Berechnen Sie die Gebühren für Genehmigungsverfahren zur Auswandererberatung nach § 1 der Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV). Die Verordnung setzt Festbeträge für Erstgenehmigung, Verlängerung und Erweiterung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Auswandererberatung.
Rechtsgrundlage
- § 1 Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV) ↗
Gebühren für Genehmigungsverfahren im Bereich Auswandererberatung
Gültig ab: 1. 1. 1975
- § 1 Auswanderergesetz (AuswG) ↗
Gesetzliche Grundlage für die Zulassung als Auswandererberater
Gültig ab: 1. 1. 1975
Auswandererberatungsgebühren nach AuswGebV § 1
Die Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV) regelt seit 1975 die Verwaltungsgebühren für Genehmigungsverfahren im Bereich der gewerbsmäßigen Auswandererberatung. Wer in Deutschland Personen gewerblich über die Auswanderung beraten möchte, benötigt nach dem Auswanderergesetz (AuswG) eine behördliche Erlaubnis — und für deren Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung fallen die in § 1 AuswGebV festgelegten Gebühren an.
Gebührentatbestände im Überblick
Die AuswGebV kennt drei Gebührentatbestände: Die Erstgenehmigung kostet 255 € und betrifft die erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Auswandererberatung. Die Verlängerung ist mit 102 € die günstigste Option — sie wird fällig, wenn eine bestehende Erlaubnis nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer erneuert werden soll. Die Erweiterung zu 153 € greift, wenn ein bereits zugelassener Berater seinen Tätigkeitsbereich auf neue Länder oder Beratungsschwerpunkte ausdehnen möchte.
Rechtlicher Rahmen: Auswanderergesetz
Das Auswanderergesetz (AuswG) ist die gesetzliche Grundlage für das Genehmigungserfordernis. Es verpflichtet gewerbliche Anbieter von Auswandererberatungsleistungen, ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachzuweisen und eine behördliche Zulassung einzuholen. Ziel dieser Regulierung ist der Schutz von Auswanderern vor unseriösen Beratern und überteuerten oder falschen Informationen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller reicht seinen Antrag bei der zuständigen Behörde ein und zahlt die anfallende Gebühr. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers, dessen fachliche Eignung sowie die organisatorischen Voraussetzungen für eine seriöse Beratungstätigkeit. Bei positiver Entscheidung erteilt sie die Erlaubnis, die befristet oder unbefristet ausgestellt werden kann.
Bedeutung der Gebührenordnung
Die Festgebühren der AuswGebV sorgen für Rechtssicherheit und Transparenz: Antragsteller können die anfallenden Kosten vorab kalkulieren, ohne Unsicherheiten über die Höhe der Verwaltungsgebühren. Die moderate Gebührenhöhe soll sicherstellen, dass die Zugangshürde für seriöse Auswandererberater nicht übermäßig hoch ist, während gleichzeitig die Kosten der behördlichen Prüfung gedeckt werden.
Aktueller Stand und Ausblick
Die AuswGebV gilt in unveränderter Form seit ihrer Einführung 1975. Angesichts steigender Verwaltungskosten und der zunehmenden Komplexität internationaler Auswanderungsverfahren diskutieren Fachleute gelegentlich eine Anpassung der Gebührenstruktur. Aktuelle Änderungen sind jedoch nicht bekannt. Gewerbsmäßige Auswandererberater sollten die aktuellen Gebühren stets beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen Behörde erfragen.
Häufige Fragen zu Auswandererberatungsgebühren
Was regelt die AuswGebV?
Die Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV) legt die Gebühren für behördliche Genehmigungsverfahren im Bereich der Auswandererberatung fest. Wer gewerbsmäßig Auswanderer beraten möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Auswanderergesetz (AuswG) — für deren Beantragung fallen Verwaltungsgebühren an.
Wie hoch ist die Gebühr für eine Erstgenehmigung?
Die Gebühr für eine Erstgenehmigung als Auswandererberater beträgt nach § 1 AuswGebV 255 €. Diese einmalige Gebühr fällt bei der erstmaligen Beantragung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Auswandererberatung an.
Was kostet die Verlängerung der Auswandererberatungserlaubnis?
Die Verlängerung einer bestehenden Genehmigung kostet 102 € nach AuswGebV. Die Verlängerungsgebühr ist günstiger als die Erstgenehmigung, da die grundlegende Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers bereits erfolgt ist.
Wann fällt eine Erweiterungsgebühr an?
Eine Erweiterungsgebühr von 153 € wird fällig, wenn eine bestehende Erlaubnis auf neue Tätigkeitsbereiche oder Zielländer ausgedehnt werden soll. Dies ist der Fall, wenn ein Berater, der bisher nur für bestimmte Länder zugelassen war, seine Beratungstätigkeit auf weitere Destinationen ausweiten möchte.
Wer benötigt eine Genehmigung nach dem AuswG?
Eine Genehmigung nach dem Auswanderergesetz benötigt, wer gewerbsmäßig Personen über die Auswanderung berät, Auswanderern bei der Organisation der Ausreise hilft oder Verträge mit ausländischen Arbeitgebern oder Behörden für Auswanderer vermittelt. Private, nicht-gewerbliche Beratung ist genehmigungsfrei.
Welche Stelle erteilt die Genehmigung zur Auswandererberatung?
Die Genehmigung zur gewerbsmäßigen Auswandererberatung wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. In der Regel ist dies das Landratsamt, die Gemeinde oder eine spezielle Gewerbebehörde. Die genaue Zuständigkeit variiert je nach Bundesland.