Wie hoch sind Ihre Werbungskosten 2026? Berechnen Sie Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel — und vergleichen Sie mit dem Pauschbetrag von 1.230 €.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz — Entfernungspauschale (EStG) ↗
0,30 €/km (bis 20 km) und 0,38 €/km (ab 21. km) einfache Entfernung.
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz — Homeoffice-Pauschale (EStG) ↗
6 €/Homeoffice-Tag, max. 210 Tage = max. 1.260 € p.a.
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 9a Nr. 1 Einkommensteuergesetz — Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 € (EStG) ↗
Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer: 1.230 € (seit 2023).
Gültig ab: 1. 1. 2023
§ 9 EStG Werbungskosten 2026 — Pendler, Homeoffice & Pauschbetrag
§ 9 EStG Werbungskosten 2026 — Was Arbeitnehmer absetzen können
Werbungskosten nach § 9 EStG sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a Nr. 1 EStG), ohne dass ein Nachweis erforderlich ist. Wer mehr als 1.230 € an beruflichen Aufwendungen hatte, sollte den Einzelnachweis in der Steuererklärung angeben.
Entfernungspauschale: 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21. km
Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) gilt für jeden Arbeitstag der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die ersten 20 km der einfachen Entfernung werden 0,30 € je km anerkannt, für jeden weiteren Kilometer 0,38 €. Ein Pendler mit 35 km Entfernung und 220 Arbeitstagen erhält: 220 × (20 × 0,30 + 15 × 0,38) = 220 × 11,70 = 2.574 €.
Homeoffice-Tagespauschale: 6 € je Tag, maximal 1.260 €
Die Homeoffice-Pauschale (§ 9 Abs. 6 EStG) wurde 2023 dauerhaft eingeführt und beträgt 6 € je Tag der ausschließlichen Tätigkeit von zu Hause. Maximal werden 210 Tage — also 1.260 € — im Jahr anerkannt. Die Pauschale gilt auch ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer und erfordert keinen Nachweis eines abgeschlossenen Raums. Sie ist mit der Entfernungspauschale am selben Tag nicht kombinierbar.
Arbeitsmittel und sonstige Werbungskosten
Arbeitsmittel (Laptop, Bürostuhl, Fachbücher, Berufskleidung) können als Werbungskosten abgesetzt werden. Gegenstände bis 952 € (netto) können sofort abgesetzt werden (GWG-Grenze); teurere Arbeitsmittel werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für reine Berufskleidung (nicht bürgerlich nutzbar, z. B. Schutzkleidung) gilt kein Nutzungsanteil.
Häufige Fragen zu Werbungskosten § 9 EStG
Was ist der Werbungskosten-Pauschbetrag 2026?
Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer beträgt 2026 weiterhin 1.230 € (§ 9a Nr. 1 Buchst. a EStG), nachdem er 2023 von 1.000 € auf 1.200 € und 2024 auf 1.230 € erhöht wurde. Dieser Betrag wird automatisch ohne Einzelnachweis berücksichtigt. Tatsächliche Werbungskosten lohnen sich nur, wenn sie die 1.230 € übersteigen.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
Die Entfernungspauschale beträgt 2026: 0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung (einfache Strecke), nicht die Hin- und Rückfahrt. Es wird nur ein Fahrtweg pro Arbeitstag anerkannt — auch wenn zwei oder mehr Wege zurückgelegt werden.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 € pro Tag (§ 9 Abs. 6 EStG), maximal für 210 Tage im Jahr = maximal 1.260 €. Sie gilt für Tage, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich von zu Hause gearbeitet hat. An einem Tag, für den die Entfernungspauschale angesetzt wird, kann keine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden.
Können Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale kombiniert werden?
Ja, aber nicht für denselben Tag. An einem Pendlertag (Fahrt zur Arbeit) wird die Entfernungspauschale angesetzt. An einem reinen Homeoffice-Tag wird die Tagespauschale (6 €) angesetzt. Bei gemischten Tagen (morgens im Büro, nachmittags Homeoffice) gilt nur die Entfernungspauschale für diesen Tag.
Was zählt alles zu den Werbungskosten?
Zu den Werbungskosten nach § 9 EStG zählen u.a.: Arbeitsmittel (Laptop, Fachliteratur, Arbeitskleidung), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto (Pauschale 16 €), doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer (unter strengen Voraussetzungen) und Berufsverbandsbeiträge. Abgezogen werden alle Ausgaben, die beruflich veranlasst sind.
Wann lohnt sich der Einzelnachweis der Werbungskosten?
Der Einzelnachweis lohnt sich nur, wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei einem Pendler mit 30 km einfacher Strecke und 220 Pendlertagen ergeben sich: 220 × (20 × 0,30 + 10 × 0,38) = 220 × 9,80 = 2.156 € — deutlich über 1.230 €. Bei kurzen Pendeldistanzen oder vielen Homeoffice-Tagen kann der Pauschbetrag günstiger sein.