§ 21 WoGG

Berechnen Sie den Einkommensfreibetrag für Schwerbehinderte beim Wohngeld nach § 21 WoGG. Der jährliche Freibetrag beträgt 4.500 € (GdB 100/blind/hilflos), 3.100 € (GdB 80–99) oder 2.100 € (GdB 60–79). Er vermindert das maßgebliche Jahreseinkommen für die Wohngeldberechnung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Wohngeld soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die Mietkosten zu tragen. § 21 des Wohngeldgesetzes (WoGG) sieht spezielle Freibeträge für Personen mit Schwerbehinderung vor — gestaffelt nach dem Grad der Behinderung. Diese Freibeträge werden vom maßgeblichen Jahreseinkommen abgezogen und erhöhen so den Wohngeldanspruch.

Freibetragstufen 2026

Die Freibeträge wurden durch die Wohngeldreform 2023 deutlich erhöht: Für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder mit den Merkzeichen "Blind" oder "Hilflos" gilt ein Jahresfreibetrag von 4.500 €. Bei GdB 80 bis 99 beträgt er 3.100 €, bei GdB 60 bis 79 sind es 2.100 €.

Anwendung und Wirkung

Der Freibetrag gilt für jede schwerbehinderte Person im Haushalt. Bei einem Zweipersonenhaushalt, in dem beide Personen einen GdB von 100 haben, erhöht sich der Abzugsbetrag auf 9.000 €/Jahr. Das bereinigte Einkommen wird dann durch 12 geteilt und mit der Wohngeldtabelle abgeglichen.

Nachweis und Beantragung

Zum Nachweis genügt der Schwerbehindertenausweis. Er muss beim Wohngeldantrag vorgelegt werden. Rückwirkende Anrechnung ist in der Regel nicht möglich — die Behinderung sollte bei der Antragstellung angegeben werden.

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld-Freibetrag

Welcher Freibetrag gilt für Schwerbehinderte beim Wohngeld?

Nach § 21 WoGG gelten folgende jährliche Freibeträge: GdB 100 oder blind/hilflos: 4.500 €. GdB 80 bis unter 100: 3.100 €. GdB 60 bis unter 80: 3.100 € (Fassung nach WoGG 2023). Diese Beträge werden vom maßgeblichen Jahreseinkommen abgezogen, bevor die Wohngeldtabelle angewendet wird.

Gilt der Freibetrag für jedes Haushaltsmitglied mit Behinderung?

Ja. Der Freibetrag gilt für jede Person im Haushalt, die die entsprechende Schwerbehinderung nachweist. Bei einem Ehepaar, das beide einen GdB von 100 haben, verdoppelt sich der Freibetrag auf 9.000 €/Jahr.

Wie weist man die Schwerbehinderung nach?

Der Nachweis erfolgt durch den Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts. Der Grad der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen wie "G", "aG", "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) sind im Ausweis eingetragen. Für die WoGG-Freibeträge ist primär der GdB-Wert maßgeblich.

Ab wann wurde der Freibetrag nach § 21 WoGG erhöht?

Die aktuellen Freibeträge gelten seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 (Wohngeldsektorengesetz 2023). Sie wurden gegenüber den früheren Werten erheblich angehoben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten für behinderte Menschen zu berücksichtigen.

Welche weiteren Freibeträge gibt es beim Wohngeld?

Neben dem Schwerbehinderungsfreibetrag nach § 21 WoGG gibt es weitere Abzugsbeträge: Werbungskosten/Betriebsausgaben (§ 15 WoGG), Unterhaltspflichten (§ 17 WoGG) und weitere Freibeträge für bestimmte Einkommensarten. Das Wohngeld richtet sich nach Haushaltsgröße, Miethöhe und bereinigtem Einkommen.

Verwandte Rechner

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