§ 19 WoGG — Wohngeldformel 2026

Berechnen Sie Ihr Wohngeld 2026 nach der gesetzlichen Formel des § 19 WoGG: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). Geben Sie Haushaltsgröße, Miete, Einkommen und Mietenstufe ein — der Rechner ermittelt den monatlichen Wohngeldanspruch.

Wohngeld Rechner 2026

Wohngeld nach § 19 WoGG berechnen — Formel 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y)

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Letzte Aktualisierung: 23. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wohngeld 2026: Berechnung nach § 19 WoGG

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte. Es kann sowohl von Mietern als auch von Eigentümern mit geringem Einkommen beantragt werden. Die Berechnung erfolgt nach § 19 WoGG anhand einer mathematischen Formel, die Miete, Einkommen und Haushaltsgröße berücksichtigt.

Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG

Das Wohngeld wird mit der Formel W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y) berechnet:

  • M = berücksichtigungsfähige Miete (max. Miethöchstbetrag)
  • Y = monatliches Haushaltseinkommen
  • a, b, c = Parameter, die nach Haushaltsgröße variieren (Anlage zu § 19 WoGG)

Das Ergebnis ist mindestens 0 € — es gibt kein negatives Wohngeld. Der Faktor 1,15 ist ein gesetzlicher Multiplikator, der seit der WoGG-Reform 2023 gilt.

Mietenstufen I bis VII

Deutschland ist in 7 Mietenstufen eingeteilt, die das lokale Mietniveau widerspiegeln. Mietenstufe I gilt für Gemeinden mit sehr niedrigen Mieten (z.B. ländliche Gebiete in Ostdeutschland), Mietenstufe VII für Hochpreisregionen wie München, Frankfurt oder Hamburg. Die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen ist in der Anlage zum WoGG geregelt und wird regelmäßig aktualisiert.

Die Mietenstufe beeinflusst den Miethöchstbetrag: Je höher die Mietenstufe, desto mehr Miete wird bei der Berechnung berücksichtigt. In Mietenstufe VII wird die Basismiete mit dem Faktor 1,65 multipliziert.

Einkommensberechnung für das Wohngeld

Als Einkommen gilt das monatliche Haushaltseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Freibeträgen (§ 13 WoGG). Berücksichtigt werden u.a. Arbeitseinkommen, Renten, Unterhaltsleistungen und Kapitaleinkünfte. Bestimmte Sozialleistungen wie Kindergeld und Elterngeld können abgezogen werden.

Wohngeld und andere Sozialleistungen

Wohngeld ist eine ergänzende Leistung — wer Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten dort bereits berücksichtigt sind. Wohngeld richtet sich an Haushalte, die zwar ein geringes, aber ausreichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt ohne weitere Grundsicherung zu bestreiten.

Wohngeldreform 2023

Mit der Wohngeldreform 2023 wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet, die Höchstbeträge angehoben und ein neuer Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert. Damit sollen auch mittlere Einkommensgruppen in teuren Städten Unterstützung erhalten. Der Rechner basiert auf den aktuellen 2026er Parametern.

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wie wird Wohngeld 2026 berechnet?

Das Wohngeld wird nach § 19 WoGG mit der Formel W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y) berechnet. M ist die berücksichtigungsfähige Miete (begrenzt durch den Miethöchstbetrag), Y das monatliche Haushaltseinkommen. Die Parameter a, b, c variieren nach Haushaltsgröße. Das Ergebnis wird auf den nächsten Cent gerundet und ist mindestens 0 €.

Was sind Mietenstufen beim Wohngeld?

Mietenstufen klassifizieren Gemeinden nach dem lokalen Mietniveau. Mietenstufe I gilt für ländliche Gegenden mit niedrigen Mieten, Mietenstufe VII für Städte wie München oder Frankfurt mit sehr hohen Mieten. Je höher die Mietenstufe, desto höher ist der Miethöchstbetrag, der bei der Berechnung angesetzt werden darf. Die Zuordnung wird durch die WoGG-Anlage geregelt.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können Mieter und Eigentümer beantragen, die nicht bereits durch andere Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung) abgedeckt sind. Voraussetzungen: kein ALG-II/Bürgergeld-Bezug, Einhaltung der Einkommensgrenzen, tatsächliche Eigennutzung der Wohnung. Der Antrag wird beim örtlichen Wohngeldbüro (Gemeinde/Landkreis) gestellt.

Was ist der Miethöchstbetrag?

Der Miethöchstbetrag ist die maximale Miete, die bei der Wohngeldberechnung angesetzt wird. Liegt die tatsächliche Miete darüber, wird trotzdem nur der Höchstbetrag eingesetzt. 2026 beträgt der Höchstbetrag für 1 Person in Mietenstufe I ca. 422 €, in Mietenstufe VII ca. 696 €. Der Höchstbetrag steigt mit der Haushaltsgröße und der Mietenstufe.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen der Einkommens- oder Wohnsituation (z.B. Umzug, Jobwechsel) sollte das Wohngeldbüro informiert werden. Zu viel erhaltenes Wohngeld muss zurückgezahlt werden.

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