Berechnen Sie Ihr Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III. Ermitteln Sie den TALEG-Betrag für Tage mit teilweisem Arbeitsausfall — mit 60%- oder 67%-Leistungssatz.
Rechtsgrundlage
- § 162 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Teilarbeitslosengeld — Voraussetzungen und Berechnung
Gültig ab: 1. 1. 2019
- § 149 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Höhe des Arbeitslosengeldes — Leistungssätze 60% und 67%
Gültig ab: 1. 1. 2019
Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III
Das Teilarbeitslosengeld ist eine spezielle Form der Arbeitslosenleistung für Arbeitnehmer, die nicht vollständig arbeitslos sind, sondern nur einen teilweisen Arbeitsausfall erleiden. Es ist in § 162 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt und stellt eine Ergänzung zum regulären ALG I dar.
Die Berechnung des Teilarbeitslosengelds basiert auf dem individuellen ALG-I-Tagessatz, der aus dem letzten bemessungsrelevanten Entgelt ermittelt wird. Dieser Tagessatz wird mit dem jeweiligen Leistungssatz multipliziert — 60% für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67% für diejenigen mit Kindern im Sinne des § 32 EStG (§ 149 SGB III).
Voraussetzung für den Bezug von Teilarbeitslosengeld ist, dass ein teilweiser Arbeitsausfall von mindestens 10% der regulären Arbeitszeit vorliegt. Dieser Ausfall muss durch die Agentur für Arbeit als unvermeidbar anerkannt sein. Typische Fälle sind saisonale Schwankungen in bestimmten Branchen oder vorübergehende Auftragsflaute.
Die Besonderheit des Teilarbeitslosengelds liegt darin, dass es für einzelne Kalendertage gezahlt wird — nicht pauschal für einen Monat. Der vorliegende Rechner vereinfacht die Berechnung auf Basis des eingegebenen ALG-I-Tagessatzes, der Anzahl der Teilarbeitslosentage und des Kinderstatus.
Häufig gestellte Fragen zum Teilarbeitslosengeld
Was ist Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III?
Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung für Arbeitnehmer, bei denen nur ein Teil ihrer Arbeitszeit entfällt — etwa weil ein Betrieb nur teilweise Kurzarbeit anordnet oder die Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten reduziert wird.
Wie wird das Teilarbeitslosengeld berechnet?
Das Teilarbeitslosengeld wird auf Basis des ALG-I-Tagessatzes berechnet, multipliziert mit dem jeweiligen Leistungssatz (60% ohne Kinder, 67% mit Kindern nach § 149 SGB III) und den tatsächlichen Tagen des teilweisen Arbeitsausfalls.
Welcher Leistungssatz gilt beim Teilarbeitslosengeld?
Der Leistungssatz beim Teilarbeitslosengeld entspricht dem normalen ALG-I-Leistungssatz nach § 149 SGB III. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60%, solche mit Kindern im Sinne des § 32 EStG erhalten 67%.
Für wie viele Tage wird das Teilarbeitslosengeld gezahlt?
Das Teilarbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem ein teilweiser Arbeitsausfall von mindestens 10% vorliegt. Die Anzahl der Teilarbeitslosentage wird monatlich erfasst und der TALEG-Berechnung zugrunde gelegt.
Wie meldet man sich als teilarbeitslos?
Die Meldung als teilarbeitslos erfolgt bei der Agentur für Arbeit am Wohnort. Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass ein teilweiser Arbeitsausfall vorliegt und dass das restante Arbeitsentgelt den TALEG-Anspruch ergibt.