§ 10d EStG

Berechnen Sie Ihren Verlustabzug nach § 10d EStG. Negative Einkünfte können unbegrenzt vorgetragen und mit dem Einkommen späterer Jahre verrechnet werden. Der Rechner ermittelt den abziehbaren Betrag im laufenden Jahr und den neuen Verlustvortrag. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Verlustabzug nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein fundamentaler Mechanismus des deutschen Steuerrechts, der es Steuerpflichtigen ermöglicht, negative Einkünfte über mehrere Jahre hinweg mit positiven Einkünften zu verrechnen. Diese Regelung sorgt für eine gerechtere Besteuerung, da Gewinne und Verluste über die Zeit ausgeglichen werden können. Der Verlustvortrag ist dabei unbegrenzt in der Zeit — ein Verlust aus einem Jahr kann theoretisch decades later with future income goetrechnet werden.

Verlustvortrag und Verlustabzug

Der Verlustabzug nach § 10d Abs. 1 EStG funktioniert nach dem Prinzip des Verlustvortrags: Negative Einkünfte eines Jahres, die nicht mit positiven Einkünften desselben Jahres ausgeglichen werden können, werden als Verlustvortrag in das Folgejahr übertragen. Dort werden sie erneut mit positiven Einkünften verrechnet. Dieser Prozess wiederholt sich jedes Jahr, bis der Verlust vollständig abgezogen ist oder durch andere Umstände wegfällt. Der Verlustvortrag mindert das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Jahres.

Grenzen und Sonderregelungen

Während der Verlustvortrag grundsätzlich unbegrenzt ist, gibt es doch einige Sonderregelungen zu beachten. Bei beschränkt abziehbaren Aufwendungen wie Altersvorsorgebeiträgen oder Kirchensteuer gelten Höchstbeträge. Auch bei Mantelkauf oder wesentlichen Beteiligungsänderungen können Verlustvorträge teilweise oder ganz verloren gehen. Der Verlustrücktrag in das Vorjahr ist auf 10 Millionen Euro jährlich begrenzt und kann nur für bestimmte Einkunftsarten genutzt werden.

Praktische Anwendung

Der Verlustabzug ist besonders relevant für Selbstständige, Unternehmer und Kapitalanleger, deren Einkommen von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Auch bei Existenzgründungen, die in den ersten Jahren Verluste generieren, spielt der Verlustvortrag eine wichtige Rolle. Der Rechner zeigt auf einen Blick, wie viel Verlust im aktuellen Jahr abgezogen werden kann und welcher Betrag als neuer Verlustvortrag für Folgejahre erhalten bleibt.

Häufig gestellte Fragen zum Verlustabzug

Wie lange können Verluste vorgetragen werden?

Nach § 10d Abs. 1 EStG können negative Einkünfte unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Verlustvortrag. Allerdings ist der jährliche Abzug auf das zu versteuernde Einkommen begrenzt — ein nicht verrechenbarer Rest bleibt als neuer Verlustvortrag für das Folgejahr erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag?

Der Verlustvortrag (§ 10d Abs. 1 EStG) bedeutet, dass negative Einkünfte eines Jahres in Folgejahre vorgetragen und dort abgezogen werden. Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG) hingegen ermöglicht es, Verluste auf das Vorjahr zurückzuwerfen und mit dem Einkommen des Vorjahres zu verrechnen. Der Verlustrücktrag ist auf 10 Millionen Euro pro Jahr begrenzt und nur für bestimmte Einkunftsarten möglich.

Gibt es eine Grenze für den Verlustabzug?

Der Verlustvortrag ist grundsätzlich unbegrenzt in der Zeit und Höhe. Allerdings gelten Sonderregelungen für beschränkt abziehbare Aufwendungen (z.B. Altersvorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer). Der Verlustrücktrag ist auf 10 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Bei Mantelkauf oder wesentlicher Beteiligungsänderung können Verlustvorträge ganz oder teilweise verloren gehen.

Können Verluste aus mehreren Jahren kumuliert werden?

Ja, negative Einkünfte aus verschiedenen Jahren können kumuliert und gemeinsam mit dem Einkommen späterer Jahre verrechnet werden. Der Rechner berücksichtigt sowohl den aktuellen Jahresverlust als auch einen bestehenden Verlustvortrag aus Vorjahren. Die Summe wird dann mit dem laufenden Einkommen verrechnet — der abziehbare Teil wird im laufenden Jahr genutzt, der Rest bleibt als neuer Verlustvortrag erhalten.

Was passiert mit dem Verlustvortrag bei Betriebsverkauf?

Bei einem Betriebsverkauf oder einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur können die Verlustvorträge ganz oder teilweise verloren gehen (Mantelkaufregelung nach § 8c KStG). Auch bei unentgeltlicher Übertragung von Betrieben gehen Verluste grundsätzlich nicht verloren, da sie mit dem übertragenen Betrieb übergehen. Bei Sale-and-lease-back oder ähnlichen Gestaltungen ist besondere Vorsicht geboten.

Verwandte Rechner