Berechnen Sie die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser nach § 7 Abwasserabgabengesetz (AbwAG). Die Abgabe richtet sich nach der versiegelten Fläche in Hektar, dem Abflussbeiwert der Flächenart und dem Abgabesatz von 35,79 €/Schadeinheit. Bei Einhaltung der Mindestanforderungen an die Einleitqualität gewährt § 9 Abs. 4 AbwAG eine Ermäßigung von 75%.
Rechtsgrundlage
- § 7 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) ↗
Niederschlagswasser — Bemessung der Schadeinheiten nach versiegelter Fläche
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 9 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) ↗
Abgabesatz 35,79 €/SE (2026); 75%-Ermäßigung bei Einhaltung der Mindestanforderungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Abwasserabgabe Niederschlagswasser 2026 — Rechtliche Grundlagen
Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erfasst nicht nur kommunales Schmutzwasser, sondern auch das Niederschlagswasser, das von befestigten und versiegelten Flächen in Gewässer abfließt. § 7 AbwAG regelt die Berechnung der Schadeinheiten für diese Einleitungen und schafft damit einen ökonomischen Anreiz zur Flächenentsiegelung und Regenwasserrückhaltung.
Berechnung der Schadeinheiten nach § 7 AbwAG
Die Schadeinheitenzahl für Niederschlagswasser wird aus drei Faktoren ermittelt: der versiegelten Fläche in Hektar, dem Faktor 3 SE/ha gemäß § 7 AbwAG und dem Abflussbeiwert der jeweiligen Flächenart. Der Abflussbeiwert berücksichtigt, wie stark verschiedene Oberflächen den Abfluss begünstigen oder hemmen.
Abflussbeiwerte verschiedener Flächentypen
Das AbwAG unterscheidet verschiedene Versiegelungsgrade mit unterschiedlichen Abflussbeiwerten: Asphalt- und Betonflächen weisen den höchsten Abflussbeiwert von 0,9 auf, da fast alles Niederschlagswasser abfließt. Pflasterflächen haben einen Beiwert von 0,7, Kies- und Schotterflächen von 0,5 und begrünte Flächen von nur 0,3. Je geringer der Abflussbeiwert, desto weniger Abgabe fällt an — dies soll Begrünung und Versickerung fördern.
75%-Ermäßigung bei Einhaltung der Mindestanforderungen
Eine wichtige Vergünstigung bietet § 9 Abs. 4 AbwAG: Wenn der Einleiter die Mindestanforderungen an die Einleitqualität des Niederschlagswassers nach der Abwasserverordnung (AbwV) einhält, reduziert sich die Abgabe auf nur 25% des Vollsatzes. Dies entspricht einer Ersparnis von 75%. Die Mindestanforderungen beziehen sich insbesondere auf Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung, wie Abscheider für Leichtflüssigkeiten oder Sedimentationsanlagen.
Abgabesatz 2026
Der Abgabesatz für Schadeinheiten aus Niederschlagswasser beträgt 2026 gemäß § 9 Abs. 4 AbwAG einheitlich 35,79 €/SE. Für einen typischen Gewerbehof mit 2 ha Asphalt ergibt sich: 2 × 3 × 0,9 = 5,4 SE → 193,27 €/Jahr (Vollsatz) bzw. 48,32 €/Jahr bei Ermäßigung.
Verhältnis zu anderen AbwAG-Tatbeständen
Die Niederschlagswasserabgabe nach § 7 AbwAG ist von der Abgabe für Schmutzwassereinleitungen nach §§ 3–6 AbwAG und den Kleineinleitungspauschalen nach § 8 AbwAG zu unterscheiden. Bei Mischwasser (Schmutz- und Regenwasser zusammen) gelten die Regeln für Schmutzwasser, da dieses die Qualität bestimmt.
Praktische Bedeutung für Betriebe
Für Industrie- und Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen kann die Niederschlagswasserabgabe erheblich sein. Investitionen in Rückhaltebecken, Dachbegrünungen oder Versickerungsanlagen können nicht nur die Abgabe reduzieren, sondern führen bei Erfüllung der Mindestanforderungen zu einer unmittelbaren 75-prozentigen Ermäßigung.
Häufige Fragen zur Abwasserabgabe Niederschlagswasser
Was ist die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser?
Die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser ist eine Umweltabgabe nach § 7 AbwAG, die für die Einleitung von Regenwasser von befestigten Flächen in Gewässer erhoben wird. Sie soll Anreize schaffen, Versiegelungen zu reduzieren und Regenwasser zurückzuhalten.
Wie werden die Schadeinheiten für Niederschlagswasser berechnet?
Nach § 7 AbwAG ergibt sich die Schadeinheitenzahl aus der versiegelten Fläche in Hektar multipliziert mit 3 SE/ha und dem Abflussbeiwert der Fläche. Bei 1 ha Asphalt (Abflussbeiwert 0,9) sind das 2,7 Schadeinheiten.
Was bedeutet die 75%-Ermäßigung bei Einhaltung der Mindestanforderungen?
Wenn der Einleiter die in der Abwasserverordnung (AbwV) geregelten Mindestanforderungen an die Qualität des eingeleiteten Niederschlagswassers einhält, reduziert sich die Abgabe nach § 9 Abs. 4 AbwAG um 75% — es ist also nur 25% des Vollsatzes zu zahlen.
Welche Abflussbeiwerte gelten für verschiedene Flächentypen?
Der Abflussbeiwert gibt an, welcher Anteil des Niederschlags tatsächlich abfließt: Asphalt/Beton: 0,9 — Pflaster: 0,7 — Kies/Schotter: 0,5 — begrünte Flächen: 0,3. Je geringer der Abflussbeiwert, desto mehr Wasser versickert oder verdunstet.
Wer ist abgabepflichtig für Niederschlagswassereinleitungen?
Abgabepflichtig ist nach § 9 Abs. 1 AbwAG derjenige, der das Niederschlagswasser in ein Gewässer einleitet. Bei privaten Grundstückseigentümern mit direktem Anschluss an ein Gewässer oder einen Graben kann dies den Grundstückseigentümer treffen.
Wie hoch ist der Abgabesatz je Schadeinheit 2026?
Der Abgabesatz beträgt gemäß § 9 Abs. 4 AbwAG im Jahr 2026 35,79 Euro pro Schadeinheit. Bei 75%-Ermäßigung (Mindestanforderungen erfüllt) sind nur 8,95 €/SE zu zahlen.