PFAV § 29

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche monatliche Rente aus dem Pensionsfonds. Geben Sie Versorgungskapital, Rechnungszins und Verwaltungskosten ein — der Rechner ermittelt die garantierte Anfangsrente und prüft den Kapitaldeckungsgrad (max. 125 % nach PFAV).

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Pensionsfonds als Durchführungsweg der Betriebsrente

Der Pensionsfonds ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, geregelt im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Anders als Pensionskassen oder Direktversicherungen dürfen Pensionsfonds bis zu 100 % ihres Vermögens am Kapitalmarkt investieren, was höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken mit sich bringt. Die Aufsicht über Pensionsfonds obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Einhaltung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) überwacht.

Verrentung des Versorgungskapitals

Bei Rentenbeginn wird das angesparte Versorgungskapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Höhe der Rente hängt von drei Faktoren ab: dem verfügbaren Kapital nach Abzug der Verwaltungskosten, dem Rechnungszins und der versicherungsmathematisch geschätzten Rentenbezugsdauer. Der Rechnungszins gibt die Mindestverzinsung während der Rentenphase vor. Je höher der Rechnungszins, desto höher die garantierte Anfangsrente — allerdings darf der Höchstrechnungszins nicht überschritten werden.

Kapitaldeckungsgrad nach § 29 PFAV

Der Kapitaldeckungsgrad ist eine zentrale Kenngröße für die finanzielle Stabilität eines Pensionsfonds. Er berechnet sich als Verhältnis des vorhandenen Vermögens zu den versicherungsmathematischen Verpflichtungen. Die PFAV schreibt vor, dass der Deckungsgrad 125 % nicht überschreiten darf — Überschüsse müssen innerhalb von drei Jahren abgebaut werden, etwa durch Leistungserhöhungen oder Beitragssenkungen. Liegt der Grad unter 100 %, besteht eine Unterdeckung, und der Arbeitgeber haftet subsidiär.

Verwaltungskosten und Renditechancen

Die Verwaltungskosten des Pensionsfonds mindern das für die Verrentung verfügbare Kapital. Sie umfassen Gebühren für Vermögensverwaltung, Risikoabsicherung und Administration. Typische Kostenquoten liegen zwischen 0,5 % und 2,5 % jährlich. Da Pensionsfonds frei in Aktien und andere Kapitalmarktprodukte investieren dürfen, können Überschusserträge entstehen, die über die garantierte Rente hinaus ausgeschüttet werden. Diese Überschussbeteiligungen sind jedoch nicht garantiert und hängen von der Marktentwicklung ab.

Insolvenzschutz durch PSVaG

Die Betriebsrente aus einem Pensionsfonds ist durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgeschützt. Im Fall der Arbeitgeberinsolvenz übernimmt der PSVaG die Versorgungsleistungen. Dieser Schutz gilt für alle Pensionsfondsverträge und ist im BetrAVG gesetzlich verankert. Die Beiträge zum PSVaG werden vom Arbeitgeber getragen.

Häufige Fragen zum Pensionsfonds

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Er verwaltet Versorgungskapital für Arbeitnehmer und zahlt bei Rentenbeginn eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalabfindung. Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht durch die BaFin.

Was ist der Kapitaldeckungsgrad und warum maximal 125 %?

Der Kapitaldeckungsgrad gibt das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen des Pensionsfonds an. Nach § 29 PFAV darf er maximal 125 % betragen — Überschreitungen müssen durch Rückführung oder Leistungserhöhung abgebaut werden. Ein Grad unter 100 % signalisiert Unterdeckung.

Was ist der Rechnungszins bei Pensionsfonds?

Der Rechnungszins ist der garantierte Mindestzinssatz für die Verrentung des Kapitals. Er wird vom Pensionsfonds festgelegt und darf den Höchstrechnungszins (aktuell 0,25 %) nicht überschreiten. Ein niedrigerer Rechnungszins führt zu einer geringeren garantierten Rente, aber höherer Sicherheit.

Wie werden die Verwaltungskosten berücksichtigt?

Die Verwaltungskosten werden vom Versorgungskapital abgezogen, bevor die Verrentung berechnet wird. Typische Kostensätze liegen zwischen 0,5 % und 2,5 % des Kapitals. Niedrigere Kosten bedeuten mehr Kapital für die Rente.

Kann die tatsächliche Rente höher ausfallen als berechnet?

Ja, der berechnete Betrag ist die garantierte Mindestrente. Erwirtschaftet der Pensionsfonds Überschusserträge über den Rechnungszins hinaus, können diese als zusätzliche Rente ausgeschüttet werden. Die tatsächliche Rente kann daher höher sein.

Was passiert bei Unterdeckung des Pensionsfonds?

Bei einem Kapitaldeckungsgrad unter 100 % liegt eine Unterdeckung vor. Der Arbeitgeber muss dann gemäß Subsidiarhaftung (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) für die Differenz einstehen. Zusätzlich greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Insolvenzschutz.

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