§ 15 SGB XI

Berechnen Sie Ihren Pflegegrad anhand der Begutachtungs-Punkte nach dem NBA-Instrument des SGB XI § 15. Alle 5 Module mit ihren Gewichtungen werden berücksichtigt. Pflegegrad 1–5 ab 12,5 gewichteten Punkten.

Letzte Aktualisierung: 24. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das System der Pflegegrade wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt und löste die bisherigen Pflegestufen ab. Während Pflegestufen ausschließlich den zeitlichen Pflegeaufwand maßen, berücksichtigt das neue Begutachtungsinstrument (NBA) umfassend die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Dies ermöglicht eine differenziertere Einschätzung des Pflegebedarfs und eine gerechtere Verteilung der Pflegeleistungen.

Das NBA-Begutachtungsinstrument

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) basiert auf der Internationalen Klassifikation des Funktionsniveaus (ICF) und erfasst die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen in sechs Modulen. Anders als die Pflegestufen berücksichtigt das NBA ausdrücklich auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, die bei Demenzkranken besonders relevant sind. Die Module werden jeweils mit Rohpunkten bewertet und dann anhand festgelegter Gewichtungsfaktoren in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann den Pflegegrad zwischen 1 und 5. Modul 3 (Selbstversorgung) hat mit 40 Prozent die mit Abstand höchste Einzelgewichtung, da die Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege und Ernährung als zentral für die Alltagsselbstständigkeit angesehen wird.

Pflegegrade und Leistungen

Die fünf Pflegegrade folgen einem gestuften System: Pflegegrad 1 erfasst geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit 12,5 bis unter 27,5 gewichteten Punkten. Pflegegrad 2 gilt für erhebliche Beeinträchtigungen (27,5 bis unter 47,5 Punkte), Pflegegrad 3 für schwere Beeinträchtigungen (47,5 bis unter 70 Punkte). Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Punkten bezeichnet schwerste Beeinträchtigungen, und ab 90 Punkten wird Pflegegrad 5 vergeben, der auch Härtefälle umfasst. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen mit jedem Pflegegrad und sollen den individuellen Hilfebedarf abdecken.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad

Wie wird der Pflegegrad nach § 15 SGB XI berechnet?

Der Pflegegrad wird anhand des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt, das seit 2017 das bisherige Pflegestufen-System abgelöst hat. Die Begutachtung umfasst sechs Module, die jeweils Punkte vergeben und unterschiedlich gewichtet werden. Module 1 (Mobilität) hat 10 % Gewicht, Module 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) 15 %, Modul 3 (Selbstversorgung) mit 40 % das wichtigste Modul, Modul 4 (Krankheits-/Behandlungspflege) 20 % und Modul 5 (Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte) 15 %. Die gewichteten Punkte werden aufsummiert und ergeben den Gesamtscore, der dann einem Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet wird.

Welche Module fließen in die Begutachtung ein?

Das Begutachtungsinstrument umfasst sechs Module: Modul 1 erfasst die Mobilität mit Aspekten wie Fortbewegung im Wohnbereich und Treppensteigen. Modul 2 bewertet kognitive und kommunikative Fähigkeiten wie Orientierung, Kommunikation und Risikoeinschätzung. Modul 3, mit der höchsten Gewichtung, erfasst die Selbstversorgung einschließlich Körperpflege, Ernährung und Toilettenbenutzung. Modul 4 bewertet den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen. Modul 5 erfasst die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Modul 6 berücksichtigt die Außerhäuslichkeit, wird aber bei der Gesamtbewertung nicht zusätzlich gewichtet, sondern fließt indirekt ein.

Was bedeutet der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 5?

Pflegegrad 1 wird ab 12,5 gewichteten Punkten vergeben und bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 2 ab 27,5 Punkten zeigt erhebliche Beeinträchtigungen. Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten kennzeichnet schwere Beeinträchtigungen. Pflegegrad 4 ab 70 Punkten bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Pflegegrad 5 wird ab 90 gewichteten Punkten vergeben und umfasst Härtefälle mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Welche Rolle spielt das Modul Selbstversorgung?

Das Modul Selbstversorgung hat mit 40 Prozent die mit Abstand höchste Gewichtung bei der Pflegegradbestimmung. Dies bedeutet, dass die Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege, Ernährung und Toilettenbenutzung den größten Einfluss auf den Pflegegrad hat. Selbstversorgung umfasst Teilbereiche wie Waschen, Duschen, Zähneputzen, Rasieren, Kopf- und Körperpflege, Zahnpflege, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie Toilettenbenutzung und Inkontinenzversorgung. Die Gewichtung spiegelt die Alltagsrelevanz dieser Fähigkeiten für die Selbstständigkeit wider.

Kann ich mit einem Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten eingestuft werden?

Nein, die Pflegegrade haben feste Grenzen. Pflegegrad 5 erfordert grundsätzlich mindestens 90 gewichtete Punkte. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für Härtefälle: Wenn trotz Punktzahl unter 90 eine besonders schwere Pflegesituation vorliegt, kann in Einzelfällen eine Höherstufung bis Pflegegrad 5 erfolgen. Diese Härtefallprüfung wird von den Gutachtern des Medizinischen Dienstes bei besonders schweren Fällen empfohlen. In der Praxis sind die Übergänge zwischen den Pflegegraden an den Grenzwerten besonders relevant für die Betroffenen.

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