§ 12 WoGG

Berechnen Sie Ihr monatliches Wohngeld nach WoGG § 12 auf Basis der Mietstufe (1–6) und Haushaltsgröße. Der Einkommensabzug beträgt 5 % des Einkommens über 300 Euro/Monat. Der Heizkostenanteil wird mit 15 % der nachgewiesenen Heizkosten berücksichtigt.

Letzte Aktualisierung: 24. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Wohngeld ist eine der ältesten und zugleich sozialpolitisch bedeutendsten Wohnkostenförderungen in Deutschland. Seit seiner Einführung im Jahr 1960 hat es Millionen von Haushalten geholfen, die Miete für angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Anders als viele andere Sozialleistungen richtet sich das Wohngeld nicht nur an Arbeitssuchende oder Rentner, sondern an alle Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen — unabhängig von Alter, Beruf oder Familienstand. Diese breite Zielgruppe macht das Wohngeld zu einem wichtigen Instrument der Wohnungspolitik, das gezielt die Wohnkostenbelastung von Mieterhaushalten senken soll.

Die Mietstufe als zentrales Element

Die Mietstufe ist das wichtigste regionale Differenzierungsmerkmal beim Wohngeld. Sie berücksichtigt, dass die Mietpreise in Deutschland extrem unterschiedlich sind: Während in einer ländlichen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern eine geräumige Drei-Zimmer-Wohnung für 500 Euro kalt zu haben sein kann, kostet eine vergleichbare Wohnung in München leicht das Dreifache. Ohne die Mietstufe würde das Wohngeld in teuren Städten kaum wirken, weil die Tabellenbeträge schnell von der Realität überholt würden. Mit der Mietstufe wird das Wohngeld dynamisch an das lokale Mietniveau angepasst — in München gibt es bis zu 40 Prozent höhere Wohngeldbeträge als in strukturschwachen ländlichen Regionen.

Die Wohngeldreform 2022

Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2022 brachte die größte Erhöhung des Wohngeldes seit Jahrzehnten. Die Tabellenwerte wurden um durchschnittlich etwa 30 Prozent angehoben, die Einkommensfreigrenzen deutlich angepasst und der Heizkostenanteil als eigenständige Komponente eingeführt. Diese Reform war eine direkte Reaktion auf die stark gestiegenen Mieten und Energiekosten, die insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu einer erheblichen Belastung geworden waren. Die jährliche Anpassung zum 1. Januar stellt sicher, dass das Wohngeld seine wohnkostensenkende Wirkung behält.

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Was ist das Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, der monatlich als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt wird. Anspruch auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer von Wohnraum, die einen anerkannten Wohnraum bewohnen, darin melderechtlich erfasst sind und deren Einkommen die für sie geltende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Wohngeld unterscheidet sich von anderen Sozialleistungen dadurch, dass es nicht auf die Grundsicherung, das Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet wird — es ergänzt diese Leistungen vielmehr, ohne sie zu mindern. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Gemeinde.

Was bedeutet die Mietstufe beim Wohngeld?

Die Mietstufe ist ein Maßstab für das Mietniveau einer Gemeinde oder eines Wohnortes und bestimmt die Obergrenze der Miete, bis zu der das Wohngeld berechnet wird. In Deutschland gibt es sechs Mietstufen: Stufe 1 umfasst die günstigsten Wohnorte mit niedrigem Mietniveau, typischerweise ländliche Gemeinden in strukturschwachen Regionen, während Stufe 6 die teuersten Wohnorte mit dem höchsten Mietniveau umfasst, insbesondere Großstädte wie München, Frankfurt oder Hamburg. Die Mietstufe wird von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit ändern. In Bayern gilt München als Mietstufe 6, während in Baden-Württemberg Städte wie Stuttgart in Stufe 5 liegen. In Stufe 1 finden sich vor allem Gemeinden in Ostdeutschland und im ländlichen Bayern.

Wie wird das Einkommen beim Wohngeld angerechnet?

Das für das Wohngeld relevante Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts, also die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, geteilt durch zwölf. Dabei werden bestimmte Absetzungen vorgenommen, etwa für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten. Der Freibetrag beträgt 300 Euro monatlich, das heißt: Liegt das monatliche Haushaltseinkommen über 300 Euro, werden 5 Prozent des übersteigenden Betrags vom Wohngeld abgezogen. Bei einem Haushaltseinkommen von 1.000 Euro beträgt der Abzug also 35 Euro monatlich. Überschreitet das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze, die sich aus der Haushaltsgröße ergibt, entfällt der Wohngeldanspruch vollständig. Diese Staffelung stellt sicher, dass das Wohngeld gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützt.

Wie hoch ist der Heizkostenanteil beim Wohngeld?

Seit der Wohngeldreform 2022 wird ein Heizkostenanteil gesondert berücksichtigt und nicht mehr in die Gesamtmiete eingerechnet. Dieser Heizkostenanteil beträgt 15 Prozent der tatsächlich nachgewiesenen monatlichen Heizkosten und wird dem Wohngeldtablesatz hinzuaddiert. Bei Heizkosten von 100 Euro monatlich erhöht sich der Wohngeldanspruch also um 15 Euro. Dies stellt sicher, dass Haushalte mit hohen Heizkosten — etwa durch eine schlecht gedämmte Wohnung oder eine teure Heizungsart — nicht benachteiligt werden. Die genauen Heizkosten sind durch Abrechnungen oder durch einen pauschalen Nachweis zu belegen, wobei die Länder unterschiedliche Regelungen zur Pauschalierung treffen können.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und dem Wohnungsbauprämiengesetz?

Das Wohngeld nach dem WoGG ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der von der Wohngeldstelle der Gemeinde oder des Landkreises auf Antrag gewährt wird und vom Einkommen und der Haushaltsgröße abhängt. Die Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) ist hingegen eine staatliche Prämie auf Bausparbeiträge, die dem Aufbau von Wohnvermögen dient und nicht mit dem Wohngeld verwechselt werden sollte. Während das Wohngeld Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum gleichermaßen begünstigt und direkt die Wohnkosten senkt, fördert die Wohnungsbauprämie die private Vorsorge für Wohneigentum. Beide Förderungen können grundsätzlich gleichzeitig in Anspruch genommen werden, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen und unterschiedliche Voraussetzungen haben.

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