§ 10c EStG

Berechnen Sie Ihren Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG. Dieser wird automatisch von Ihrem Finanzamt berücksichtigt: 36 € bei Einzelveranlagung oder 72 € bei Zusammenveranlagung. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein fester Betrag, der bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt wird. Er dient als Vereinfachung für das Finanzamt und die Steuerpflichtigen, da nicht jeder Steuerpflichtige seine tatsächlichen Sonderausgaben nachweisen muss. Der Pauschbetrag wird von Amts wegen bei der Veranlagung berücksichtigt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.

Höhe des Pauschbetrags

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt 36 € für Einzelveranlagung und 72 € für Zusammenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag, da beide Eheleute各自的 Sonderausgaben-Pauschbeträge geltend machen können. Dieser Pauschbetrag deckt typische Sonderausgaben wie Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab, sofern diese nicht über dem Pauschbetrag liegen.

Sonderausgaben im Detail

Zu den Sonderausgaben zählen verschiedene Aufwendungen, die nicht direkt mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Dies umfasst Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch Spenden, Kirchensteuer und Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner zählen zu den Sonderausgaben. Wenn die tatsächlichen Aufwendungen über dem Pauschbetrag liegen, können diese gegen Nachweis in voller Höhe abgezogen werden.

Automatische Berücksichtigung

Das Finanzamt setzt den Sonderausgaben-Pauschbetrag automatisch an, wenn keine höheren Sonderausgaben nachgewiesen werden. Dies gilt für alle Steuererklärungen, unabhängig vom Einkommen oder der Steuerklasse. Der Pauschbetrag wird auf der Grundlage der Rentenversicherungsbeiträge und ähnlicher Aufwendungen berechnet und reduziert die Steuerlast entsprechend.

Häufig gestellte Fragen zum Sonderausgaben-Pauschbetrag

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben zählen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Riester-Renten, Unterhaltzahlungen an den geschiedenen Ehepartner sowie Spenden und Kirchensteuer. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, sodass keine Einzelaufstellung erforderlich ist, wenn die tatsächlichen Sonderausgaben den Pauschbetrag nicht übersteigen.

Gilt der Pauschbetrag auch für Rentner?

Ja, der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt auch für Rentner. Allerdings müssen bei Rentnern die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesondert betrachtet werden, da diese oft anders berechnet werden als bei Erwerbstätigen. Die Pauschale von 36 € bzw. 72 € wird von Amts wegen berücksichtigt, wenn keine höheren Sonderausgaben nachgewiesen werden.

Kann ich mehr absetzen als den Pauschbetrag?

Ja, wenn die tatsächlichen Sonderausgaben den Pauschbetrag übersteigen, können diese in voller Höhe geltend gemacht werden. Dies erfordert jedoch den Nachweis durch Belege und Aufstellungen gegenüber dem Finanzamt. Besonders bei hohen Versicherungsbeiträgen oder Unterhaltszahlungen kann sich der Abzug über den Pauschbetrag lohnen.

Was ist der Unterschied zum Werbungskosten-Pauschbetrag?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 11a EStG) beträgt 123 € und betrifft Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG) betrifft hingegen private Aufwendungen wie Versicherungsbeiträge und Unterhalt. Beide Pauschbeträge werden unabhängig voneinander berücksichtigt und summieren sich auf.

Gibt es eine Einkommensgrenze für den Pauschbetrag?

Nein, der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Steuerpflichtigen. Er wird von Amts wegen berücksichtigt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Die Pauschale steht jedem zu, der zur Einkommensteuer veranlagt wird.

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