Berechnen Sie die Gesamtkosten für die Berufsanerkennung ausländischer Pflegekräfte 2026: Anerkennungsgebühr, Prüfungskosten und Verwaltungsgebühr nach § 3 AUSLPFLKRGEWQSG — für EU-, Nicht-EU- und Drittlandsangehörige.
Anerkennungskosten Ausländische Pflegekräfte 2026
Gebühren und Prüfungskosten nach § 3 AUSLPFLKRGEWQSG
Rechtsgrundlage
- § 3 Gesetz über die Qualitätssicherung bei ausländischen Pflegekräften (AUSLPFLKRGEWQSG) ↗
Anforderungen an ausländische Pflegekräfte — Anerkennungsverfahren und Qualitätssicherung
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 1 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ↗
Feststellung ausländischer Berufsqualifikationen — Anwendungsbereich und Verfahren
Gültig ab: 1. 4. 2012
Berufsanerkennung ausländischer Pflegekräfte 2026 — Kosten und Verfahren
Der Fachkräftemangel in der Pflege hat die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte zu einem zentralen Thema gemacht. Das AUSLPFLKRGEWQSG und das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) regeln die Anforderungen an die Berufsanerkennung — und damit auch die entstehenden Kosten.
Anerkennungsverfahren nach Herkunftsland
Für EU-Staatsangehörige gilt die gegenseitige Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Das Verfahren ist vereinfacht und kostengünstiger — Gebühren liegen typischerweise zwischen 0 und 300 €. Die zuständige Behörde muss innerhalb festgelegter Fristen entscheiden.
Nicht-EU-Angehörige (einschließlich EWR und Schweiz außerhalb EU-Regelungen) durchlaufen ein vollständiges Anerkennungsverfahren nach BQFG. Gebühren liegen zwischen 300 und 600 €. Für Drittstaatsangehörige ist das Verfahren am aufwändigsten: Gebühren von 400–800 € zuzüglich einer höheren Verwaltungspauschale sind üblich.
Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang
Wenn die ausländische Qualifikation wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweist, müssen diese ausgeglichen werden. Der Antragsteller kann zwischen einer Kenntnisprüfung (theoretisch und/oder praktisch) und einem Anpassungslehrgang unter Aufsicht wählen. Kosten variieren erheblich: von wenigen hundert Euro für eine einfache Prüfung bis zu mehreren tausend Euro für längere Anpassungslehrgänge.
Kostentragung und Förderung
Die Kostentragung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Viele Pflegeeinrichtungen übernehmen die Kosten, um Fachkräfte zu gewinnen. Alternativ fördert die Bundesagentur für Arbeitüber das Programm „Make it in Germany" und den Anerkennungszuschuss. Pflegekräfte, die die Kosten selbst tragen, können diese als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 9 EStG).
Verwaltungsgebühren der Behörden
Neben der eigentlichen Anerkennungsgebühr erheben die zuständigen Landesbehörden Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Antrags. Diese variieren je nach Bundesland und Herkunftsland: EU 50 €, Nicht-EU 100 €, Drittland 150 € (typische Werte). Die genauen Gebühren sind in den jeweiligen Landesgebührenordnungen festgelegt.
Häufige Fragen zur Berufsanerkennung ausländischer Pflegekräfte
Welche Kosten entstehen bei der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte?
Die Hauptkostenpunkte sind: Anerkennungsgebühr (EU: 0–300 €, Nicht-EU: 300–600 €, Drittland: 400–800 €), Verwaltungsgebühr (EU: 50 €, Nicht-EU: 100 €, Drittland: 150 €) und ggf. Kosten für Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang. Der Gesamtaufwand variiert stark je nach Herkunftsland und Qualifikationsgrad.
Was regelt das AUSLPFLKRGEWQSG?
Das Gesetz über die Qualitätssicherung bei ausländischen Pflegekräften (AUSLPFLKRGEWQSG) regelt die Anforderungen an die Qualitätssicherung von Pflegekräften aus dem Ausland. § 3 definiert die Voraussetzungen für die Beschäftigung — insbesondere die Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens für die Berufsqualifikation.
Welche Behörde ist für die Anerkennung zuständig?
Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland und Berufsgruppe. In der Regel sind die Landesbehörden für Gesundheits- und Pflegeberufe zuständig (Gesundheitsministerium oder nachgeordnete Behörden). Für die Verfahrenskoordination steht das Anerkennungsportal der Bundesregierung unter „Anerkennung in Deutschland" zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang?
Beide Maßnahmen gleichen Qualifikationsunterschiede aus. Die Kenntnisprüfung ist eine theoretische und/oder praktische Prüfung, die zeigt, ob die notwendigen Kenntnisse vorhanden sind. Der Anpassungslehrgang ist eine praktische Ausbildung unter Aufsicht einer Fachkraft. Der Antragsteller kann in der Regel zwischen beiden Optionen wählen (§ 40 BQFG).
Wer trägt die Anerkennungskosten — Arbeitgeber oder Pflegekraft?
Gesetzlich gibt es keine eindeutige Regelung. In der Praxis tragen viele Pflegeeinrichtungen die Anerkennungskosten ganz oder teilweise, um Fachkräfte zu gewinnen. Bei Eigenfinanzierung durch die Pflegekraft können die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit (z.B. Anerkennungsberatung) sind kostenlos.