§ 702 BGB

Berechnen Sie die Haftung des Gastwirts nach § 702 BGB — begrenzt auf den 100-fachen Tagespreis der Übernachtung. Der Rechner zeigt die Haftungshöchstgrenze und den tatsächlich ersatzfähigen Schadensbetrag. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen ist in § 702 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und dient dem Schutz both des Hotelgastes und des Gastwirts. Der Hotelgast soll sich darauf verlassen können, dass seine mitgebrachten Sachen im Hotelzimmer sicher sind. Der Gastwirt soll jedoch nicht unbegrenzt für alle Wertgegenstände haften, die ein Gast mitbringt.

Die 100-fach-Grenze

Die Haftung ist auf den hundertfachen Tagespreis der Miete begrenzt. Dies bedeutet konkret: Bei einem Übernachtungspreis von 100 Euro beträgt die Haftungshöchstgrenze 10.000 Euro — unabhängig davon, wie wertvoll die tatsächlich eingebrachten Sachen sind. Wertsachen über diesem Betrag sind durch eine eigene Reisegepäckversicherung oder Hotelsafe zu sichern. Bei besonders teuren Gegenständen empfiehlt sich die Nutzung des Hotelsafes und die Abgabe zur Verwahrung an der Rezeption.

Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung

Die gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gastwirts oder seiner Mitarbeiter. Wenn der Hotelmitarbeiter beispielsweise den Safeschlüssel unverschlossen im Tresor aufbewahrt und deshalb Diebstahl ermöglicht, kann sich der Gastwirt nicht auf die Grenze von 100 Tagespreisen berufen. Gleiches gilt, wenn der Schaden durch den Gastwirt selbst verursacht wurde — etwa durch unsachgemäße Lagerung im Hotelsafe.

Häufig gestellte Fragen zur Gastwirt-Haftung

Wie hoch ist die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen?

Die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen ist gesetzlich begrenzt auf den hundertfachen Tagespreis der Miete (Übernachtungspreis). Bei einem Übernachtungspreis von 120 Euro beträgt die Haftungshöchstgrenze also 12.000 Euro. Wertsachen und Geld sind nur bis zu 800 Euro versichert, sofern sie dem Gastwirt zur Aufbewahrung übergeben wurden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gastwirts gilt die Haftungsbegrenzung nicht.

Was sind eingebrachte Sachen?

Eingebrachte Sachen sind alle Gegenstände, die der Gast in das Hotelzimmer mitbringt — Kleidung, Koffer, Elektronikgeräte, Schmuck bis zur Haftungsgrenze, Sportausrüstung und Ähnliches. Nicht eingebrachte Sachen sind Fahrzeuge, die auf dem Hotelparkplatz abgestellt werden, sowie Tiere. Für diese gelten andere Haftungsregeln. Die Sachen müssen tatsächlich in das Zimmer gebracht worden sein — ein im Restaurant vergessener Laptop ist beispielsweise nicht eingebrachte Sache.

Wann kann der Gastwirt die Haftung begrenzen?

Die Haftungsbegrenzung greift nur, wenn der Schaden nicht durch den Gastwirt oder seine Mitarbeiter verursacht wurde und der Schaden nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Bei grober Fahrlässigkeit — etwa wenn der Schlüssel für alle Zimmer am Empfang unverschlossen aufbewahrt wird — kann sich der Gastwirt nicht auf die Haftungsbegrenzung berufen. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt sie hingegen sehr wohl.

Was sollte der Gast bei Diebstahl oder Schaden tun?

Der Gast sollte den Schaden sofort nach Entdeckung dem Hotelpersonal melden und eine schriftliche Bestätigung der Meldung anfordern. Innerhalb von 3 Tagen sollte eine detaillierte Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände mit Kaufbelegen eingereicht werden. Beim Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Die Versicherung des Hotels reguliert den Schaden in der Regel bis zur Haftungsgrenze.

Gibt es eine besondere Haftung für Wertsachen?

Ja, für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Dokumente gelten gesonderte Regelungen. Gibt der Gast diese Wertsachen zur Aufbewahrung an der Rezeption ab, haftet der Gastwirt bis zu 800 Euro. Gibt der Gast die Wertsachen nicht zur Aufbewahrung, sondern bewahrt sie nur im Zimmer auf, gilt die allgemeine Haftungsgrenze von 100 Tagespreisen — unabhängig vom tatsächlichen Wert der Wertsachen. Es empfiehlt sich daher, große Bargeldbeträge und sehr wertvolle Gegenstände dem Hotelpersonal zur Verwahrung zu übergeben.

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