§§ 36/37/38 SGB XI

Wie viel Pflege-Leistung steht Ihnen zu? Berechnen Sie Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Sachleistungen (§ 36 SGB XI)und die Kombileistung (§ 38 SGB XI) für Pflegegrad 1–5 — aktuell für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Pflegeversicherungsleistungen 2026 — §§ 36/37/38 SGB XI nach Pflegegrad

Pflegeleistungen 2026 — §§ 36/37/38 SGB XI

Die Pflegeversicherung (SGB XI) gewährt je nach Pflegegrad monatliche Leistungen:Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI) oderSachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste (§ 36 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 greifen die regulären Leistungen: PG 2 bis PG 5 erhalten monatlich Pflegegeld von 347 € bis 990 € oder Sachleistungen von 761 € bis 2.200 €.

Kombileistung § 38 SGB XI — flexible Kombination

§ 38 SGB XI erlaubt die anteilige Kombination von Sach- und Geldleistung. Wird z.B. nur 60 % der Sachleistung durch einen Pflegedienst abgerufen, verbleiben 40 % des Pflegegeld-Anspruchs. Dies ermöglicht eine flexible Pflegeplanung: teil-professionelle Versorgung kombiniert mit Eigenversorgung durch Angehörige — beides gefördert durch die Pflegeversicherung.

Zusatzleistungen — Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Zusätzlich zu den Leistungen nach §§ 36/37 stehen Pflegebedürftigen weitere Leistungen zu:Entlastungsbetrag 125 €/Monat (§ 45b SGB XI) für alle Pflegegrade,Verhinderungspflege bis 1.612 €/Jahr (§ 39 SGB XI) bei Ausfall der Pflegeperson,Kurzzeitpflege bis 1.774 €/Jahr (§ 42 SGB XI) für stationäre Kurzzeitversorgung. Diese Leistungen ergänzen die Grundleistungen nach §§ 36/37.

Pflegegrad 1 — eingeschränkte Leistungen

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) gewährt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen nach §§ 36/37. Es besteht aber Anspruch auf: Entlastungsbetrag 125 €/Monat (§ 45b), Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3), Pflegehilfsmittel (§ 40) und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4). Ab Pflegegrad 2 greifen alle Grundleistungen.

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen nach SGB XI

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann für selbst organisierte Pflege durch Angehörige verwendet werden. Sachleistungen (§ 36 SGB XI) werden direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt — der Pflegebedürftige erhält professionelle Pflegeleistungen. Das Pflegegeld ist geringer als die Sachleistung, da die Qualität professioneller Pflege teurer ist.

Was ist die Kombileistung nach § 38 SGB XI?

§ 38 SGB XI erlaubt die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Wird die Sachleistung nicht vollständig in Anspruch genommen, verbleibt ein anteiliges Pflegegeld. Beispiel: 50 % Sachleistung → 50 % des Pflegegeld-Anspruchs verbleiben. Dies ermöglicht flexible Pflegearrangements mit gemischter Versorgung.

Wie hoch sind die Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 bestehen folgende Ansprüche (2026): PG 2: Pflegegeld 347 €, Sachleistung 761 €. PG 3: Pflegegeld 599 €, Sachleistung 1.432 €. PG 4: Pflegegeld 800 €, Sachleistung 1.778 €. PG 5: Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.200 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistung, jedoch Entlastungsbetrag 125 €.

Müssen Pflegegeld und Sachleistung versteuert werden?

Pflegegeld ist einkommenssteuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), wenn es dem Zweck der Pflege dient. Es zählt nicht als Einkommen für die Bedürftigkeit anderer Sozialleistungen. Das an pflegende Angehörige weitergeleitete Pflegegeld ist für den Empfänger ebenfalls in der Regel steuerfrei bis zur Höhe des Pflegepauschbetrags (§ 33b EStG: 1.800 €).

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

§ 45b SGB XI: Alle Pflegegrade (1–5) haben Anspruch auf einen <strong>Entlastungsbetrag von 125 €/Monat</strong>. Dieser kann für anerkannte Entlastungsangebote verwendet werden (z.B. Betreuungsdienste, Tagesbetreuung, hauswirtschaftliche Hilfen). Der Betrag ist zweckgebunden und verfällt nicht (übertragbar ins Folgejahr bis 30. Juni).

Weitere Pflegeleistungs-Rechner

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