Wie lange haben Sie noch Krankengeld-Anspruch? Nach § 48 SGB V werden maximal 78 Wochen (546 Tage) je Krankheit innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Berechnen Sie, wann Ihr Anspruch endet.
Rechtsgrundlage
- § 48 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Dauer des Krankengeldes — 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit
Gültig ab: 1. 1. 2026
Krankengeld-Dauer 2026 — 78-Wochen-Regel und 3-Jahres-Frist nach § 48 SGB V
Krankengeld-Dauer: 78 Wochen je Krankheit
Nach § 48 Abs. 1 SGB V wird Krankengeld für längstens 78 Wochen(546 Tage) innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie oft die Arbeitsunfähigkeit innerhalb dieses Zeitraums unterbrochen und wieder aufgenommen wird. Entscheidend ist, dass es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Die 3-Jahres-Frist im Detail
Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Krankheit. Alle Tage, an denen Krankengeld bezogen wird — auch mit Unterbrechungen — werden auf die 78 Wochen angerechnet. Nach Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums beginnt ein neuer Zeitraum. Wer also z.B. im Januar 2026 erkrankt und durchgehend krankgeschrieben ist, erhält bis Dezember 2027 Krankengeld.
Mehrkrankeneuklausel: neue Krankheit, neuer Anspruch
Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, andere Krankheit hinzu, kann für diese eine separate 78-Wochen-Frist gelten — die sogenannte Mehrkrankeneuklausel. Voraussetzung ist, dass es sich um eine eigenständige Erkrankung handelt, nicht um einen Rückfall oder eine Komplikation derselben Grunderkrankung. Dies ist ein komplexer Bereich, der im Streitfall oft einer medizinischen Begutachtung bedarf.
Was geschieht nach 78 Wochen?
Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch. Betroffene haben dann verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine medizinische Rehabilitation beantragen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Bei dauerhafter Erwerbsminderung prüft die Deutsche Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Häufige Fragen zur Krankengeld-Bezugsdauer
Wie lange kann man Krankengeld nach § 48 SGB V beziehen?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (546 Tage) je Krankheit innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist endet der Anspruch auf Krankengeld, sofern keine neue Krankheit vorliegt.
Wann beginnt die 3-Jahres-Frist für die 78-Wochen-Regel?
Die 3-Jahres-Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Tage mit Krankengeldbezug zusammengerechnet — unabhängig von Unterbrechungen. Nach Ablauf der 3 Jahre startet ein neuer Zeitraum.
Was passiert bei einer neuen, anderen Krankheit?
Die Mehrkrankeneuklausel nach § 48 Abs. 1 SGB V ermöglicht für jede neue, andere Krankheit einen separaten 78-Wochen-Anspruch. Voraussetzung ist, dass es sich um eine eigenständige Erkrankung handelt, nicht um dieselbe Krankheit mit Rückfällen.
Was bedeutet der 78-Wochen-Zeitraum in der Praxis?
Wer z.B. im Januar 2026 erkrankt und durchgehend krankgeschrieben ist, erhält bis Dezember 2027 Krankengeld (78 Wochen). Dann endet der Anspruch. Wer zwischenzeitlich genesen und erneut erkrankt, zählt nur die Tage, die innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums liegen.
Kann man nach den 78 Wochen noch weitere Leistungen erhalten?
Nach 78 Wochen Krankengeld können Betroffene Reha-Maßnahmen beantragen (medizinische Rehabilitation). Bei dauerhafter Erwerbsminderung prüft die Deutsche Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.