruch besteht zwar fort, ist aber nicht mehr durchsetzbar. Das Verjährungsrecht wurde durch die Schuldrechtsreform 2002 grundlegend modernisiert.
Die Regelverjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie gilt für die meisten Forderungen des täglichen Rechtsverkehrs: Kaufpreisforderungen, Lohnansprüche, Mietforderungen, Schadensersatz aus Vertrag oder Delikt (soweit keine Sonderfrist greift). Die Frist beginnt nicht am Tag der Entstehung, sondern erst am 31. Dezember des Entstehungsjahres — vorausgesetzt, der Gläubiger hatte Kenntnis vom Anspruch und der Person des Schuldners (§ 199 Abs. 1).
Sonderfristen: 2, 5, 10 und 30 Jahre
Neben der Regelverjährung kennt das BGB besondere Fristen: 2 Jahre für Sachmängel beim Kaufvertrag (§ 438 Abs. 1 Nr. 3), gerechnet ab Übergabe. 5 Jahre für Mängel an einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung eines Bauwerks besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 2). 10 Jahre für Ansprüche aus Rechten an einem Grundstück (§ 196). Und 30 Jahre für Herausgabeansprüche aus Eigentum und dingliche Ansprüche (§ 197).
Hemmung und Neubeginn
Die Verjährung kann gehemmt werden — etwa durch Verhandlungen (§ 203), Klageerhebung oder Mahnbescheid (§ 204). Während der Hemmung läuft die Frist nicht weiter. Ein Neubeginn (§ 212) — z. B. durch Anerkenntnis des Schuldners — setzt die Frist komplett zurück. Beide Instrumente sind für Gläubiger wichtig, um drohende Verjährung abzuwenden.
Praktische Hinweise
Beachten Sie: Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können deutlich kürzer sein als die gesetzliche Verjährung. Gerade im Arbeitsrecht sind 3- bis 6-monatige Verfallfristen üblich. Prüfen Sie daher immer Ihren Vertrag, bevor Sie sich auf die gesetzliche 3-Jahres-Frist verlassen. Im Zweifel sollten Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Häufige Fragen zu Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Regelverjährung (§ 195 BGB) beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Sachmangel-Ansprüche (§ 438) und Werkvertrags-Mängel (§ 634a) läuft die Frist ab Übergabe bzw. Abnahme.
Wie lang ist die regelmäßige Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Daneben gibt es Sonderfristen: 2 Jahre für Sachmängel beim Kauf (§ 438), 5 Jahre für Baumängel (§ 634a), 10 Jahre für Grundstücksrechte (§ 196) und 30 Jahre für dingliche Herausgabeansprüche (§ 197).
Wie kann ich die Verjährung hemmen?
Verjährung wird gehemmt durch: Klageerhebung (§ 204 BGB), Mahnbescheid, Verhandlungen zwischen den Parteien (§ 203), Schlichtungsverfahren oder ein schriftliches Anerkenntnis des Schuldners. Während der Hemmung ruht die Frist — nach Ende der Hemmung läuft sie weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn?
Bei der Hemmung (§ 209 BGB) wird die Frist nur pausiert und läuft danach weiter. Beim Neubeginn (§ 212 BGB) — etwa durch ein Anerkenntnis oder eine Vollstreckungshandlung — startet die Frist komplett von vorn. Der Neubeginn ist für Gläubiger vorteilhafter.
Verjährt Arbeitslohn auch nach 3 Jahren?
Ja, Lohnansprüche verjähren nach der regelmäßigen Frist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Aber Vorsicht: viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (oft 3–6 Monate), die unabhängig von der Verjährung gelten. Prüfen Sie also immer auch Ihren Arbeitsvertrag.