§ 2 AlkStG

Wie viel Alkoholsteuer fällt für Ihre Spirituosen an? Unser Rechner ermittelt die Steuerlast nach § 2 AlkStG — Regelsteuersatz 1.303 €/hl A für Regelbrennereien sowie ermäßigte Sätze für Kleinbrennereien nach § 132 AlkStG (730 €/hl A bis 10 hl A/Jahr).

Alkoholsteuer Berechnung 2026

Alkoholsteuer nach § 2 AlkStG — Regel- und Kleinbrennereien

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Alkoholsteuer 2026 — Steuersätze und Berechnung

Alkoholsteuer in Deutschland — Grundlagen

Die Alkoholsteuer (früher: Branntweinsteuer) ist eine Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol und alkoholhaltige Getränke. Sie wird durch das Alkoholsteuergesetz (AlkStG) vom 21. Juni 2013 geregelt, das die frühere Branntweinmonopolverwaltung abgelöst hat. Deutschland hat mit 1.303 € pro hl A einen der höchsten Alkoholsteuersätze in der EU — der EU-Mindestsatz liegt bei nur 550 €/hl A.

Steuersätze 2026 nach § 2 AlkStG

Der Regelsteuersatz beträgt 1.303 €/hl A für alle Regelbrennereien. Für Kleinbrennereien (Abfindungsbrennereien) mit einer Jahreserzeugung bis zu 50 hl A gelten nach § 132 AlkStG ermäßigte Sätze: bis 10 hl A/Jahr 730 €/hl A und für 10–50 hl A/Jahr 1.022 €/hl A. Die Steuerersparnis kann für kleine Destillerien erheblich sein.

Berechnung der Alkoholsteuer

Grundlage der Steuerberechnung ist die Menge des erzeugten reinen Alkohols in Hektoliter (hl A). 1 hl A = 100 Liter 100-prozentiger Alkohol. Zur Berechnung wird der Alkoholgehalt eines Erzeugnisses mit seiner Menge multipliziert. Beispiel: 500 Liter 40-%ige Spirituosen enthalten 200 Liter = 2 hl A reinen Alkohol. Bei Regelbrennerei fallen dann 2 × 1.303 € = 2.606 € Alkoholsteuer an.

Steuerverfahren — Steuerlager und Anmeldung

Alkohol kann in zugelassenen Steuerlagern unter Steueraussetzung hergestellt und gelagert werden. Die Alkoholsteuer entsteht erst bei der Entnahme aus dem Steuerlager (§ 14 AlkStG). Steuerlagerinhaber müssen sich beim zuständigen Hauptzollamt anmelden und monatliche Steueranmeldungen abgeben. Für Kleinbrennereien (Abfindungsbrennereien) gibt es vereinfachte Abfindungsverfahren.

EU-Harmonisierung und Mindeststeuer

Die Alkoholsteuer in der EU ist durch die Richtlinie 92/83/EWG und 92/84/EWG harmonisiert. Der EU-Mindeststeuersatz beträgt 550 €/hl A — Deutschland liegt mit 1.303 €/hl A weit darüber. Innergemeinschaftliche Lieferungen von Alkohol unterliegen dem Bestimmungslandprinzip: Die Verbrauchsteuer wird in dem Land erhoben, in dem der Alkohol endgültig verbraucht wird.

Häufige Fragen zur Alkoholsteuer

Wie hoch ist die Alkoholsteuer in Deutschland 2026?

Der Regelsteuersatz nach § 2 AlkStG beträgt 1.303 € pro Hektoliter reinen Alkohol (hl A). Für Kleinbrennereien gelten ermäßigte Sätze nach § 132 AlkStG: Bis 10 hl A/Jahr zahlen Abfindungsbrennereien 730 €/hl A, für Mengen zwischen 10 und 50 hl A/Jahr gilt ein Satz von 1.022 €/hl A. Wein, Bier und Schaumwein unterliegen anderen Steuergesetzen (WeinStG, BierStG).

Was ist ein Hektoliter reinen Alkohol (hl A)?

Ein Hektoliter reiner Alkohol (hl A) entspricht 100 Litern 100-prozentigen Alkohols. Zur Berechnung wird der Alkoholgehalt des Erzeugnisses (in Volumenprozent) mit der Menge des Erzeugnisses multipliziert. Beispiel: 1.000 Liter Spirituosen mit 40 % vol = 400 Liter reiner Alkohol = 4 hl A. Die Steuer beträgt dann 4 × 1.303 € = 5.212 €.

Wer gilt als Kleinbrennerei im Sinne des AlkStG?

Kleinbrennereien (Abfindungsbrennereien) im Sinne des § 132 AlkStG sind Brennereien, die jährlich nicht mehr als 50 hl A erzeugen. Sie unterliegen vereinfachten Verfahren und profitieren von ermäßigten Steuersätzen. Voraussetzung ist die Zulassung als Abfindungsbrenner beim zuständigen Hauptzollamt. Für die ersten 10 hl A/Jahr gilt der günstigste Satz von 730 €/hl A.

Wann entsteht die Alkoholsteuer?

Die Alkoholsteuer entsteht nach § 14 AlkStG mit der Entnahme des Alkohols aus dem Steuerlager oder mit dem unrechtmäßigen Entzug aus der Steueraussetzung. Steuerlagerinhaber können Alkohol steuerfrei herstellen, bearbeiten und lagern — erst bei der Entnahme zur Verbrauchssteuerpflicht. Die Steueranmeldung erfolgt monatlich beim Hauptzollamt.

Welche Produkte unterliegen der Alkoholsteuer?

Der Alkoholsteuer nach dem AlkStG unterliegen Ethylalkohol (unvergällter Alkohol) mit mehr als 1,2 % vol Alkohol sowie alkoholhaltige Waren mit mehr als 22 % vol, die nicht unter das Bier-, Wein- oder Schaumweinsteuergesetz fallen. Typische Produkte: Schnaps, Branntwein, Liköre, Whisky, Vodka. Bier und Wein haben eigene Steuergesetze.

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