§ 24 BierStG

Berechnen Sie die Biersteuer für Kleinbrauereien nach § 24 BierStG. Der Rechner ermittelt die Biersteuer nach dem Normaltarif (§ 2 BierStG: 0,787 €/hl/°Plato) und wendet die Steuerermäßigung für Kleinbrauereien entsprechend der Jahreserzeugung an.

Letzte Aktualisierung: 8. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Biersteuer für Kleinbrauereien nach § 24 BierStG

Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Bier und wird nach dem Biersteuergesetz (BierStG) erhoben. Der Normaltarif nach § 2 BierStG beträgt 0,787 € je Hektoliter je Grad Plato der Stammwürze. Die Stammwürze (°Plato) bezeichnet den Zuckergehalt der Würze vor der Gärung und ist das zentrale Berechnungsmerkmal.

Kleinbrauereien profitieren von einer gestaffelten Steuerermäßigung nach § 24 BierStG. Die Ermäßigung beträgt bis zu 44 % für Brauereien mit einer Jahreserzeugung bis 5.000 hl. Mit steigender Jahreserzeugung sinkt die Ermäßigung: bis 10.000 hl sind es 40 %, bis 20.000 hl 36 %, bis 40.000 hl 28 % und bis 200.000 hl 14 %.

Ein Rechenbeispiel für eine Kleinbrauerei mit 3.000 hl Jahreserzeugung, die 100 hl Bier mit 12 °Plato versteuern möchte: Normaltarif = 100 × 12 × 0,787 = 944,40 €. Ermäßigung 44 % = 415,54 €. Biersteuer nach Ermäßigung = 528,86 €.

Die Biersteuer ist monatlich beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden (§ 14 BierStG). Brauereien müssen detaillierte Aufzeichnungen über Herstellungsmengen und Stammwürze führen. Die Steuer ist am 7. des übernächsten Monats fällig.

Häufig gestellte Fragen zur Biersteuer

Wie wird die Biersteuer nach § 2 BierStG berechnet?

Der Normaltarif beträgt 0,787 € je Hektoliter (hl) je Grad Plato der Stammwürze. Formel: Menge (hl) × Stammwürze (°Plato) × 0,787 €. Bei 100 hl Bier mit 12 °Plato ergibt das: 100 × 12 × 0,787 = 944,40 € Biersteuer (vor Ermäßigung).

Welche Steuerermäßigung gilt für Kleinbrauereien nach § 24 BierStG?

Die Ermäßigung staffelt sich nach der Jahreserzeugung: bis 5.000 hl → 44 % Ermäßigung, bis 10.000 hl → 40 %, bis 20.000 hl → 36 %, bis 40.000 hl → 28 %, bis 200.000 hl → 14 % Ermäßigung. Über 200.000 hl gilt der Normaltarif ohne Ermäßigung.

Was ist die Stammwürze (Grad Plato)?

Die Stammwürze (°Plato) gibt den Zuckergehalt der Würze vor der Gärung an. Sie bestimmt maßgeblich den Alkoholgehalt des fertigen Biers. Leichtbier hat etwa 7–8 °Plato, Pils etwa 11–12 °Plato, Bockbier 16–18 °Plato.

Muss die Biersteuer monatlich angemeldet werden?

Ja — Brauereien sind nach § 14 BierStG verpflichtet, monatlich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Die Steuer ist am 7. des übernächsten Monats fällig (§ 14 Abs. 3 BierStG).

Gilt die Kleinbrauereiermäßigung auch für Lohnbrauereien?

Nein — die Ermäßigung gilt nur für Brauereien, die das Bier im eigenen Betrieb herstellen. Bier, das im Auftrag (Lohnbrauerei) hergestellt wird, kann von der Ermäßigung ausgeschlossen sein, wenn der Auftraggeber keine eigene Brauanlage betreibt.

Wie unterscheidet sich die Biersteuer von der Verbrauchsteuer auf andere Alkoholika?

Biersteuer (BierStG), Schaumweinsteuer (SchaumwStG) und Branntweinsteuer (BranntwMonG) sind separate Verbrauchsteuergesetze. Die Biersteuer ist die einzige Verbrauchsteuer, die auf Basis der Stammwürze (°Plato) berechnet wird — alle anderen orientieren sich am Alkoholgehalt.

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