SGB XII § 41

Haben Sie Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung 2026? Unser Rechner ermittelt Ihren Anspruch nach SGB XII § 41: Regelbedarf 563 € + Ihre Wohnkosten abzüglich Erwerbsminderungsrente und Einkommen.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung Rechner 2026

Grundsicherung nach SGB XII § 41 — Regelbedarf 563 € + KdU

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2021 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Grundsicherung bei Erwerbsminderung 2026 — SGB XII §§ 41–46b erklärt

Grundsicherung bei Erwerbsminderung — SGB XII §§ 41–46b

Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und dessen Einkommen den Lebensunterhalt nicht sichert, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungnach SGB XII §§ 41–46b. Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die das Existenzminimum absichert. Sie setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (563 € monatlich für Alleinstehende, Stand 2026) und den Kosten der Unterkunft (KdU) — abzüglich des anrechenbaren Einkommens.

Berechnung: Bedarf minus Einkommen

Die Grundsicherung ergibt sich aus der einfachen Formel: Grundsicherung = max(0, Bedarf − anrechenbares Einkommen). Der Bedarf besteht aus Regelbedarf (563 €) plus angemessene KdU (Kaltmiete + Heizkosten). Das anrechenbare Einkommen umfasst die Erwerbsminderungsrente sowie sonstige Einkünfte. Nach § 82 Abs. 4 SGB XII gibt es einen Freibetrag für Renteneinkünfte aus eigener Versicherung von bis zu 50 % des Regelbedarfs — dieser vereinfachte Rechner gibt einen ersten Orientierungswert ohne Freibeträge.

Verhältnis zu Bürgergeld und SGB VI

Grundsicherung nach SGB XII und Bürgergeld nach SGB II sind zwei unterschiedliche Leistungssysteme. Bürgergeld erhalten vorübergehend erwerbsgeminderte Personen beim Jobcenter. Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Sozialamts (SGB XII). Die Erwerbsminderungsrente nach SGB VI § 43 ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung — sie kann durch Grundsicherung aufgestockt werden, wenn sie das Existenzminimum nicht erreicht.

Antrag und zuständige Behörde

Die Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt (Kreissozialamt) am Wohnort beantragt. Benötigt werden: Rentenbescheid, Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung, Kontoauszüge sowie Nachweise über Vermögen. Das Vermögensschonvermögen beträgt 5.000 € für Alleinstehende. Regelmäßige Überprüfungen der Einkommensverhältnisse finden statt. Bei Fragen zur Anrechnung von Freibeträgen und Vermögen empfiehlt sich eine Beratung beim VdK, Sozialverband Deutschland oder einer Schuldnerberatung.

Häufige Fragen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII § 41 haben Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (d.h. weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig nach SGB VI § 43 Abs. 2). Voraussetzung ist außerdem, dass das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Wie hoch ist der Regelbedarf in der Grundsicherung 2026?

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 nach Regelbedarfsstufe 1 (§ 28 SGB XII) einheitlich 563 € pro Monat. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. Bei Paaren gilt ein reduzierter Satz. Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege und einen Teil der Freizeitgestaltung ab.

Was sind Kosten der Unterkunft (KdU) in der Grundsicherung?

Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 42a SGB XII umfassen die tatsächliche Kaltmiete sowie Heizkosten und Warmwasser in angemessener Höhe. "Angemessen" wird durch kommunale Richtlinien bestimmt (sog. schlüssiges Konzept). Übersteigt die tatsächliche Miete die Angemessenheitsgrenze, wird zunächst eine Kostensenkungsaufforderung ausgesprochen.

Wie wird die Erwerbsminderungsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Die Erwerbsminderungsrente zählt als anrechenbares Einkommen im Sinne des § 82 SGB XII und wird vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge: Bis zu 50 % der Erwerbsminderungsrente, maximal 50 % des Regelbedarfs (ca. 281 €), können anrechnungsfrei bleiben, wenn Rentenleistungen aus eigener Versicherung bezogen werden (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Dieser Freibetrag ist in diesem vereinfachten Rechner nicht berücksichtigt.

Kann Grundsicherung mit Erwerbsminderungsrente kombiniert werden?

Ja, die Grundsicherung nach SGB XII funktioniert als Aufstockungsleistung: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, diese aber nicht ausreicht, um den Bedarf (Regelbedarf + KdU) zu decken, erhält die Differenz als Grundsicherung. Die Grundsicherung ist keine Strafe für niedrige Renten, sondern ein Anspruch, der das Existenzminimum sichert.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung nach SGB XII?

Bürgergeld (SGB II) gilt für erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren, die vorübergehend nicht arbeiten können oder wenig verdienen. Grundsicherung nach SGB XII § 41 gilt speziell für dauerhaft voll erwerbsgeminderte oder ältere Menschen (ab 65 Jahren). Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wechselt vom Bürgergeld in die Grundsicherung — das Jobcenter ist dann nicht mehr zuständig, sondern das Sozialamt.

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