BAföG § 17a

Berechnen Sie die einkommensabhängige BAföG-Rückzahlung nach § 17a BAföG. Die monatliche Rate bemisst sich nach Ihrem Einkommen — bei Niedrigeinkommen unter 1.350€ tritt eine Ratepause ein.

Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht in § 17a eine einkommensabhängige Rückzahlung vor. Anders als bei einem herkömmlichen Kredit richtet sich die monatliche Rate nach dem aktuellen Einkommen des Darlehensnehmers. Liegt das Einkommen unter der Freigrenze, muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Einkommensfreigrenze

Die Grundfreigrenze beträgt 1.350€ monatliches Nettoeinkommen für Ledige. Für Verheiratete erhöht sich die Freigrenze um 300€ auf 1.650€, für Empfänger mit Kind(ern) um 400€ Grundbetrag zuzüglich 200€ pro Kind. Diese Freigrenze soll sicherstellen, dass Darlehensnehmer mit niedrigem Einkommen nicht übermäßig belastet werden.

Berechnung der monatlichen Rate

Die monatliche Rate beträgt 10% des Einkommensüberschusses — also 10% der Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der Freigrenze. Bei einem Einkommen von 2.000€ und einer Freigrenze von 1.350€ beträgt der Überschuss 650€. Die monatliche Rate wäre somit 65€. Die Mindestrate beträgt 10€, damit auch bei sehr niedrigem Überschuss eine Tilgung erfolgt.

Ratepause und Einkommensänderungen

Ändert sich das Einkommen, passt sich auch die Rückzahlungsrate an. Bei Gehaltserhöhung steigt die Rate, bei Gehaltssenkung oder Arbeitslosigkeit kann eine Ratepause beantragt werden. Das BAföG-Darlehen ist zinslos — es entstehen keine Zinskosten während der gesamten Rückzahlungsphase.

Haeufig gestellte Fragen zur BAföG-Rückzahlung

Wie hoch ist die monatliche BAföG-Rückzahlungsrate?

Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 10% des Einkommensüberschusses über der Freigrenze (BAföG § 17a Abs. 2). Der Überschuss ist die Differenz zwischen Ihrem monatlichen Nettoeinkommen und der Einkommensfreigrenze. Die Mindestrate beträgt 10€ — selbst wenn der Überschuss weniger als 100€ beträgt.

Was ist die Einkommensfreigrenze bei der BAföG-Rückzahlung?

Die Grundfreigrenze beträgt 1.350€ monatliches Nettoeinkommen für Ledige (BAföG § 17a Abs. 1). Für Verheiratete erhöht sie sich um 300€ auf 1.650€. Für Empfänger mit Kind(ern) erhöht sie sich um 400€ + 200€ pro Kind. Liegt Ihr Einkommen unter der Freigrenze, tritt eine Ratepause ein — Sie zahlen nichts.

Wie lange läuft die BAföG-Rückzahlung?

Die Laufzeit hängt von der monatlichen Rate und dem Restbetrag ab. Bei einer Rate von 65€/Monat und einem Restbetrag von 10.000€ ergibt sich eine Laufzeit von etwa 154 Monaten — rund 12,8 Jahre. Die Rate verändert sich, wenn sich Ihr Einkommen ändert — die angezeigte Laufzeit ist daher eine Schätzung bei gleichbleibender Rate.

Kann ich die BAföG-Rückzahlung vorzeitig ablösen?

Ja, eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Das BAföG-Darlehen ist zinslos — es fallen also keine Zinsen an. Wenn Sie eine größere Summe auf einmal zurückzahlen, verkürzt sich die Laufzeit entsprechend. Einen formalen Antrag stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Was passiert wenn ich arbeitslos werde während der Rückzahlungsphase?

Wenn Ihr Einkommen unter die Freigrenze fällt, können Sie eine Ratepause beantragen. Während der Ratepause ruht die Rückzahlungspflicht — es fallen weder Raten noch Zinsen an. Sobald Ihr Einkommen wieder über der Freigrenze liegt, müssen Sie die Rückzahlung fortsetzen.

Wie wird die Freigrenze bei Familien mit Kindern berechnet?

Die Freigrenze erhöht sich um 400€ Grundbetrag zuzüglich 200€ für jedes Kind (BAföG § 17a Abs. 1). Eine Familie mit zwei Kindern hat thus eine Freigrenze von 1.350€ + 400€ + 400€ = 2.150€. Erst wenn das Familieneinkommen über 2.150€ liegt, wird eine Rückzahlungsrate fällig.

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