Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Entgeltpunkte je Jahr = Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt (45.358 €). Aktueller Rentenwert 2026: 39,32 € pro Entgeltpunkt. Berücksichtigt Zugangsfaktor für frühzeitigen oder späteren Renteneintritt.
Rechtsgrundlage
- § 109 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ↗
Rentenauskunft — Mitteilung der Rentenanwartschaft durch die DRV auf Antrag
Gültig ab: 1. 1. 2004
- § 63, § 64 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ↗
Rentenhöhe — Produkt aus Entgeltpunkten, Rentenfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert
Gültig ab: 1. 1. 1992
Rentenanwartschaft nach SGB VI — Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem Entgeltpunktesystem: Jedes Beitragsjahr bringt Entgeltpunkte (EP), deren Anzahl davon abhängt, wie viel man im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient hat. § 109 SGB VI verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung, Versicherten auf Anfrage eine Rentenauskunft zu erteilen und ab einem gewissen Alter automatisch eine jährliche Renteninformation zuzusenden.
Berechnung der Entgeltpunkte
Die Grundformel lautet: EP je Jahr = Jahresbruttoverdienst ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2025/2026 beträgt 45.358 €. Wer genau diesen Betrag verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkt. Wer doppelt so viel verdient (bis zur BBG von 96.600 €), erhält bis zu ca. 2,13 EP. Wer Teilzeit arbeitet und 50 % des Durchschnitts verdient, erhält nur 0,5 EP. Über die gesamte Erwerbsbiografie summieren sich die EP zu einem Gesamtkonto.
Aktueller Rentenwert und Rentenanpassung
Der aktuelle Rentenwert (aRW) wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und folgt der Lohnentwicklung. Ab Juli 2024 beträgt er 39,32 €/EP (West und Ost identisch nach abgeschlossener Ost-West-Angleichung). Die Monatsrente ergibt sich aus: persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aRW. Bei der Regelaltersrente beträgt der Rentenartfaktor 1,0 und der Zugangsfaktor ist bei Inanspruchnahme zur Regelaltersgrenze ebenfalls 1,0.
Auswirkung des Renteneintrittszeitpunkts
Frühzeitiger Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze vermindert die Rente dauerhaft durch den Zugangsfaktor: Je Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt er um 0,003 (3,6 % pro Jahr). Umgekehrt erhöht jeder Monat nach der Regelaltersgrenze den Zugangsfaktor um 0,005 (6 % pro Jahr). Diese Zu- oder Abschläge gelten dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit und haben bei langen Rentenbezugsdauern erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtrenteneinkommen.
Häufige Fragen zur Rentenauskunft nach § 109 SGB VI
Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?
Entgeltpunkte (EP) sind das zentrale Maß für die Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je Beitragsjahr erhält man EP = Jahresbruttolohn ÷ Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Verdient man genau den Durchschnitt (2025/2026 ca. 45.358 €), erwirbt man genau 1,0 EP pro Jahr. Bei höherem Verdienst mehr EP, bei niedrigerem weniger. Maximal anrechenbar sind EP entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?
Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt ab Juli 2024 ca. 39,32 € pro Entgeltpunkt pro Monat. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und folgt der Lohnentwicklung. Der Rentenwert Ost ist seit Juli 2024 identisch mit dem Westwert (Angleichung abgeschlossen). Die monatliche Rente errechnet sich aus: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.
Was bedeutet der Zugangsfaktor?
Der Zugangsfaktor berücksichtigt, ob die Rente vor oder nach der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Bei Inanspruchnahme mit der Regelaltersgrenze beträgt er 1,0 (keine Anpassung). Jeder Monat früherer Rentenbeginn reduziert den Zugangsfaktor um 0,003 (3,6 % pro Jahr). Wer 4 Jahre früher in Rente geht, erhält dauerhaft 14,4 % weniger Rente. Späterer Rentenbeginn erhöht den Faktor um 0,005 pro Monat.
Was zeigt die jährliche Renteninformation?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt allen Versicherten ab 27 Jahren jährlich eine Renteninformation (bis 54 Jahre) bzw. ab 55 Jahren eine detaillierte Rentenauskunft nach § 109 SGB VI. Darin steht die bisher erworbene Rentenanwartschaft in Entgeltpunkten, die voraussichtliche Rente bei gleichbleibendem Verlauf sowie Angaben zu möglichen Rentenminderungen durch Frührenteneintritt.
Wie viele Entgeltpunkte brauche ich für eine bestimmte Rente?
Für eine Rente von 1.500 €/Monat braucht man (bei Rentenwert 39,32 €) rund 38,1 Entgeltpunkte: 1.500 ÷ 39,32 = 38,1 EP. Bei 45 Beitragsjahren entspräche das einem durchschnittlichen Verdienst von 85 % des Durchschnittsentgelts (0,847 EP/Jahr × 45 = 38,1 EP). Zum Vergleich: Die Regelaltersrente 45 (45 Beitragsjahre am Durchschnitt) ergibt 45 × 39,32 = 1.769 €/Monat.