§ 288 BGB

Wann schuldet ein Schuldner Verzugszinsen und wie hoch sind sie? Unser Rechner ermittelt die Zinsen nach § 288 BGB: Basiszinssatz 2,62 % + 5 % (B2C) oder 9 % (B2B) — inklusive 40 € Mahnpauschale für Geschäftskunden.

Verzugszinsen-Rechner 2026

Basiszinssatz + 5% (B2C) oder + 9% (B2B) nach § 288 BGB

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Verzugszinsen 2026 — Berechnung nach § 288 BGB

Verzugszinsen nach § 288 BGB

Zahlt ein Schuldner eine fällige Forderung nicht rechtzeitig, hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 BGB. Diese werden auf den offenen Betrag berechnet und sollen den Gläubiger für den entgangenen Kapitalnutzen entschädigen. Die Höhe des Zinssatzes hängt davon ab, ob es sich um ein B2B- oder B2C-Verhältnis handelt.

Basiszinssatz und Aufschläge

Grundlage ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzt wird. Für das erste Halbjahr 2026 beträgt er 2,62 %. Darauf wird ein gesetzlicher Aufschlag addiert: bei Verbrauchergeschäften (B2C) 5 Prozentpunkte (Gesamtsatz 7,62 %), bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) 9 Prozentpunkte (Gesamtsatz 11,62 %).

Berechnung der Zinsen

Die Formel lautet: Zinsen = Forderung × Zinssatz / 100 × Verzugstage / 365. Bei einer Forderung von 1.000 €, 30 Verzugstagen und B2C-Satz (7,62 %) ergibt sich: 1.000 × 7,62 % × 30/365 ≈ 6,26 €. Dieser Betrag mag gering erscheinen, wächst aber bei langen Verzugszeiten oder hohen Forderungen deutlich an.

Die 40 € Mahnpauschale im B2B-Verkehr

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) steht dem Gläubiger nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Mahnpauschale von 40 € zu. Sie deckt pauschal die Beitreibungskosten ab und ist vom Schuldner zu zahlen, wenn er in Verzug geraten ist. Diese Pauschale gilt nicht gegenüber Verbrauchern (B2C). Übersteigen die tatsächlichen Beitreibungskosten die 40 €, kann der Gläubiger den darüber hinausgehenden Betrag als Schadensersatz geltend machen.

Praxistipps für Gläubiger

Damit Verzugszinsen entstehen, muss der Schuldner in Verzug sein. Bei B2B-Forderungen tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit ein, wenn die Rechnung ordnungsgemäß zugegangen ist. Weisen Sie in Ihren Rechnungen ausdrücklich auf das Zahlungsziel hin. Senden Sie bei Überschreitung eine schriftliche Mahnung mit konkretem Zahlungsziel. Dokumentieren Sie das Zugangsdatum der Rechnung — es ist entscheidend für den Beginn der 30-Tage-Frist nach § 286 Abs. 3 BGB.

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie hoch ist der Verzugszinssatz 2026?

Der Verzugszinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und einem gesetzlichen Aufschlag zusammen. Für H1 2026 beträgt der Basiszinssatz 2,62%. Bei Verbrauchern (B2C) werden 5 Prozentpunkte aufgeschlagen (Zinssatz: 7,62%), bei Geschäftskunden (B2B) 9 Prozentpunkte (Zinssatz: 11,62%).

Was ist der Basiszinssatz und wie oft ändert er sich?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasst — jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Er orientiert sich am Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Für H1 2026 beträgt er 2,62%. Prüfen Sie stets den aktuellen Wert auf bundesbank.de.

Was ist die 40 € Mahnpauschale und für wen gilt sie?

Die Mahnpauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB gilt ausschließlich bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B). Sie wird zusätzlich zu den Verzugszinsen fällig und soll die Beitreibungskosten des Gläubigers pauschal abdecken. Im Verhältnis zum Verbraucher (B2C) gibt es diese Pauschale nicht.

Ab wann beginnt der Verzug?

Verzug tritt nach § 286 BGB grundsätzlich ein, wenn der Schuldner auf eine Mahnung nicht zahlt. Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr (B2B) tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Schuldner ausdrücklich auf diese 30-Tage-Frist hingewiesen wurde.

Kann ich mehr als die gesetzlichen Verzugszinsen vereinbaren?

Ja, durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder individuellen Vertrag können abweichende Zinssätze vereinbart werden. Der Gesetzgeber lässt dies zu, sofern keine unangemessene Benachteiligung vorliegt. Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB bilden die Mindestregel.

Sind Verzugszinsen steuerlich absetzbar?

Beim Gläubiger sind Verzugszinsen als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Beim Schuldner können gezahlte Verzugszinsen im Rahmen der betrieblichen Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sein, soweit sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Im privaten Bereich sind Verzugszinsen grundsätzlich nicht absetzbar.

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