Berechnen Sie die Gebühren für automatisierte Registerabrufe nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Der Rechner deckt Handelsregister (4,50 €), Grundbuch (8,00 € unbeglaubigt / 20,00 € beglaubigt), Unternehmensregister (4,50 €) und Vereinsregister (4,50 €) ab — mit beliebiger Abrufanzahl.
Justizverwaltungskosten Register Rechner 2026
Gebühren für automatisierten Datenabruf aus Handelsregister, Grundbuch und Unternehmensregister
Rechtsgrundlage
- § 15 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ↗
Gebühren für den automatisierten Abruf von Registerdaten
Gültig ab: 1. 8. 2013
- § 16 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ↗
Gebühren für den Abruf von Grundbuchdaten
Gültig ab: 1. 8. 2013
- Anlage Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ↗
Gebührenverzeichnis — Einzelgebühren für alle Registerarten
Gültig ab: 1. 8. 2013
Justizverwaltungskosten 2026: Gebühren für Registerabrufe im Überblick
Das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) regelt die Gebühren für den automatisierten Abruf von Daten aus den verschiedenen Registern der Justiz. Diese Gebühren fallen an, wenn Unternehmen, Anwälte, Notare oder Privatpersonen elektronisch Daten aus dem Handelsregister, Grundbuch oder anderen öffentlichen Registern abrufen.
Handelsregister und Vereinsregister (§ 15 JVKostG)
Der automatisierte Abruf aus dem Handelsregister kostet einheitlich 4,50 € pro Abruf. Der gleiche Betrag gilt für das Vereinsregister. Das Handelsregister enthält Eintragungen über Kaufleute, Handelsgesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG) und Prokuren. Der Abruf ist über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de) möglich und steht jedermann ohne Nachweis eines besonderen Interesses offen.
Grundbuch (§ 16 JVKostG)
Für Grundbuchauszüge gelten gestaffelte Gebühren: Ein unbeglaubigter Auszug kostet 8,00 €, ein beglaubigter Auszug 20,00 €. Beglaubigte Grundbuchauszüge werden insbesondere für notarielle Beurkundungen, Baufinanzierungen und behördliche Verfahren benötigt. Voraussetzung für die Grundbucheinsicht ist ein berechtigtes Interesse (§ 12 GBO) — z. B. als Eigentümer, Gläubiger oder im Rahmen eines Kaufvertrags.
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) bündelt Pflichtpublikationen aus verschiedenen Quellen: Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, Bekanntmachungen und weitere Unternehmensdaten. Der automatisierte Abruf kostet ebenfalls 4,50 € pro Dokumentenabruf. Pflichtveröffentlichungen nach dem HGB (z. B. Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen) sind über das Unternehmensregister zugänglich.
Praktische Hinweise
Die Gebühren werden pro einzelnem Abruf berechnet — einen Mengenrabatt gibt es nicht. Bei umfangreichen Recherchen (z. B. Due-Diligence-Prüfungen) können sich die Kosten schnell summieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel per Lastschrift über ein hinterlegtes Zahlungskonto. Bestimmte Behörden und Institutionen (z. B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden) sind von den Gebühren befreit.
Häufige Fragen zu Justizverwaltungskosten bei Registerabrufen
Was kostet ein automatisierter Handelsregisterauszug?
Ein automatisierter Abruf aus dem Handelsregister kostet nach dem JVKostG-Gebührenverzeichnis 4,50 € pro Abruf. Dieser Preis gilt für den elektronischen Datenabruf über das gemeinsame Registerportal der Länder. Manuelle Auszüge bei der Geschäftsstelle des Registergerichts können abweichende Gebühren auslösen. Bei regelmäßigen Abrufen (z. B. für Wirtschaftsauskunfteien) gelten die gleichen Einzelgebühren.
Wie hoch sind die Gebühren für einen Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug im automatisierten Abruf kostet 8,00 €. Für einen beglaubigten Grundbuchauszug fallen 20,00 € an (§ 16 JVKostG). Beglaubigte Auszüge werden häufig für notarielle Beurkundungen, Bankfinanzierungen oder behördliche Verfahren benötigt. Der automatisierte Abruf ist über das Grundbuchportal möglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Wer darf automatisiert Registerdaten abrufen?
Der automatisierte Abruf von Registerdaten steht nach §§ 15, 16 JVKostG grundsätzlich jedermann offen (Handelsregister, Vereinsregister, Unternehmensregister). Beim Grundbuch ist dagegen ein berechtigtes Interesse erforderlich (§ 12 GBO). Notare, Rechtsanwälte, Banken, Behörden und Wirtschaftsauskunfteien haben regelmäßig Zugang. Privatpersonen können Grundbucheinsicht beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Was kostet ein Abruf aus dem Unternehmensregister?
Ein automatisierter Abruf aus dem Unternehmensregister (unternehmensregister.de) kostet 4,50 € pro Abruf. Das Unternehmensregister bündelt Informationen aus Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und elektronischem Bundesanzeiger. Jahresabschlüsse und andere Pflichtpublikationen sind dort einsehbar. Die Gebühr wird pro einzelnem Dokumentenabruf erhoben.
Gibt es Gebührenbefreiungen bei Registerabrufen?
Bestimmte Behörden und Institutionen können von Registergebühren befreit sein (§ 12 JVKostG). Insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden haben kostenfreien Zugang für dienstliche Zwecke. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden und Insolvenzverwalter können ebenfalls gebührenbefreit sein. Für privatrechtliche Abrufe gelten stets die regulären Gebühren.
Werden die Gebühren bei Sammelabrufen reduziert?
Nein, es gibt keinen Mengenrabatt. Jeder einzelne automatisierte Datenabruf wird mit der vollen Einzelgebühr berechnet. Bei 10 Handelsregisterabrufen fallen somit 10 × 4,50 € = 45,00 € an. Die Gebühren werden in der Regel per Lastschrift oder Rechnung eingezogen. Abrechnungszeiträume und Zahlungsmodalitäten variieren je nach Bundesland und Registerportal.