Berechnen Sie, wie viel Ihres BAföG-Darlehens nach § 18b BAföG erlassen werden kann. Bis zu 25 % (max. 10.260 €) Erlass bei frühzeitigem Studienabschluss, plus Notenbonus bis 2.050 € bei sehr gutem oder gutem Abschluss.
Rechtsgrundlage
- § 18b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Darlehenserlass bei gutem Studienabschluss — max. 25 % / 10.260 € + Notenbonus
Gültig ab: 1. 8. 2024
- § 17 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Darlehen — Grundregel und Rückzahlungspflicht
Gültig ab: 1. 8. 2024
BAföG Darlehenserlass — § 18b BAföG Erklärung
Darlehenserlass nach § 18b BAföG
Das BAföG-Darlehen (der Darlehensanteil der Studienförderung) muss grundsätzlich zurückgezahlt werden. § 18b BAföG bietet jedoch Studierenden die Möglichkeit, einen Teil des Darlehens erlassen zu bekommen, wenn sie ihr Studium besonders erfolgreich abschließen — entweder durch frühzeitigen Abschluss oder durch eine besonders gute Note.
Erlass bei frühzeitigem Abschluss
Wer das Studium vor Ende der Regelstudienzeit abschließt, kann einen Erlass von bis zu 25 % des erhaltenen Darlehens erhalten — aber höchstens 10.260 €. Je mehr Monate vor der Regelstudienzeit der Abschluss liegt, desto höher fällt der mögliche Erlass aus. Voraussetzung ist, dass ein Leistungsnachweis rechtzeitig erbracht wurde.
Notenbonus für besonders gute Leistungen
Zusätzlich zum Frühzeitigkeitserlass können Studierende einen Notenbonus erhalten: 2.050 € bei der Note "sehr gut" (1,0–1,5) oder 1.025 € bei der Note "gut" (1,6–2,5). Der Gesamterlass (Frühzeitigkeit + Note) ist auf 10.260 € begrenzt. Beide Bonusse können kombiniert werden.
Häufige Fragen zum BAföG Darlehenserlass
Unter welchen Voraussetzungen wird das BAföG-Darlehen erlassen?
Nach § 18b BAföG kann ein Teil des BAföG-Darlehens erlassen werden, wenn: (1) Ein Leistungsnachweis bis Ende der Regelstudienzeit erbracht wurde, (2) der Studienabschluss frühzeitig (vor Regelstudienzeit) erfolgte, und/oder (3) eine besonders gute Abschlussnote erzielt wurde (Notenstufe 1 oder 2).
Wie hoch ist der maximale Darlehenserlass nach § 18b BAföG?
Der maximale Erlass beträgt 25 % des erhaltenen Darlehens, aber höchstens 10.260 €. Dazu kommt ein Notenbonus von 2.050 € bei Note "sehr gut" (Notenstufe 1) oder 1.025 € bei Note "gut" (Notenstufe 2). Der Gesamterlass ist auf 10.260 € begrenzt und darf den Darlehensbetrag nicht übersteigen.
Was ist der Leistungsnachweis für den BAföG-Erlass?
Für die Prüfung bei der 4. Fachsemester-Förderungsgrenze müssen Studierende einen Leistungsnachweis vorlegen. Dieser zeigt, dass das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung normal verläuft. Wird dieser Nachweis erbracht, erfüllt man eine Voraussetzung für den Darlehenserlass bei frühzeitigem Abschluss.
Bis wann muss der Erlassantrag gestellt werden?
Der Antrag auf Darlehenserlass nach § 18b BAföG muss innerhalb von 4 Jahren nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Der Antrag muss Nachweise über Abschluss, Note und ggf. frühzeitigen Abschluss enthalten.
Gilt der Darlehenserlass nur für den Studienabschluss?
Ja, § 18b BAföG ist ausschließlich auf Hochschulausbildungen anwendbar. Für Schüler-BAföG (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1–5 BAföG) gilt diese Erlassregelung nicht. Auch gilt der Erlass nur für tatsächlich erhaltene Darlehensanteile — nicht für den Zuschussanteil.