Berechnen Sie alle Sozialversicherungsbeiträge 2026 in einem Schritt: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung — mit Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Grundlage ist § 28d SGB IV.
Vollständiger Sozialversicherungsbeitrag Rechner 2026
KV, PV, RV und AV — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 2026
Rechtsgrundlage
- § 28d SGB IV (SGB IV) ↗
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 247 SGB V (SGB V) ↗
KV-Beitragssatz — 14,6% + Zusatzbeitrag 2,5%
Gültig ab: 1. 1. 2026
Sozialversicherungsbeiträge 2026: Alle vier Zweige im Überblick
Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus vier Pflichtversicherungen, die gemeinsam als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSVB) nach § 28d SGB IV abgeführt werden. Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) tragen die Beiträge in der Regel je zur Hälfte.
Krankenversicherung (KV) — SGB V
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 14,6%. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 2,5% beträgt — damit ergibt sich ein Gesamtsatz von 17,1%, je hälftig auf AN und AG aufgeteilt (je 8,55%). Die Beitragsbemessungsgrenze KV liegt 2026 bei 66.150 €/Jahr (5.512,50 €/Monat).
Pflegeversicherung (PV) — SGB XI
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,4% für Versicherte mit Kindern. Kinderlose zahlen einen erhöhten Satz von 4,0%. Der AG-Anteil beträgt stets 1,7%; der AN-Anteil steigt bei Kinderlosen von 1,7% auf 2,3%. Die BBG PV entspricht der BBG KV (66.150 €/Jahr).
Rentenversicherung (RV) — SGB VI
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 18,6%, je hälftig auf AN und AG aufgeteilt (je 9,3%). Die Beitragsbemessungsgrenze RV beträgt 2026 einheitlich für West und Ost 96.600 €/Jahr (8.050 €/Monat).
Arbeitslosenversicherung (AV) — SGB III
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6%, je hälftig (je 1,3%). Die BBG AV entspricht der BBG RV. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 556 €/Monat) gelten Sonderregelungen — sie sind von der AV-Pflicht befreit.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Überblick
Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine weiteren Beiträge an. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer mit 10.000 € Bruttogehalt zahlt dieselben absoluten SV-Beiträge wie einer mit 8.050 € (für RV/AV) bzw. 5.512,50 € (für KV/PV). Die Beitragsgrenzen schützen Hochverdiener vor unbegrenzter Beitragsbelastung.
Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen 2026
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Die Gesamtbeitragssätze 2026: Krankenversicherung 14,6% + 2,5% Zusatzbeitrag = 17,1% (je 8,55% AN/AG). Pflegeversicherung 3,4% (mit Kindern) oder 4,0% (kinderlos). Rentenversicherung 18,6% (je 9,3%). Arbeitslosenversicherung 2,6% (je 1,3%). Insgesamt zahlen AN und AG je ca. 20% des Bruttogehalts.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die BBG KV/PV 2026 beträgt 66.150 €/Jahr (5.512,50 €/Monat). Die BBG RV/AV 2026 beträgt 96.600 €/Jahr (8.050 €/Monat) — seit 2025 einheitlich für West und Ost. Einkommen über der BBG bleibt beitragsfrei. Das bedeutet: Gutverdiener zahlen keinen höheren absoluten Betrag.
Was ist der Zusatzbeitrag in der KV?
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitrag über den gesetzlichen Beitragssatz von 14,6% hinaus. Er wird je hälftig von AN und AG getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,5%, kann aber je nach Krankenkasse variieren. Kassen mit höheren Leistungen erheben oft höhere Zusatzbeiträge.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2001 und der Neugestaltung 2023 zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen erhöhten PV-Beitrag. 2026 beträgt der PV-Satz 3,4% mit Kindern (AN 1,7%, AG 1,7%) bzw. 4,0% kinderlos (AN 2,3%, AG 1,7%). Der Zuschlag beträgt also 0,6 Prozentpunkte, die vollständig vom AN getragen werden.
Was bedeutet die Einheitlichkeit der BBG RV für Ost und West seit 2025?
Seit 1. Januar 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung in Ost und West. Zuvor lag die BBG Ost unter der BBG West. Die Angleichung war Teil der schrittweisen Rentenangleichung Ost-West. 2026 beträgt die einheitliche BBG RV 96.600 €/Jahr für alle Bundesländer.