§ 47 SGB V

Wie viel Krankengeld steht Ihnen zu? 70 % des Brutto oder 90 % des Netto — der niedrigere Wert gilt. Gesetzliches Maximum 2026: 128,63 €/Tag.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld-Höhe 2026 — 70/90-Regel und SV-Abzüge nach § 47 SGB V

Die 70/90-Regel nach § 47 SGB V

Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V grundsätzlich 70 % des Regelentgelts. Gleichzeitig darf das Krankengeld jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Der niedrigere dieser beiden Beträge ist das endgültige Krankengeld.

Regelentgelt: die 360-Tage-Methode

Das Regelentgelt wird nach der 360-Tage-Methode berechnet: (Monatsbrutto × 12 + Sonderzahlungen) ÷ 360. Einmalzahlungen werden anteilig auf die 360 Tage verteilt und erhöhen damit das Regelentgelt.

Die Absolute Obergrenze: BBG KV/PV 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 5.512,50 €/Monat. Daraus ergibt sich ein gesetzliches Maximum von 128,63 €/Tag.

SV-Abzüge und Netto-Krankengeld

Das Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen nicht an (§ 224 SGB V). Dennoch werden Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherungsbeiträge (1,7–2,2 %) abgezogen — zusammen ca. 12,3 %.

Häufige Fragen zur Krankengeld-Höhe

Wie wird das Krankengeld nach § 47 SGB V berechnet?

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Der niedrigere Betrag ist maßgeblich.

Was ist das Regelentgelt bei Krankengeld?

Das Regelentgelt ist das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt: (Monatsbrutto × 12 + Sonderzahlungen) ÷ 360 Tage.

Warum gilt die 90%-Netto-Grenze beim Krankengeld?

Die 90%-Netto-Grenze verhindert, dass das Krankengeld das tatsächliche Nettogehalt übersteigt.

Welche SV-Beiträge gelten für das Krankengeld?

KV/PV sind beitragsfrei (§ 224 SGB V). RV (9,3 %), AV (1,3 %), PV (1,7–2,2 %) werden abgezogen — zusammen ca. 12,3 %.

Was ist das maximale Krankengeld 2026?

Das gesetzliche Maximum beträgt 128,63 €/Tag (70 % der BBG KV/PV von 5.512,50 €/Monat ÷ 30).

Weitere Krankengeld-Rechner

Krankengeld Höhe-Rechner § 47 SGB V 2026 | RuleCalc | RuleCalc