Berechnen Sie die steuerliche Abschreibung Ihrer Arbeitsmittel. Bei Nettoanschaffungskosten bis 800 € gilt der GWG-Sofortabzug — voller Abzug im Anschaffungsjahr. Darüber erfolgt lineare Abschreibung nach der AfA-Tabelle des BMF. § 9 EStG, gültig 2026.
Arbeitsmittel Steuer Rechner 2026
Arbeitsmittel absetzen: Abschreibung und Steuerersparnis nach § 9 EStG
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Arbeitsmittel als Werbungskosten — Abschreibung nach AfA-Tabelle des BMF
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofortabzug bis 800 € netto
Gültig ab: 1. 1. 2018
Kurz zum Thema
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die ein Arbeitnehmer zur Ausübung seines Berufs benötigt, und können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sie überwiegend beruflich genutzt werden — das heißt, der berufliche Nutzungsanteil muss mehr als 50 % betragen. Klassische Beispiele sind Computer, Laptops, Büromöbel, Fachbücher, Werkzeuge oder spezifische Berufskleidung.
GWG-Sofortabzug versus lineare Abschreibung
Bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitsmitteln unterscheidet das Steuerrecht zwischen zwei Methoden: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Nettoanschaffungspreis bis 800 € können im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig als Werbungskosten abgezogen werden. Liegt der Preis darüber, muss das Arbeitsmittel über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden — also gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung verteilt. Die Nutzungsdauern sind in der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen festgelegt.
Steuerersparnis berechnen
Die tatsächliche Steuerersparnis durch Arbeitsmittel hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % spart man für jeden Euro Werbungskosten 35 Cent Steuern. Wichtig: Nur der Teil der Werbungskosten, der über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € hinausgeht, führt zu einer tatsächlichen Steuerersparnis. Wer insgesamt weniger als 1.230 € an Werbungskosten hat, sollte den Pauschbetrag nutzen — dieser wird automatisch ohne Nachweis gewährt.
Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsmitteln
Was gilt als Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden: Computer, Laptop, Tablet, Schreibtisch, Bürostuhl, Drucker, Fachliteratur, Berufskleidung (soweit nicht privat tragbar), Werkzeug etc.
Wann kann ich Arbeitsmittel sofort absetzen?
Arbeitsmittel mit einem Nettokaufpreis bis 800 € (GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG) können im Jahr der Anschaffung sofort und in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wie lange muss ich Arbeitsmittel abschreiben?
Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der BMF AfA-Tabelle: Computer und Laptop 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Smartphone 5 Jahre, Drucker 5 Jahre. Die AfA-Tabelle ist kostenlos beim Bundesministerium der Finanzen abrufbar.
Was passiert, wenn ich das Arbeitsmittel auch privat nutze?
Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) ist nur der berufliche Anteil absetzbar. Für Computer gilt die Finanzverwaltung einen beruflichen Anteil von 50 % als glaubhaft an, der Rest muss nachgewiesen werden.
Muss ich Belege aufheben?
Ja, alle Kaufbelege müssen aufbewahrt werden und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Bei Arbeitsmitteln über 800 € ist dies besonders wichtig, da die Abschreibung über mehrere Jahre läuft.